Sozialver- sicherungsanstalt der gewerblichen Wirt- schaft
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Finkenberg aktuell Seite 12<br />
AK Presseinformation<br />
Geld für Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie für die Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung (für<br />
Kin<strong>der</strong> von AK-Mitglie<strong>der</strong>n im kommenden Schul - und Studienjahr)<br />
För<strong>der</strong>ungen für Lehrlinge<br />
Eine Lehrausbildungsbeihilfe zwischen € 254,35 (ATS 3.500.-) und € 581,38 (ATS 8.000) pro Lehrjahr kann<br />
bei <strong>der</strong> Tiroler Arbeiterkammer beantragt werden.<br />
Die Einkommensgrenze liegt für ein Ehepaar mit einem Kind inkl. <strong>der</strong> Lehrlingsentschädigung bei € 1.636.-<br />
(ATS 22.511,60) netto im Monat, abzüglich Familienbeihilfe. Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind<br />
beträgt € 146.- (ATS 2.009.-), bei auswärtiger Unterbringung während <strong>der</strong> gesamten Ausbildung € 219.- (ATS<br />
3.013,51).<br />
Beihilfen für Schüler und Berufsreifeprüfung<br />
Wie bei den Lehrlingen vergibt die AK Tirol auch für Schüler ab <strong>der</strong> 9. Schulstufe sowie für Vorbereitungslehrgänge<br />
zur Berufsreifeprüfung ein Stipendium in <strong>der</strong> Höhe zwischen € 254,35 (ATS 3.500.-) und € 581,38<br />
(ATS 8.000.-) pro Jahr. Das Nettoeinkommen darf bei einem Kind € 1.345.- (ATS 18.507,60) nicht überschreiten.<br />
Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind beträgt € 146.- (ATS 2.009.-), bei auswärtiger Unterbringung<br />
€ 219.- (ATS 3.013,51.-).<br />
Geld für Studenten<br />
Das Stipendium <strong>der</strong> Tiroler Arbeiterkammer kann bei Erfüllung <strong>der</strong>selben Voraussetzungen wie bei den Schülern<br />
zwischen € 254,35 (ATS 3.500.-) und € 581,38.- (ATS 8.000.-) pro Jahr betragen. Die Höchstbeihilfe für<br />
Auslandsstipendien, hier liegt die Nettoeinkommensgrenze bei einem Kind bei € 1.854.- (ATS 25.511,60.-),<br />
ist € 800.- (ATS 11.008,24).<br />
AK-Stipendien werden mit Ausnahme <strong>der</strong> Lehrausbildungsbeihilfen und <strong>der</strong> Auslandsstipendien nur gewährt,<br />
wenn kein Anspruch auf eine staatliche Schulbeihilfe (Landesschulrat) bzw. ein Stipendium (Studienbeihilfe<br />
des Bundes) besteht. Die Antragsformulare können in <strong>der</strong> AK in Innsbruck sowie in allen AK-Gechäftsstellen<br />
in den Bezirken angefor<strong>der</strong>t werden. Nähere Informationen unter <strong>der</strong> kostenlosen Tel.-Nr.: 0 800 / 22 55 22<br />
DW 1515 o<strong>der</strong> per email: bildung@ak-tirol.com zur Verfügung.<br />
Einreichfrist für die Antragstellung ist vom 1. Sept. 2001 bis 31. März 2002.<br />
Information für Berufspendler über Fahrtkostenunterstützungen<br />
1. Pendlerpauschale (Anspruch auf das kleine o<strong>der</strong> große Pendlerpauschale - Dabei muss es sich um tägliche<br />
Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung handeln.)<br />
Das „kleine“ Pendlerpauschale steht dann zu, wenn die Arbeitsstelle mehr als 20 km vom Wohnort entfernt<br />
und die Benützung des Massenverkehrsmittels grundsätzlich möglich und zumutbar ist. Als zumutbar gelten<br />
beispielsweise einfache Wegzeiten zwischen 20 und 40 km bis zu 2 Stunden. Dabei wird von <strong>der</strong> Wohnung<br />
bis zum Arbeitsort gemessen.<br />
Voraussetzung für das „große“ Pendlerpauschale ist, dass die Benützung eines öffentl. Verkehrsmittels, zumindest<br />
für eine Teilstrecke, unzumutbar ist. Die Zumutbarkeit gilt gleichfalls wie beim kleinen Pendlerpauschale,<br />
allerdings beginnt die erste Zeitstaffel bereits bei 2 km. Bis 20 km Entfernung gelten 1,5 Stunden<br />
Wegzeit als zumutbar.<br />
Wie erlangt man das Pendlerpauschale?<br />
Während des Jahres beim Arbeitgeber beantragen (Formular L 34). Nach Ablauf des Jahres kann es (bis 15.<br />
Mai des Folgejahres) in <strong>der</strong> Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.<br />
Ist die Wegzeit für die Hin– und Rückfahrt unterschiedlich lang, so gilt die längere Wegzeit. Bei mehreren<br />
Arbeitsorten (mehrere Arbeitsgeber) stehen mehrere Pendlerpauschalen dann zu, wenn zusätzliche Wegstrecken<br />
zurückgelegt werden müssen.