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<strong>01</strong>‘16 Wie würdest du entscheiden?<br />

Das Magazin für die Region<br />

Weihnachtsgeschenke umtauschen?<br />

ARAG Experten erläutern die Rechte und Pflichten beim Umtausch<br />

Was gab es denn dieses Jahr zu<br />

Weihnachten? Die achte blau-weiß<br />

gestreifte Krawatte, oder doch den<br />

sechsten Band von Harry Potter, der<br />

schon zweimal im Schrank steht? Die<br />

Schuhe drücken, die Socken kratzen -<br />

mit Weihnachtsgeschenken trifft man<br />

nicht immer ins Schwarze. Deshalb<br />

setzt zwischen den Feiertagen regelmäßig<br />

ein Run der Umtauschwilligen<br />

auf die Geschäfte ein. Aber kann man<br />

Geschenke bei Nichtgefallen einfach<br />

umtauschen? ARAG Experten erklären<br />

die rechtlichen Hintergründe und<br />

sagen, was man schon beim Kauf von<br />

Geschenken für einen späteren Umtausch<br />

beachten sollte.<br />

Kein Recht auf Umtausch<br />

bei Nichtgefallen<br />

Gekauft ist gekauft! Es gibt kein generelles<br />

Rückgaberecht. Ein Händler muss<br />

einmal verkaufte Ware nicht zurücknehmen.<br />

Manche tun es trotzdem. Sie<br />

kommen ihren Kunden entgegen und<br />

nehmen Ware zurück, etwa weil sie eine<br />

gute Kundenbeziehung nicht gefährden<br />

wollen.<br />

Hier darf trotzdem<br />

umgetauscht werden<br />

Von der Regel gibt es aber auch Ausnahmen.<br />

Ein generelles Rückgaberecht<br />

innerhalb von vierzehn Tagen gilt bei<br />

Käufen per Katalog, Haustürgeschäften<br />

und im Online-Shop. Bei der 14-Tages-<br />

Frist zählt übrigens jeder Tag. Sonn- und<br />

Feiertage werden mitgerechnet. Fällt<br />

das Fristende auf einen Sonnabend,<br />

Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen<br />

Stelle aber der nächste Werktag.<br />

Ihr Rückgaberecht<br />

im Online-Shop<br />

Wenn Sie im Online-Shop kaufen, haben<br />

Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht<br />

von 14 Tagen. Sie brauchen nicht<br />

einmal einen Rücksendegrund anzugeben.<br />

Es reicht die rechtzeitige Absendung<br />

der Ware an den Verkäufer.<br />

Ausnahmen<br />

Das sind verständlicherweise schnell<br />

verderbliche Lebensmittel, extra für Sie<br />

angefertigte Waren und Musik-CDs und<br />

DVDs, bei denen die Versiegelung entfernt<br />

wurde; und achten Sie darauf, dass<br />

die Ware einwandfrei ist, sonst kann der<br />

Händler möglicherweise einen Wertersatz<br />

von Ihnen fordern.<br />

Reduzierte Ware ist vom<br />

Umtausch ausgeschlossen.<br />

Stimmt das?<br />

Der Händler muss Ware zurücknehmen,<br />

wenn sie fehlerhaft ist - egal ob reduziert<br />

oder nicht -, aber nicht, weil<br />

Sie Ihnen nicht gefällt. Wenn<br />

eine Preisreduzierung ausdrücklich<br />

mit „Ware mit<br />

kleinen Fehlern“, „2.<br />

Wahl“ oder „Fehlfarben“<br />

begründet<br />

wird, können<br />

Sie sich allerdings<br />

nicht auf Fehler an<br />

der Ware berufen.<br />

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