KOMPENDIUM-2.0
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Außerdem wird den Produzenten die Abnahme
des produzierten Stroms garantiert – egal,
ob es dafür einen Bedarf gibt oder nicht. Im
Zeitraum 2000-2020 wurden von allen
Stromverbrauchern 244 Milliarden
Euro an die EEG-Profiteure gezahlt. 38
Ursprüngliches Ziel des EEG war es, Windund
Solarkraftanlagen eine Anschubfinanzierung
zugeben – in der Annahme, dass diese
bald marktfähig sein würden. Noch 2011
prognostizierte das DIW, dass in 2020
„die EEG-Umlage als Bestandteil des Verbraucherpreises
dann real mit 3,64 Cent pro
kWh nur wenig höher als gegenwärtig [2011]
sein wird.“ 39
Das Gegenteil trat ein: Statt 3,64 wurden es
6,7 Cent pro kWh.
Seit Beginn der 2020er Jahre fallen nun viele
Windkraftanlagen aus der 20-jährigen Förderung
und es trat ein, was viele Experten befürchtet
hatten: Selbst unter den derzeit hohen
Strompreisen ist ein Weiterbetrieb ohne
EEG-Umlage nicht wirtschaftlich – diese Anlagen
blieben ein reines Zuschussgeschäft. 39
Abb. 28: Bericht aus RBB Radio vom 7.9.2021 40
Das Konstruktionsdefizit des EEG bestand in
der Kombination aus Garantiepreis und Einspeisevorrang.
Diese Kombination führt dazu,
dass immer wieder auf dem Strommarkt Ungleichgewichte
geschaffen werden, welche zu
stark sinkenden Strompreisen, im Extremfall
zu negativen Strompreisen führen. Man
spricht auch von einem „Kannibalisierungseffekt“:
In Zeiten von viel Wind und/oder Sonnenschein
produzieren alle Windkraft- und PV-
Anlagen Überschüsse und sorgen für einen
Angebotsüberhang und sinkende Börsenstrompreise.
In einem funktionierenden
Markt würden Stromerzeuger ihre Anlagen
herunterfahren, sobald der Strompreis unter
die Grenzkosten ihrer Erzeugung sinkt. Ein
neues Gleichgewicht zwischen Angebot und
Nachfrage würde sich einstellen. Auf dem
deutschen Strommarkt stellt sich dieses jedoch
nicht ein, weil Betreiber von EE-Anlagen
ihre garantierte Vergütung erhalten. Selbst im
Falle von Negativstrompreisen erhält eine
Vielzahl der Erzeuger (Details regelt §51 EEG)
ihre Einspeisevergütung.
Immerhin sinkt in 2022 die EEG Umlage
erstmals wieder auf 4,657 ct/kWh. Davon
tragen der Bundeshaushalt 0,934 ct/kWh und
die Stromkunden 3,723 ct/kWh, wobei Letztere
aus dieser Senkung wenig Vorteile ziehen.
Verantwortlich für den Rückgang der
Umlage ist nämlich der drastische Anstieg der
Börsenstrompreise, welcher sich bei den Verbrauchern
in Form von steigenden Strompreisen
niederschlägt. Ob der Rückgang der
durch die EEG-Umlage bedingten Zahlungen
Bestand haben wird, hängt von der weiteren
Entwicklung des Strompreises ab.
Der von der Bundesregierung geplante weitere
Ausbau der Erneuerbaren Energien zu Lasten
gesicherter Erzeugung wird sowohl zu
starken Schwankungen der erzeugten
Strommengen als auch der Strompreise führen.
Von höheren Schwankungen werden die
Anlagenbetreiber doppelt profitieren – in
Monaten mit hohen Preisen können die unter
dem EEG 2017 geförderten Betreiber diese
voll vereinnahmen. In Monaten mit durch
den Kannibalisierungseffekt bedingt geringen
Preisen sind sie durch ihre garantierte Mindestvergütung
abgesichert.
Das ist in etwa so, als ob ein Aktienbesitzer
einen hohen Monatsgewinn voll vereinnahmen
kann, im Verlustfall jedoch von der Gesellschaft
eine Mindestrendite verlangen
kann. Verlierer sind in dieser Systematik im-
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