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<strong>01</strong>‘16 Wie würdest du entscheiden?<br />
Das Magazin für die Region<br />
Weihnachtsgeschenke umtauschen?<br />
ARAG Experten erläutern die Rechte und Pflichten beim Umtausch<br />
Was gab es denn dieses Jahr zu<br />
Weihnachten? Die achte blau-weiß<br />
gestreifte Krawatte, oder doch den<br />
sechsten Band von Harry Potter, der<br />
schon zweimal im Schrank steht? Die<br />
Schuhe drücken, die Socken kratzen -<br />
mit Weihnachtsgeschenken trifft man<br />
nicht immer ins Schwarze. Deshalb<br />
setzt zwischen den Feiertagen regelmäßig<br />
ein Run der Umtauschwilligen<br />
auf die Geschäfte ein. Aber kann man<br />
Geschenke bei Nichtgefallen einfach<br />
umtauschen? ARAG Experten erklären<br />
die rechtlichen Hintergründe und<br />
sagen, was man schon beim Kauf von<br />
Geschenken für einen späteren Umtausch<br />
beachten sollte.<br />
Kein Recht auf Umtausch<br />
bei Nichtgefallen<br />
Gekauft ist gekauft! Es gibt kein generelles<br />
Rückgaberecht. Ein Händler muss<br />
einmal verkaufte Ware nicht zurücknehmen.<br />
Manche tun es trotzdem. Sie<br />
kommen ihren Kunden entgegen und<br />
nehmen Ware zurück, etwa weil sie eine<br />
gute Kundenbeziehung nicht gefährden<br />
wollen.<br />
Hier darf trotzdem<br />
umgetauscht werden<br />
Von der Regel gibt es aber auch Ausnahmen.<br />
Ein generelles Rückgaberecht<br />
innerhalb von vierzehn Tagen gilt bei<br />
Käufen per Katalog, Haustürgeschäften<br />
und im Online-Shop. Bei der 14-Tages-<br />
Frist zählt übrigens jeder Tag. Sonn- und<br />
Feiertage werden mitgerechnet. Fällt<br />
das Fristende auf einen Sonnabend,<br />
Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen<br />
Stelle aber der nächste Werktag.<br />
Ihr Rückgaberecht<br />
im Online-Shop<br />
Wenn Sie im Online-Shop kaufen, haben<br />
Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht<br />
von 14 Tagen. Sie brauchen nicht<br />
einmal einen Rücksendegrund anzugeben.<br />
Es reicht die rechtzeitige Absendung<br />
der Ware an den Verkäufer.<br />
Ausnahmen<br />
Das sind verständlicherweise schnell<br />
verderbliche Lebensmittel, extra für Sie<br />
angefertigte Waren und Musik-CDs und<br />
DVDs, bei denen die Versiegelung entfernt<br />
wurde; und achten Sie darauf, dass<br />
die Ware einwandfrei ist, sonst kann der<br />
Händler möglicherweise einen Wertersatz<br />
von Ihnen fordern.<br />
Reduzierte Ware ist vom<br />
Umtausch ausgeschlossen.<br />
Stimmt das?<br />
Der Händler muss Ware zurücknehmen,<br />
wenn sie fehlerhaft ist - egal ob reduziert<br />
oder nicht -, aber nicht, weil<br />
Sie Ihnen nicht gefällt. Wenn<br />
eine Preisreduzierung ausdrücklich<br />
mit „Ware mit<br />
kleinen Fehlern“, „2.<br />
Wahl“ oder „Fehlfarben“<br />
begründet<br />
wird, können<br />
Sie sich allerdings<br />
nicht auf Fehler an<br />
der Ware berufen.<br />
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