26.05.2022 Aufrufe

Fuhse-Magazin 10/2022

  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Uetze. Das Gymnasium Unter den

Eichen Uetze öffnete nach der coronabedingten

Phase des „Dornröschenschlafes“

wieder seine Tore

am 13. Mai 2022 für alle interessierten

Kinder und Eltern der 4.

Klassen zum „Schnuppern“. Auch

alle Schülerinnen und Schüler des

Gymnasiums samt ihren Eltern,

Geschwisterkindern, Angehörigen

und Freunden waren herzlich

Das Gymnasium war erfüllt von regem Schulleben

eingeladen, über den Spendenbasar

für die Ukraine zu bummeln oder

Mitmachangebote wahrzunehmen.

Um 15.00 Uhr startete in der Agora

eine kurze Informationsveranstaltung

über das Gymnasium als Vorbereitung

und Hilfestellung hinsichtlich

der Entscheidung zur Wahl der

weiterführenden Schule für die Viertklässler.

Als Auftakt verbreitete die

Schulband mit „Surfin‘ USA“ gute

Laune gefolgt von einem Lied über

Kinderrechte des Chores der Musical-AG.

Nun hieß Beratungslehrerin

Maike Holtmann alle Anwesenden

in der vollbesetzten Agora herzlich

willkommen und wies auf die Möglichkeit

des „Meet and Greet“ mit

Lehrkräften oder der Teilnahme an

Schulführungen ab 16.00 Uhr vor

der Agora hin. Anschließend informierte

Schulleiterin Andrea Wundram

über die Möglichkeiten des

Gymnasiums, die Kinder zu sozial

kompetenten und allseitig gebildeten

Persönlichkeiten auszubilden.

Stimmungsvoll beendete die Schulband

diesen Veranstaltungsteil.

Der „Friday for Freedom“-Spendenmarkt

für die Ukraine vor dem

Eingang des Gymnasiums war gut

besucht. Dort konnte man an den

Ständen der Klassen aller Jahrgänge

von 5 bis 11 gegen eine Spende

neben Essen und Trinken auch

Bastelarbeiten wie Grußkarten,

Schlüsselanhänger, Teelichthalter

news & vereine

und vieles mehr erwerben. Außerdem

bestanden die Möglichkeiten,

am Glücksrad zu drehen, Dosen zu

werfen, des Kinderschminkens oder

des Erwerbs von Schulkleidung. Die

Besucherinnen und Besucher waren

sehr freigebig. Es kamen über 4000

Euro zusammen! Alle Anwesenden

genossen nach der langen coronabedingten

Pause das neu erwachte

quirlige Schulleben.

Der Stand der Klasse 5a, welche mit ihrem vielfältigen Angebot allein über

900 Euro Spenden gesammelt hat. Fotos: privat

Immobiliensprechstunde

Anzeige

Liebe Leserinnen und Leser,

warum der Blick in den Grundbuchauszug

vor einem Immobilienverkauf

unverzichtbar ist, soll Thema

unserer heutigen Sprechstunde

sein.

Jeder Immobilienbesitzer sollte

wissen, was in seinem Grundbuch

steht, was die Einträge bedeuten

und bei einem Verkauf für Konsequenzen

haben könnten. Den

Grundbuchauszug erhält man beim

zuständigen Amtsgericht. Für Uetze

ist es das Grundbuchamt in Burgdorf.

Jeder Eigentümer kann dort

seinen Grundbuchauszug anfordern.

Im Bestandsverzeichnis stehen

die zum Grundstück gehörigen

Flurstücke mit der genauen Grundstücksgröße

in m². In der Abteilung

I. stehen alle Eigentümer.

Bei Erbengemeinschaften ist jeder

Erbe einzeln aufgelistet mit seinem

jeweiligen Anteil. Bei einem

Verkauf müssen alle aufgeführten

Personen den Kaufvertrag mit

unterschreiben. In der Abteilung II.

stehen u.a. sogenannte „Dienstbarkeiten“

wie z.B. Wohnrecht,

Nießrecht, Altenteil, Leitungs- oder

Wegerecht. Eine Immobilie mit

Wohnrecht oder Altenteil ist nur

verkaufbar, wenn dieses gelöscht

werden kann. Daher muss der

Begünstigte der Löschung zustimmen.

Ist der Begünstigte bereits

betagt und nicht mehr geschäftsfähig,

dann hat man ein Problem.

Hier muss das Betreuungsgericht

involviert werden. Das vorgegebene

Procedere wird den Verkauf

der Immobilie um Monate verzögern.

Abhilfe kann hier nur eine

umfassende notarielle Vorsorgevollmacht

schaffen, welche bereits

im Vorfeld beurkundet wurde. Ist

der Begünstigte leider verstorben,

kann der Eintrag mit Vorlage der

Sterbeurkunde ausgetragen werden.

In Hänigsen oder Wathlingen

sind oft Bohr- oder Schürfrechte

eingetragen. Diese lassen sich

nicht löschen. Probleme können

diese allerdings bei der Finanzierungsprüfung

des potentiellen

Käufers bereiten. Bei vielen überregionalen

und Direktbanken fallen

Immobilien mit solchen Einträgen

oftmals durch das standardisierte

Prüfungsraster und die Finanzierung

wird abgelehnt. Regionale

Banken kennen diesen ortsüblichen

Sachverhalt und sehen da

kein Finanzierungsproblem drin.

Als beauftragter Immobilienmakler

ist es unsere Aufgabe, das

Grundbuch vorab entsprechend zu

checken. Sie sollten Ihr Grundbuch

auch mal überprüfen lassen.

Im Grundbuch gibt es aber noch

mehr zu entdecken, dies lesen Sie

in unserer Juniausgabe.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen

und benötigen einen

Grundbuch-Check? Dann fragen

Sie uns – wir beraten Sie gern.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich

unter der Rufnummer:

0163 - 6051404

oder schreiben Sie eine E-Mail an:

stefan.lange@langeundlange-immobilien.de

Herzliche Grüße und bleiben Sie

gesund! Iris und Stefan Lange

Die Inhalte der Immobiliensprechstunde

sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es

handelt sich um keine Rechtsberatung

und erhebt keinesfalls den Anspruch

darauf, eine solche darzustellen oder zu

ersetzen. Für eine rechtliche Beratung

wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt

oder Steuerberater.

Fuhse-Magazin 10 ∙ 2022

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!