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All Cops Are Beautiful - Teil 3 - Buch Des Lebensblutes

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben.......... Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es..... Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss...... Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..." Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt..... Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt.... Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben..........
Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es.....
Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss......

Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr
Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat
Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt
Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt
Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr
Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr
Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt
Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt
Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt
Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr
Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage
Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..."
Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt
Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt
Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt.....
Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß
Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt....
Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
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© Frank A. Vogler<br />

Schriftliche Abhandlung (2.0)<br />

von Frank Vogler<br />

für eine mögliche Bestellung zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99<br />

HSOG<br />

Zugrunde gelegt wird, das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)<br />

…….<br />

Bestellung zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG<br />

Ermächtigungsgrundlage zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG, sowie<br />

direktive Aufgabenzuweisung durch die Ordnungsbehörde, der Oberbürgermeister (Gemarkung)<br />

Hiermit werden sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs nach §99 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1, 4 Nr. 2 und 3 des<br />

Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin<br />

bestellt. Im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben, sowie vom Gesetzesweges her die Aufgabenerfüllung, gewährt ihnen die<br />

Ermächtigung des HSOG, die Befugnisse eines/einer Polizeivollzugsbeamten/Polizeivollzugsbeamtin, gleichgestellt, zu jeder<br />

Zeit in Anspruch nehmen zu können, in der Gemarkung (§2, §3, §100, §101 Abs. 2 HSOG). Kommt, bei/während/mit der<br />

Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben, sowie der gesetzlichen Aufgabenzuweisung (§77 HSOG), innerhalb/außerhalb der<br />

Arbeits-/Dienstzeit, der §46 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) zum tragen bzw. zur Anwendung, durch den/die<br />

bestellten/bestellte Hilfspolizeibeamte/Hilfspolizeibeamtin, ist entsprechend die Rechte und Pflichten der berufenen<br />

Strafverfolgungsbehörde wahrzunehmen (§46 Abs. 2 OWIG). <strong>Des</strong> Weiteren sind, auch die, im Gesetzestext des §46 OWIG<br />

namentlich erwähnten Gesetze zur Anwendung zu bringen bzw. dementsprechend zu verfahren, welches dann zutrifft (§46<br />

Abs. 1 OWIG). Auch untersteht dieser/diese ab diesem Zeitpunkt der berufenen, zuständigen, ortsansässigen<br />

Strafverfolgungsbehörde, als Verletzte/r und Zeuge/Zeugin zugleich, auch sollte dieser/diese solange bis das anhängige<br />

Verfahren, nicht abgeschlossen ist, nur mit innerdienstlichen Tätigkeiten betraut werden, soweit als möglich, selbstredend ist<br />

Verschwiegenheit zu wahren gegenüber Dritten. Die Aufgabengeneralklausel (§1 HSOG) bleibt davon/hiervon unberührt.<br />

Ferner werden sie ermächtigt und sind befugt unmittelbaren Zwang gemäß §10, §11 und nach §52 HSOG, in Form von<br />

Körperlicher Gewalt, mit oder ohne Hilfsmitteln und/oder zugelassenen Waffen gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 1-4<br />

HSOG, auszuüben bzw. können diese zum Einsatz gebracht werden.<br />

Vom Dienstherrn gelieferte und zugelassenen Waffen und Hilfsmittel nach §55 HSOG, werden nachfolgend aufgeführt:<br />

1. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) – Fesseln der Firma XY mit der<br />

Seriennummer 0815 (1 paar Fesseln zum fixieren der Hände)<br />

2. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) – eines der bereitgestellten<br />

Dienstfahrzeuge als Hilfsmittel zum absperren/absichern von Straßen, Plätzen und anderweitigem Gelände in der<br />

oben genannten Gemarkung. Auch sind sie Befugt Fahrzeuge unter Verwendung der Sonder- und/oder Wegerechte<br />

mit/ohne eingeschaltetem Sondersignal (blaues Blinklicht und Einsatzhorn) zu führen nach §35 und §38 Abs. 1+2<br />

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).<br />

3. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) – als Technische Sperre Nach<br />

§55 Abs. 3 HSOG i.V.m. §45 Abs.1, 3 StVO – Vz. 600 StVO (Absperrschranke), Vz. 605 StVO (Leitbake), Vz.<br />

610 StVO (Leitkegel), Vz. 615/616 StVO (Fahrbare Absperrtafel), wenn es Situationsbedingt die Maßnahme<br />

erfordert, aufzustellen. Der jeweilige Baulastträger der Gemarkung bzw. die örtliche Branddirektion der<br />

Rettungskräfte (Feuerwehr) und/oder der Bevölkerungsschutz (Technisches Hilfswerk (THW) ist nicht immer<br />

vorhanden) stellen die genannten Verkehrseinrichtungen nach §45 StVO zur Verfügung, wenn nötig.<br />

4. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 4 HSOG (Reiz- oder Betäubungsstoffe) – 1 Reizstoffsprühgerät der Firma XY<br />

mit der Seriennummer 0007 (Pfefferspray)<br />

5. Weitere gelieferte und zugelassenen Waffen und Hilfsmittel nach §55 HSOG siehe Anhang<br />

Bevor Punkt 1, 2, 4 und 5 der Ermächtigungsgrundlage ausgeübt bzw. zum Einsatz kommen, muss die Androhung, nach §53<br />

und §58 HSOG, dieser Maßnahmen vorangegangen sein. Beginnend, laut §5 HSOG, mit der Wahl des mildesten Mittels und<br />

steigernd bis zum letzten Mittel des vom Dienstherr gelieferten und zugelassenen Waffen und Hilfsmittel nach §55 HSOG.<br />

© Frank A. Vogler

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