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All Cops Are Beautiful - Teil 3 - Buch Des Lebensblutes

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben.......... Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es..... Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss...... Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..." Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt..... Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt.... Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben..........
Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es.....
Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss......

Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr
Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat
Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt
Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt
Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr
Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr
Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt
Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt
Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt
Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr
Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage
Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..."
Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt
Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt
Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt.....
Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß
Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt....
Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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©Frank A. Vogler<br />

3. Nicht beachten der Max. Parkdauer und/oder der nicht Beachtung des<br />

Parkscheinziehens keine Verpflichtung im Sinne des §49 HSOG, sondern im<br />

Sinne von §13 StVO ist, die Eigenverantwortlichkeit des Fz.-Führers die<br />

Bedingungen/Voraussetzungen zum abstellen zu erfüllen, weil sonst ein Bußgeld<br />

drohen könnte, sowie ein mögliches Abschleppen des Fz. vonstattengeht<br />

Das heißt, durch die Gebotsbeschilderung (“Erlaubnisbeschilderung“:Vz. 314/315<br />

StVO) mit entsprechender Zusatzbeschilderung (mit Parkschein, Mo-Fr…), wird<br />

einem Fz.-Führer erlaubt/angeboten, sein Fahrzeug gegen Entgelt für eine gewisse<br />

Weile in dem ausgezeichneten Bereich abzustellen zum Parken, nach §12 StVO zu den<br />

Abstellbedingungen des §13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit).<br />

Anders ausgedrückt, um das Fz. dort abstellen zu können zum Parken, muss die<br />

Bedingung/Voraussetzung (Entgelt = als Beispiel 4€/Std.) erfüllt werden, wiederum<br />

wenn die Bedingung/Voraussetzung nicht erfüllt wird und man trotzdem das Angebot<br />

des Parkens folgeleistet, ist die daraus mögliche Konsequenz ein Bußgeld mit<br />

entfernen (abschleppen, §8 HSOG) des Gegenstandes (Fahrzeug) des Schuldners.<br />

Somit sind finanzielle Rückstände entstanden für den Betreiber der<br />

Parkscheinautomaten, diese könnten über das Vollstreckungsverfahren beigetrieben<br />

werden und mit §50 HSOG (Zwangsgeld) hätte man ein probates Mittel zur Hand.<br />

“Parkscheinautomaten und Parkuhren sind nicht Bestandteil der, derzeit gültigen,<br />

Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern sind nur anerkannte legitime (Hilfs)Mittel<br />

zum Zweck des §13 StVO um damit die Parkzeit gesetzlich überwachen zu können,<br />

weil wenn dem so wäre, hätten Parkscheinautomaten und Parkuhren auch<br />

Zeichennummern nach StVO.“<br />

Ist damit die Maßnahme nach §49 HSOG, zulässig, gerechtfertigt entsprechend dem<br />

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit??<br />

Nein, weil die auferlegte Verpflichtung (Forderung des §49 HSOG) nicht erfüllt<br />

werden kann, weil es aus dem Sachstand und auch draußen vor Ort heraus keine<br />

auferlegte Verpflichtung gibt, die Maßnahme als Solches (Abschleppen des Fz.) ist<br />

unbestritten mit JA zu beantworten; weil es sich um “sogenannte Kurzzeitparkplätze“<br />

handelt, welches so vorgesehen und vorgegeben von den Gesetzgebenden wurde,<br />

sodass jeder Einzelne des <strong>All</strong>gemeinwohls diese ausgezeichneten Plätze in einem<br />

gewissen Zeitrahmen benutzen darf und kann, sofern ein Anspruch des Abstellens,<br />

sowie das daraus resultierende Parken Bestand hat; aber nach §8 HSOG den<br />

entsprechenden Vorgaben, ab wann solch eine Maßnahme eingeleitet werden kann,<br />

wenn die Bedingung(en)/Vorrausetzung(en) zum abstellen des Parkens fahrlässig oder<br />

vorsätzlich aberkannt werden.<br />

©Frank A. Vogler

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