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Sozialver- sicherungsanstalt der gewerblichen Wirt- schaft

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Finkenberg aktuell Seite 12<br />

AK Presseinformation<br />

Geld für Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie für die Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung (für<br />

Kin<strong>der</strong> von AK-Mitglie<strong>der</strong>n im kommenden Schul - und Studienjahr)<br />

För<strong>der</strong>ungen für Lehrlinge<br />

Eine Lehrausbildungsbeihilfe zwischen € 254,35 (ATS 3.500.-) und € 581,38 (ATS 8.000) pro Lehrjahr kann<br />

bei <strong>der</strong> Tiroler Arbeiterkammer beantragt werden.<br />

Die Einkommensgrenze liegt für ein Ehepaar mit einem Kind inkl. <strong>der</strong> Lehrlingsentschädigung bei € 1.636.-<br />

(ATS 22.511,60) netto im Monat, abzüglich Familienbeihilfe. Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind<br />

beträgt € 146.- (ATS 2.009.-), bei auswärtiger Unterbringung während <strong>der</strong> gesamten Ausbildung € 219.- (ATS<br />

3.013,51).<br />

Beihilfen für Schüler und Berufsreifeprüfung<br />

Wie bei den Lehrlingen vergibt die AK Tirol auch für Schüler ab <strong>der</strong> 9. Schulstufe sowie für Vorbereitungslehrgänge<br />

zur Berufsreifeprüfung ein Stipendium in <strong>der</strong> Höhe zwischen € 254,35 (ATS 3.500.-) und € 581,38<br />

(ATS 8.000.-) pro Jahr. Das Nettoeinkommen darf bei einem Kind € 1.345.- (ATS 18.507,60) nicht überschreiten.<br />

Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind beträgt € 146.- (ATS 2.009.-), bei auswärtiger Unterbringung<br />

€ 219.- (ATS 3.013,51.-).<br />

Geld für Studenten<br />

Das Stipendium <strong>der</strong> Tiroler Arbeiterkammer kann bei Erfüllung <strong>der</strong>selben Voraussetzungen wie bei den Schülern<br />

zwischen € 254,35 (ATS 3.500.-) und € 581,38.- (ATS 8.000.-) pro Jahr betragen. Die Höchstbeihilfe für<br />

Auslandsstipendien, hier liegt die Nettoeinkommensgrenze bei einem Kind bei € 1.854.- (ATS 25.511,60.-),<br />

ist € 800.- (ATS 11.008,24).<br />

AK-Stipendien werden mit Ausnahme <strong>der</strong> Lehrausbildungsbeihilfen und <strong>der</strong> Auslandsstipendien nur gewährt,<br />

wenn kein Anspruch auf eine staatliche Schulbeihilfe (Landesschulrat) bzw. ein Stipendium (Studienbeihilfe<br />

des Bundes) besteht. Die Antragsformulare können in <strong>der</strong> AK in Innsbruck sowie in allen AK-Gechäftsstellen<br />

in den Bezirken angefor<strong>der</strong>t werden. Nähere Informationen unter <strong>der</strong> kostenlosen Tel.-Nr.: 0 800 / 22 55 22<br />

DW 1515 o<strong>der</strong> per email: bildung@ak-tirol.com zur Verfügung.<br />

Einreichfrist für die Antragstellung ist vom 1. Sept. 2001 bis 31. März 2002.<br />

Information für Berufspendler über Fahrtkostenunterstützungen<br />

1. Pendlerpauschale (Anspruch auf das kleine o<strong>der</strong> große Pendlerpauschale - Dabei muss es sich um tägliche<br />

Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung handeln.)<br />

Das „kleine“ Pendlerpauschale steht dann zu, wenn die Arbeitsstelle mehr als 20 km vom Wohnort entfernt<br />

und die Benützung des Massenverkehrsmittels grundsätzlich möglich und zumutbar ist. Als zumutbar gelten<br />

beispielsweise einfache Wegzeiten zwischen 20 und 40 km bis zu 2 Stunden. Dabei wird von <strong>der</strong> Wohnung<br />

bis zum Arbeitsort gemessen.<br />

Voraussetzung für das „große“ Pendlerpauschale ist, dass die Benützung eines öffentl. Verkehrsmittels, zumindest<br />

für eine Teilstrecke, unzumutbar ist. Die Zumutbarkeit gilt gleichfalls wie beim kleinen Pendlerpauschale,<br />

allerdings beginnt die erste Zeitstaffel bereits bei 2 km. Bis 20 km Entfernung gelten 1,5 Stunden<br />

Wegzeit als zumutbar.<br />

Wie erlangt man das Pendlerpauschale?<br />

Während des Jahres beim Arbeitgeber beantragen (Formular L 34). Nach Ablauf des Jahres kann es (bis 15.<br />

Mai des Folgejahres) in <strong>der</strong> Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.<br />

Ist die Wegzeit für die Hin– und Rückfahrt unterschiedlich lang, so gilt die längere Wegzeit. Bei mehreren<br />

Arbeitsorten (mehrere Arbeitsgeber) stehen mehrere Pendlerpauschalen dann zu, wenn zusätzliche Wegstrecken<br />

zurückgelegt werden müssen.

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