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All Cops Are Beautiful - Teil 3 - Buch Des Lebensblutes

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben.......... Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es..... Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss...... Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..." Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt..... Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt.... Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben..........
Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es.....
Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss......

Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr
Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat
Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt
Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt
Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr
Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr
Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt
Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt
Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt
Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr
Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage
Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..."
Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt
Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt
Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt.....
Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß
Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt....
Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
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©Frank A. Vogler<br />

Damit ist durch das HSOG ganz klar hierarisch festgelegt, wer die Geschäftsführenden in der<br />

vorgebenden Behörde sind, als oberste Dienstbehörde der Gefahrenabwehrbehörden innerhalb<br />

der (kreisfreien) Gemarkung, kommen wir also mal wieder auf die Abwahl, Geschäfts- und<br />

Handlungsfähigkeit zurück.<br />

Anmerkung: Es gibt nach §85 Abs. 4 HSOG auch eine Regelung über einen durch Bestellung<br />

ständigen Vertreter als Hauptamtliche Beigeordnete und Hauptamtliche Kreisbeigeordnete,<br />

dies wurde nicht mit einbezogen, weil es im vorliegenden Fall nicht relevant ist.<br />

Eine Person nimmt in den Funktionen folgendes ein, welches damit auch seine Rechtsstellung<br />

in der Gemeinde nach außen wirkt: Amt des Oberbürgermeister; <strong>All</strong>gemeine<br />

Ordnungsbehörde; Geschäftsführer der Örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden. Dadurch, dass<br />

diese Person 3 Ämter begleitet, genießt dieser auch eine hohe Vertrauensstellung in seiner<br />

Kommune, weil dieser ja gewählt wurde als Oberbürgermeister. Entsprechend durch die<br />

bestätigte Wahl zum Oberbürgermeister, kommt das Amt der allgemeinen Ordnungsbehörde,<br />

sowie die Geschäftsführung für die örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden hinzu, was dazu führt,<br />

dass alle 3 innehabenden Ämter vertrauensvoll zu verwalten sind und dieser Person wird<br />

dadurch ein hohes Maß an Vertrauen zugesprochen, die Person zu sein welche am geeignetsten<br />

ist. Jetzt wird diese Vertrauensstellung in Frage gestellt durch eine bevorstehende Abwahl, weil<br />

eine Abwahl = Misstrauensvotum ist, genau genommen eine kollektives Misstrauensvotum<br />

durch die Stadtverordneten und mit Bestätigung des Endergebnisses der ausgezählten Stimmen<br />

am Abwahltag durch die berechtigten Gemeindemitglieder und zwar derer die sich an der<br />

Abwahl beteiligten durften, in dem sie mit ihrer Stimme es befürwortenden.<br />

Es sei vorweg gesagt am 06.11.2022 wurde ein Endergebnis bekanntgegeben, wo hingegen die<br />

Abwahl bestätigt wurde, aber das endgültige Endergebnis wurde erst am 11.11.2022 bekannt<br />

gegeben und damit auch das Ergebnis vom 06.11.2022 bestätigt. Wir bleiben beim 06.11.2022,<br />

das reicht für die Anfangs gestellte Frage nach der Geschäfts- und Handlungsfähigkeit.<br />

Rechtsfähigkeit = Geschäfts- und Handlungsfähigkeit<br />

Geschäftsfähigkeit sind Tätigkeiten mit und ohne Wirkung nach Außen<br />

Handlungsfähigkeit sind auszuführende Handlungen resultierend aus der Geschäftsfähigkeit<br />

mit ausgerichteter, zielgerichteter, entfaltender Außenwirkung = Aufgabenerfüllung nach §1;<br />

§2; §3 HSOG<br />

06.11.2022 – Abwahl erfolgreich Amt des/der Oberbürgermeister/in dadurch vakant<br />

geworden, somit ist die Rechtsfähigkeit (= Geschäfts- und Handlungsfähigkeit) der<br />

Kreisordnungsbehörden (§85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 HSOG) erloschen in der kreisfreien<br />

Gemarkung, solange bis ein/e neue/r Oberbürgermeister/in gewählt wurde; die Rechtsfähigkeit<br />

der örtlichen Ordnungsbehörden ist, demnach teilweise erhalten geblieben durch das<br />

weiterbestehen des Amtes des/der Bürgermeister/in (§85 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 HSOG) um eine<br />

volle Rechtsfähigkeit wieder zu erlangen, kann nach §85 Abs. 4 HSOG ein ständiger Vertreter,<br />

bis zur Neuwahl eines/einer Oberbürgermeister/in, bestimmt werden oder man überträgt die<br />

volle Rechtsfähigkeit auf das Amt der/des Bürgermeister/in solange bis ein neue/r<br />

Oberbürgermeister/in gewählt wurde. Bestimmt man keinen ständigen Vertreter oder überträgt<br />

man die volle Rechtsfähigkeit nicht an das Amt der/des Bürgermeister/in, sind alle unterstellten<br />

Gefahrenabwehrbehörden der örtlichen Ordnungsbehörden zwar Geschäftsfähig, aber<br />

Handlungsunfähig, weil die volle Rechtsfähigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden nicht mehr<br />

gegeben ist.<br />

©Frank A. Vogler

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