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Außerdem wird den Produzenten die Abnahme

des produzierten Stroms garantiert – egal,

ob es dafür einen Bedarf gibt oder nicht. Im

Zeitraum 2000-2020 wurden von allen

Stromverbrauchern 244 Milliarden

Euro an die EEG-Profiteure gezahlt. 38

Ursprüngliches Ziel des EEG war es, Windund

Solarkraftanlagen eine Anschubfinanzierung

zugeben – in der Annahme, dass diese

bald marktfähig sein würden. Noch 2011

prognostizierte das DIW, dass in 2020

„die EEG-Umlage als Bestandteil des Verbraucherpreises

dann real mit 3,64 Cent pro

kWh nur wenig höher als gegenwärtig [2011]

sein wird.“ 39

Das Gegenteil trat ein: Statt 3,64 wurden es

6,7 Cent pro kWh.

Seit Beginn der 2020er Jahre fallen nun viele

Windkraftanlagen aus der 20-jährigen Förderung

und es trat ein, was viele Experten befürchtet

hatten: Selbst unter den derzeit hohen

Strompreisen ist ein Weiterbetrieb ohne

EEG-Umlage nicht wirtschaftlich – diese Anlagen

blieben ein reines Zuschussgeschäft. 39

Abb. 28: Bericht aus RBB Radio vom 7.9.2021 40

Das Konstruktionsdefizit des EEG bestand in

der Kombination aus Garantiepreis und Einspeisevorrang.

Diese Kombination führt dazu,

dass immer wieder auf dem Strommarkt Ungleichgewichte

geschaffen werden, welche zu

stark sinkenden Strompreisen, im Extremfall

zu negativen Strompreisen führen. Man

spricht auch von einem „Kannibalisierungseffekt“:

In Zeiten von viel Wind und/oder Sonnenschein

produzieren alle Windkraft- und PV-

Anlagen Überschüsse und sorgen für einen

Angebotsüberhang und sinkende Börsenstrompreise.

In einem funktionierenden

Markt würden Stromerzeuger ihre Anlagen

herunterfahren, sobald der Strompreis unter

die Grenzkosten ihrer Erzeugung sinkt. Ein

neues Gleichgewicht zwischen Angebot und

Nachfrage würde sich einstellen. Auf dem

deutschen Strommarkt stellt sich dieses jedoch

nicht ein, weil Betreiber von EE-Anlagen

ihre garantierte Vergütung erhalten. Selbst im

Falle von Negativstrompreisen erhält eine

Vielzahl der Erzeuger (Details regelt §51 EEG)

ihre Einspeisevergütung.

Immerhin sinkt in 2022 die EEG Umlage

erstmals wieder auf 4,657 ct/kWh. Davon

tragen der Bundeshaushalt 0,934 ct/kWh und

die Stromkunden 3,723 ct/kWh, wobei Letztere

aus dieser Senkung wenig Vorteile ziehen.

Verantwortlich für den Rückgang der

Umlage ist nämlich der drastische Anstieg der

Börsenstrompreise, welcher sich bei den Verbrauchern

in Form von steigenden Strompreisen

niederschlägt. Ob der Rückgang der

durch die EEG-Umlage bedingten Zahlungen

Bestand haben wird, hängt von der weiteren

Entwicklung des Strompreises ab.

Der von der Bundesregierung geplante weitere

Ausbau der Erneuerbaren Energien zu Lasten

gesicherter Erzeugung wird sowohl zu

starken Schwankungen der erzeugten

Strommengen als auch der Strompreise führen.

Von höheren Schwankungen werden die

Anlagenbetreiber doppelt profitieren – in

Monaten mit hohen Preisen können die unter

dem EEG 2017 geförderten Betreiber diese

voll vereinnahmen. In Monaten mit durch

den Kannibalisierungseffekt bedingt geringen

Preisen sind sie durch ihre garantierte Mindestvergütung

abgesichert.

Das ist in etwa so, als ob ein Aktienbesitzer

einen hohen Monatsgewinn voll vereinnahmen

kann, im Verlustfall jedoch von der Gesellschaft

eine Mindestrendite verlangen

kann. Verlierer sind in dieser Systematik im-

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