27.05.2022 Aufrufe

SparringsPartner GmbH Fortbestehensprognose_Muster

Inhaltlich ist die Fortführungsprognose die Prognose der Zahlungs- und damit der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens für die nächsten Perioden. Als Unternehmer*in stehen Sie in der Verantwortung und in der gesetzlichen Verpflichtung eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen, sowie in Zweifelsfällen ausführlich die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Fortbestehensprognose ist die Voraussetzung dass Banken, Kapitalgeber und Steuerberater überhaupt weiter aktiv werden dürfen, ohne selbst umfangreichen Haftungen aus dem Insolvenzrecht ausgesetzt zu sein Im Interesse aller Beteiligten gestalten und moderieren wir den Sanierungsprozess und sorgen so für Transparenz, wo das Unternehmen wirklich steht. Erfahrene Spezialisten der Sparrings & Partner unterstützen Sie das nun wesentlich höhere Arbeitsaufkommen gemeinsam zu bewältigen - Sie im Tagesgeschäft, wir als SparringsPartner in der Restrukturierung und dem TurnAround. Das bedeutet, dass wir Sie nach der Erstellung des Gutachtens nicht allein lassen - der „TurnAround Professional“ ist eine zusätzliche Ressource in dieser herausfordernden Zeit und setzt die entwickelten Massnahmen gemeinsam mit Ihnen operativ um. Im Interesse aller Beteiligten moderiert er den Sanierungsprozess und sorgt für Transparenz. Für den / die Unternehmer*in sind wir mit dieser Herangehensweise die ersten SparringsPartner, die im TurnAround und in der Sanierung ein preiswertes, vorab vereinbartes Honorar (ab 625 EUR pro Monat) anbieten, dass unabhängig von zu leistender Mehrarbeit für den / die Unternehmer*in eine verläßliche Kalkulationsgröße darstellt.

Inhaltlich ist die Fortführungsprognose die Prognose der Zahlungs- und damit der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens für die nächsten Perioden. Als Unternehmer*in stehen Sie in der Verantwortung und in der gesetzlichen Verpflichtung eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen, sowie in Zweifelsfällen ausführlich die Ergebnisse zu dokumentieren.

Die Fortbestehensprognose ist die Voraussetzung dass Banken, Kapitalgeber und Steuerberater überhaupt weiter aktiv werden dürfen, ohne selbst umfangreichen Haftungen aus dem Insolvenzrecht ausgesetzt zu sein

Im Interesse aller Beteiligten gestalten und moderieren wir den Sanierungsprozess und sorgen so für Transparenz, wo das Unternehmen wirklich steht.

Erfahrene Spezialisten der Sparrings & Partner unterstützen Sie das nun wesentlich höhere Arbeitsaufkommen gemeinsam zu bewältigen - Sie im Tagesgeschäft, wir als SparringsPartner in der Restrukturierung und dem TurnAround.

Das bedeutet, dass wir Sie nach der Erstellung des Gutachtens nicht allein lassen - der „TurnAround Professional“ ist eine zusätzliche Ressource in dieser herausfordernden Zeit und setzt die entwickelten Massnahmen gemeinsam mit Ihnen operativ um. Im Interesse aller Beteiligten moderiert er den Sanierungsprozess und sorgt für Transparenz.

Für den / die Unternehmer*in sind wir mit dieser Herangehensweise die ersten SparringsPartner, die im TurnAround und in der Sanierung ein preiswertes, vorab vereinbartes Honorar (ab 625 EUR pro Monat) anbieten, dass unabhängig von zu leistender Mehrarbeit für den / die Unternehmer*in eine verläßliche Kalkulationsgröße darstellt.

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Planrechnung<br />

<strong>Fortbestehensprognose</strong> in Anlehnung an IDW S11<br />

10361 Ebner Forst & Landtechnik e.K., 77731 Willstätt<br />

Bei der Ergebnisherleitung handelt es sich um einen betriebswirtschaftlichen Ansatz,<br />

bei deren Ermittlung handels- und steuerrechtliche Gesetze nur insoweit angewandt<br />

wurden, wie sie mit den betriebswirtschaftlichen Ansätzen übereinstimmen.<br />

Bei der Berechnung der Steuern handelt es sich um eine Grobermittlung. Die nach<br />

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Gewinne dienen dabei als<br />

Steuerbemessungsgrundlagen. Soweit die nachstehenden Planungen realisiert<br />

werden, können sich nach der aufzustellenden Steuerbilanz, unter Berücksichtigung<br />

steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften und der im Einzelfall verfolgten Bilanzpolitik,<br />

angesichts der damit verbundenen Beeinflussungsmöglichkeiten, von den<br />

betriebswirtschaftlichen Planansätzen abweichende Werte ergeben. Weitere<br />

Abweichungen können sich durch Änderungen der Steuergesetzgebung ergeben.<br />

Das erste Planjahr ist immer das laufende Wirtschaftsjahr. Dieses und das folgende<br />

Wirtschaftsjahr lassen sich aufgrund der zeitlichen Nähe und den teilweise bereits<br />

vorhandenen Daten am ehesten planen. Für diese Planjahre sind die Entwicklungen<br />

am Markt, die Auftragslage, die Kostenstruktur etc. daher regelmäßig relativ gut -<br />

vorbehaltich nicht planbarer Ausnahmesituationen- planbar.<br />

In Kenntnis der Vergangenheitsanalyse und in Abstimmung mit dem Mandanten<br />

werden die Planungsannahmen getroffen. Diese werden im weiteren Verlauf des<br />

Berichtes, soweit notwendig, detailliert erläutert. Je weiter in die Zukunft geplant wird,<br />

desto schwieriger ist die genaue Prognose. Dennoch ist im Besonderen die Planung<br />

über ein Zeitfenster von mindestens drei Jahren sehr wichtig, da hier Tendenzen<br />

aufgezeigt werden. Diese bilden die grundlegenden Rahmendaten der Vermögens-,<br />

Schulden- und Ertragsplanung ab und zeigen somit auf, ob die Unternehmung<br />

nachhaltig rentabel und kapitaldienstfähig ist.<br />

Die im Folgenden aufgeführten grundlegenden Annahmen zur Herleitung der Plan<br />

G+V und Bilanz sind als Budgetvorgaben zu betrachten. Nur wenn diese eingehalten<br />

werden, kann der geplante Ertrag erzielt werden. Wir empfehlen, eine zeitnahe<br />

Überprüfung in Form eines kontinuierlichen Soll- / Ist-Vergleiches vorzunehmen.<br />

MUSTER - Beispiel<br />

Sparrings & Partner<br />

Münchner Straße, 5<br />

83043 Bad Aibling Seite 43 von 94

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