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All Cops Are Beautiful - Teil 3 - Buch Des Lebensblutes

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben.......... Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es..... Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss...... Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..." Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt..... Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt.... Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Das komplette Werk ist fertig, Teil 1, 2 und 3 als komplettes E-Book, darf man gerne lesen, wer eben möchte......auf Anfrage wird es gerne verschickt als PDF-Datei oder wenn gewünscht auch als gebundenes Werk, kostenpunkt für das Material wird dann bekannt gegeben..........
Warum der Player die Seiten quetscht mit Lifeblood entzieht sich meiner Kenntnis.......im PDF-Format stimmt es.....
Anmerkung: zu dem Ausbildungsplan fehlen immernoch 2 Teile, ob die dazu kommen ist weiterhin ungewiss......

Update: 31.12.2021 - 19:25 Uhr
Update: 06.01.2022 - 20:21 Uhr - Fehler bereinigt in Bezug alles welches mit der Kausalität zutun hat
Update: 13.01.2022 - 22:08 Uhr - fehlende Playlisten und die 3 Fragen hinzugefügt
Update: 18.01.2022 - 19:04 Uhr - §185 und §240 StGB hinzugefügt
Update: 19.01.2022 - 20:03 Uhr
Update: 20.01.2022 - 14:37 Uhr, 18:28 Uhr
Update: 22.01.2022 - 16:17 Uhr, 17:29 Uhr - Wahrnehmung als Dokument, samt Benotung für die Wahrnehmung am Ende hinzugefügt
Update: 23.01.2022 - 16:18 Uhr - Anhang vervollständigt
Update: 26.01.2022 - 16:36 Uhr - weitere Playlist hinzugefügt
Update: 28.01.2022 - 16:36 Uhr
Update: 30.01.2022 - 13:58 Uhr - §158+§164 StPO hinzugefügt zur Schriftlichen Abhandlung (2.) und zur Bestellungs- und ermächtigungsgrundlage
Update: 01.02.2022 - 20:58 Uhr - §164 StPO ergänzt durch den §46 OWIG, bei dem Abschnitt "Personen die..."
Update: 02.02.2022 - 20:22 Uhr - den Abschnitt "Personen die..." um den §111 OWIG ergänzt
Update: 03.02.2022 - 18:28 Uhr, 19:12 Uhr - §163b StPO zur Kausalität und zum Abschnitt "Personen die..." hinzugefügt
Update: 02.03.2022 - ma uffgeräumt, konnt sich ja keiner länger mitansehen.....en paar neue Fragen ringebastelt.....
Update: 27.03.2022 - eine neue Frage rinngeschmiert auf der Seite 60-62......mit Rückschluß
Update: 21.05.2022 - Thema "Symbolik" eingefügt....
Update: 22.05.2022 - 25 Aufgaben

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
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© Frank A. Vogler<br />

Gesetzliche Aufgabenzuweisung durch ein Gesetz (OWIG)<br />

Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden) als Ordnungsbehörde (Straßenverkehrsämter, Ordnungsämter, usw.) sind<br />

der Verwaltungsdienst der Polizei und nicht der Polizei(vollzugs)dienst der Polizei, deshalb entfällt der §53 OWIG als<br />

Aufgabenzuweisung für die Gefahrenabwehrbehörden.<br />

Weil dort heißt es: Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes…….<br />

(Kommentar: Heißt, aber im Umkehrschluss, ich darf und muss bei jeder festgestellten Ordnungswidrigkeit im jeweiligen<br />

Rechtsgebiet, das jeweilige Rechtsgebiet samt Gesetze und Verordnungen durchblättern um herauszufinden, was ich mit der<br />

Ordnungswidrigkeit machen kann/soll, solange es Gesetzeskonform zu §4 und §5 HSOG ist, trotzdem muss es einen kausalen<br />

Zusammenhang geben und der steht weiter unten….. )<br />

Das OWIG gesteht den Gefahrenabwehrbehörden als einstige Aufgabenzuweisung zu, zu überprüfen, ob bei einer entdeckten<br />

Ordnungswidrigkeit, Gegenstände mit dazu benutzt wurden, um diese damit begehen zu können. Ist dem so, hat das zur<br />

Folge die Einziehung des Gegenstandes/der Gegenstände als Nebenfolge zur begangenen Ordnungswidrigkeit (§ 77 Abs. 2<br />

HSOG i.V.m. §22 OWIG, durch den Verweis auf den §23 OWIG im §77 Abs. 2, Satz 3 HSOG), solange es sich nicht um<br />

eine vorwerfbare Tat/Handlung handelt.<br />

Zu §46 OWIG<br />

Die Ermächtigung, den §46 OWIG zur Anwendung zu bringen und die daraus resultierende Rechtsfolge, siehe Seite 1,<br />

Absatz 1 des unterstrichenen Textteiles im Textblock.<br />

(Kommentar: Hier geht es nicht um Willkür und Machtausübung der Polizei im <strong>All</strong>gemeinen, sondern um die<br />

Eigenverantwortlichkeit, die jeder mit sich trägt sofern Er/Sie/Es sich im öffentlichen Raum bewegt gegenüber seinen<br />

Mitmenschen und damit wären wir wieder beim Grundgesetz (GG) und seinen Artikeln, darauf beruht bzw. lehnt sich<br />

nämlich das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) an.)<br />

Zu §35 und §38 StVO im allgemeinen<br />

Fahrzeuge aller Art die Sonder- und/oder Wegerechte, für sich beanspruchen können, und diese auch gewährt bekommen<br />

haben, durch die Straßenverkehrsordnung in der jeweils derzeit gültigen Fassung (zusätzlicher Eintrag ist in der<br />

Zulassungsbescheinigung <strong>Teil</strong> I nachzulesen), bleiben über die genannten Verbote unberührt davon (§ 35 und §38 StVO);<br />

Androhung nach §53 und §58 HSOG muss vorangegangen sein, sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen, wenn durch<br />

Dritte die eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen gestört werden; ggf. §111 OWIG; ggf. §46 Abs. 1 und 2 OWIG<br />

i.V.m. §163b und/oder §164 StPO können zur Anwendung kommen.<br />

(<strong>All</strong>e getroffenen, eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen stehen die §4 HSOG und §5 HSOG immer gegenüber und<br />

sind/werden immer unter Berücksichtigung und Abwägung des §4 HSOG und §5 HSOG einzuleiten/eingeleitet und<br />

durchzuführen/durchgeführt worden.)<br />

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Zusätzliche Ermächtigungen, Befugnisse, Rechte, erweiterte Qualifikationen usw.<br />

Zusätzliche Ermächtigungen, Befugnisse, Rechte, erweiterte Qualifikationen usw. in genannten Rechtsgebieten oder anderen<br />

Rechtsgebieten, sowie absolvierte Lehrgänge zu speziellen Themenschwerpunkte sind nachzulesen im Anhang dieser<br />

Bestellung.<br />

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© Frank A. Vogler

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