Sozialver- sicherungsanstalt der gewerblichen Wirt- schaft
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Finkenberg aktuell Seite 6<br />
Aus <strong>der</strong> Gemeindestube...<br />
V E R O R D N U N G<br />
Schneekettengebot auf Gemeindestraßen<br />
im Gemeindegebiet von Finkenberg Geschäftszahl 298/93-01 Schwaz, 08.10.2001<br />
Die Bezirkshauptmann<strong>schaft</strong> Schwaz ordnet gemäß § 43 Absatz 1 lit b Ziffer 1 <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung<br />
1960 im Gemeindegebiet von Finkenberg folgende Verkehrsregelung an:<br />
1.) Folgende Gemeindestraßen dürfen nur während <strong>der</strong> Zeiträume befahren werden, innerhalb welcher ein sicheres<br />
Befahren dieser Straßenstrecke mit Kraftwagen nur dann gewährleistet ist (bei Schneefahrbahn und<br />
Straßenglätte), wenn diese auf zwei Antriebsrä<strong>der</strong>n mit Schneeketten ausgerüstet sind. Fahrzeuge mit Allradantrieb<br />
und Winterreifen sind für die Bergfahrt ausgenommen.<br />
Asteggerweg (ab Bauhof „Brandacher“ bis Gemeindegrenze Schwendau); Brunnhausweg (ab Cafe „Alte<br />
Brücke“ bis Pension „Brunnhaus“); Jochbergweg (ab <strong>Wirt</strong>shaus „Jochberg“ bis „Dornauhof“, Hnr. 308);<br />
Sporerweg (ab Abzweigung Landesstraße bis Wegende, Hnr. 169); Gänserbühelweg (ab Hnr. 238 bis Wegende,<br />
Hnr. 245); Joch-Grünweg (ab Abzweigung Landesstraße bis Wegende, Hnr. 455); Tiefentalweg (ab<br />
Abzweigung Landesstraße bis Wegende, Hnr. 472); Gstanweg (ab Abzweigung vor Hnr. 10 bis Wegende,<br />
Hnr. 18)<br />
MITTEILUNG: Wie bereits vor fünf Jahren, wird sich die Volksschule Finkenberg auch im Schuljahr<br />
2001/02 (Jubiläumsjahr „20 Jahre Neue Volksschule“ ) am landesweiten Vogelschutzprogramm von Herrn<br />
Puelacher, Telfs, beteiligen. Die Verantwortlichen des Projekts werden in den kommenden Wochen mit <strong>der</strong><br />
Finkenberger <strong>Wirt</strong><strong>schaft</strong> bezüglich Sponsorings von Meisen-Nistkästen Kontakt aufnehmen. Die Schulleitung<br />
wird dann ihrerseits Aufstellungsmöglichkeiten für die Nistkästen suchen. In <strong>der</strong> nächsten Ausgabe unserer<br />
Gemeindezeitung wird weiter über dieses Projekt und <strong>der</strong>en För<strong>der</strong>er berichtet. Da die Gemeinde diesem Projekt<br />
seine Zustimmung gibt, wird um rege Beteiligung an dieser Aktion gebeten.<br />
RAUMORDNUNGSKONZEPT -<br />
FLÄCHENWIDMUNGSPLAN<br />
Die Tiroler Landesregierung hat das örtliche Raumordnungskonzept für das Gemeindegebiet von Finkenberg<br />
mit Bescheid vom 24.10.2001 aufsichtsbehördlich genehmigt.<br />
Das Konzept ist nach Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist als Verordnung <strong>der</strong> Gemeinde in Kraft getreten und bildet<br />
nun auch die Grundlage für die Neuerstellung des Flächenwidmungsplanes.<br />
Im folgenden wird kurz das Verfahren für die Ausarbeitung des neuen Flächen-widmungsplanes erläutert, das<br />
sich nach den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001 (TROG) richtet:<br />
· Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes wird aufgrund eines Beschlusses des Gemein<strong>der</strong>ates zur allgemeinen<br />
Einsicht im Gemeindeamt und im Büro <strong>der</strong> Ortsvorstehung während vier Wochen aufgelegt.<br />
Personen, die in <strong>der</strong> Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in <strong>der</strong> Gemeinde eine<br />
Liegen<strong>schaft</strong> o<strong>der</strong> einen Betrieb besitzen, können bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf <strong>der</strong> Auflegungsfrist<br />
eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abgeben.<br />
· Von <strong>der</strong> Auflegung werden die Eigentümer <strong>der</strong> vom Entwurf umfassten Grundstücke sowie auch die<br />
Nachbargemeinden schriftlich verständigt.<br />
· Wird <strong>der</strong> Entwurf nach seiner Auflegung geän<strong>der</strong>t, so erfolgt eine neuerliche Auflage, wobei die Auflegungsfrist<br />
auf zwei Wochen herabgesetzt werden kann.<br />
· Nach Abschluss dieses Verfahrens ist <strong>der</strong> Flächenwidmungsplan zusammen mit den eingelangten Stellungnahmen<br />
und den maßgebenden Entscheidungsgrundlagen dem Gemein<strong>der</strong>at zur Beschlussfassung<br />
und sodann <strong>der</strong> Tiroler Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen.<br />
· Nach Vorliegen <strong>der</strong> aufsichtsbehördlichen Genehmigung ist <strong>der</strong> Beschluss über die Erlassung des Flächenwidmungsplanes<br />
durch öffentlichen Anschlag zwei Wochen kundzumachen und nach Ablauf dieser<br />
Frist tritt <strong>der</strong> Flächenwidmungsplan in Kraft.<br />
(Fortsetzung siehe nächste Seite)