27.05.2022 Aufrufe

SparringsPartner GmbH Fortbestehensprognose_Muster

Inhaltlich ist die Fortführungsprognose die Prognose der Zahlungs- und damit der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens für die nächsten Perioden. Als Unternehmer*in stehen Sie in der Verantwortung und in der gesetzlichen Verpflichtung eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen, sowie in Zweifelsfällen ausführlich die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Fortbestehensprognose ist die Voraussetzung dass Banken, Kapitalgeber und Steuerberater überhaupt weiter aktiv werden dürfen, ohne selbst umfangreichen Haftungen aus dem Insolvenzrecht ausgesetzt zu sein Im Interesse aller Beteiligten gestalten und moderieren wir den Sanierungsprozess und sorgen so für Transparenz, wo das Unternehmen wirklich steht. Erfahrene Spezialisten der Sparrings & Partner unterstützen Sie das nun wesentlich höhere Arbeitsaufkommen gemeinsam zu bewältigen - Sie im Tagesgeschäft, wir als SparringsPartner in der Restrukturierung und dem TurnAround. Das bedeutet, dass wir Sie nach der Erstellung des Gutachtens nicht allein lassen - der „TurnAround Professional“ ist eine zusätzliche Ressource in dieser herausfordernden Zeit und setzt die entwickelten Massnahmen gemeinsam mit Ihnen operativ um. Im Interesse aller Beteiligten moderiert er den Sanierungsprozess und sorgt für Transparenz. Für den / die Unternehmer*in sind wir mit dieser Herangehensweise die ersten SparringsPartner, die im TurnAround und in der Sanierung ein preiswertes, vorab vereinbartes Honorar (ab 625 EUR pro Monat) anbieten, dass unabhängig von zu leistender Mehrarbeit für den / die Unternehmer*in eine verläßliche Kalkulationsgröße darstellt.

Inhaltlich ist die Fortführungsprognose die Prognose der Zahlungs- und damit der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens für die nächsten Perioden. Als Unternehmer*in stehen Sie in der Verantwortung und in der gesetzlichen Verpflichtung eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen, sowie in Zweifelsfällen ausführlich die Ergebnisse zu dokumentieren.

Die Fortbestehensprognose ist die Voraussetzung dass Banken, Kapitalgeber und Steuerberater überhaupt weiter aktiv werden dürfen, ohne selbst umfangreichen Haftungen aus dem Insolvenzrecht ausgesetzt zu sein

Im Interesse aller Beteiligten gestalten und moderieren wir den Sanierungsprozess und sorgen so für Transparenz, wo das Unternehmen wirklich steht.

Erfahrene Spezialisten der Sparrings & Partner unterstützen Sie das nun wesentlich höhere Arbeitsaufkommen gemeinsam zu bewältigen - Sie im Tagesgeschäft, wir als SparringsPartner in der Restrukturierung und dem TurnAround.

Das bedeutet, dass wir Sie nach der Erstellung des Gutachtens nicht allein lassen - der „TurnAround Professional“ ist eine zusätzliche Ressource in dieser herausfordernden Zeit und setzt die entwickelten Massnahmen gemeinsam mit Ihnen operativ um. Im Interesse aller Beteiligten moderiert er den Sanierungsprozess und sorgt für Transparenz.

Für den / die Unternehmer*in sind wir mit dieser Herangehensweise die ersten SparringsPartner, die im TurnAround und in der Sanierung ein preiswertes, vorab vereinbartes Honorar (ab 625 EUR pro Monat) anbieten, dass unabhängig von zu leistender Mehrarbeit für den / die Unternehmer*in eine verläßliche Kalkulationsgröße darstellt.

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Die Inhalte der kontinuierlichen Begleitung richten sich nach der<br />

jeweiligen Auftragsbestätigung. Zusätzliche / weitere Leistungen<br />

über den Umfang der Monatspauschale hinaus, werden gemäss der<br />

Vergütungssätze (Ziffer 4j) berechnet, sofern in der<br />

Auftragsbestätigung keine andere Regelung getroffen wurde. Die<br />

Monatspauschale passt sich nach Erstellung des Jahresabschlusses<br />

entsprechend dem dort zu ermittelnden EBITDA / der dort<br />

ausgewiesenen netto Umsatzerlöse nach oben oder unten zum<br />

nächsten Monatsersten nach Vorlage des Jahresabschlusses bei<br />

Sparrings & Partner an.<br />

5. Förderung der Beratungskosten<br />

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann der Mandant<br />

öffentliche Fördermittel zur Reduzierung der Beratungskosten<br />

beanspruchen. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt nach<br />

den jeweils gültigen Richtlinien. Der Mandant ist für die<br />

ordnungsgemäße Abrechnung mit den Bundes- und Landesstellen<br />

verantwortlich, da nur er allein Zuschussempfänger ist. Eine<br />

Unterstützung bei der Bearbeitung einer öffentlichen Förderung<br />

der Beratungskosten kann nur erfolgen, wenn der Mandant die<br />

Rechnung der Sparrings & Partner in voller Höhe bezahlt hat.<br />

6. Rücktritt vom Mandat / Kündigung des Vertrages<br />

Der Mandant kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Sparrings & Partner die<br />

Pflichtverletzung zu vertreten hat. In diesem Fall hat sich der<br />

Mandant innerhalb einer angemessenen Frist von sieben<br />

Arbeitstagen nach der Pflichtverletzung zu erklären, ob er vom<br />

Vertrag zurücktritt oder die Erbringung der vereinbarten Leistung<br />

wünscht. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Alle bis zum<br />

Rücktritt bereits erbrachten Leistungen sind vom Mandanten gem.<br />

den Vergütungssätzen (Ziffer 4j) zu erstatten.<br />

Soweit dem Mandanten ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht zu<br />

steht, räumt Sparrings & Partner dem Mandanten während der<br />

Auftragsdurchführung ein Kündigungsrecht ein. Möchte der<br />

Mandant von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, bedarf<br />

es der Textform. Im Falle der Kündigung wird die bis zum Eingang<br />

der Kündigung bei Sparrings & Partner erbrachte Leistung,<br />

mindestens jedoch 75 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig und<br />

in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb der auf der<br />

Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.<br />

7. Zahlungsmodalitäten / Zahlungsverzug<br />

a. Bei der mit Sparrings & Partner vereinbarten Vergütung handelt<br />

es sich, sofern nicht explizit anderweitig angegeben, um Netto-<br />

Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer zu zahlen sind.<br />

b. Die Rechnungen von Sparrings & Partner werden, sofern in der<br />

jeweiligen Auftragsbestätigung nicht etwas anderes vereinbart ist,<br />

ohne Abzüge mit Zugang beim Mandanten fällig. Rechnungen sind<br />

spätestens zum Ende des Kalendertages der auf der Rechnung<br />

angegebenen Frist an Sparrings & Partner auszugleichen. Es gilt das<br />

Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto der Sparrings & Partner.<br />

c. Werden angeforderte Akontozahlungen, Vorschüsse,<br />

Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen vom Mandanten<br />

nicht oder nicht vollständig bis zum Fälligkeitstag ausgeglichen, ist<br />

Sparrings & Partner berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange<br />

einzustellen, bis die offene Forderung vollständig beglichen ist.<br />

Darüber hinaus kann Sparrings & Partner nach Verstreichen der in<br />

einer Mahnung gewährten Zahlungsfrist zum Ausgleich der<br />

überfälligen Forderung den abgeschlossenen Vertrag fristlos<br />

kündigen. In diesem Fall ist Sparrings & Partner berechtigt, dem<br />

Mandanten die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung<br />

abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten<br />

Aufwendungen von pauschal 25 Prozent, mindestens jedoch die bis<br />

zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in<br />

Rechnung zu stellen. Dem Mandanten bleibt es unbenommen,<br />

nachzuweisen, dass Sparrings & Partner kein oder ein wesentlich<br />

geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend vereinbarte<br />

Pauschale.<br />

d. Sparrings & Partner bietet dem Mandanten bestimmte<br />

Leistungen über das online Dienstleistungszentrum auf der<br />

Internetseite an. Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden<br />

mit den vom Mandanten erworbenen Beratungs- und<br />

Unterstützungskontingenten / -guthaben verrechnet. Diese<br />

können innerhalb eines Kalenderquartals ab Kaufdatum bei<br />

Sparrings & Partner abgerufen werden. Darüber hinaus besteht<br />

kein Anspruch auf Erstattung.<br />

e. Ist der Mandant Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von<br />

Sparrings & Partner, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der<br />

Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in<br />

gesetzlicher Höhe zu leisten. <br />

f. Ist der Mandant kein Verbraucher, kommt er durch<br />

Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf<br />

es hierfür nicht. Es gelten die Regelungen des § 288 BGB.<br />

g. Der Mandant kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die<br />

Aufrechnung ausgeschlossen. Sparrings & Partner ist berechtigt,<br />

aus demselben rechtlichen Verhältnis auf dem die Verpflichtung<br />

beruht, die geschuldete Leistung (z.B. die Herausgabe von<br />

Unterlagen) so lange zu verweigern, bis die Gegenleistung (z.B.<br />

Zahlung offener Rechnungsbeträge) bewirkt ist (§273 Abs. 1 BGB<br />

„Zurückbehaltungsrecht“). Ist der Mandant kein Verbraucher, ist er<br />

zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts befugt, wenn seine<br />

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.<br />

8. Vereinbarung elektronischer / digitaler Nachrichtenaustausch<br />

Der Mandant und Sparrings & Partner vereinbaren, dass die<br />

Abwicklung der geschäftlichen Korrespondenz über elektronische /<br />

digitale Kommunikationswege (E-Mail / Chat / geteilte<br />

Datenspeicherorte) erfolgen kann. Die (Daten-) Kommunikation<br />

erfolgt über das Internet; Verschlüsselungstechniken werden nicht<br />

benutzt. Sparrings & Partner übernimmt keinerlei Haftung dafür,<br />

dass Dritte Kenntnis vom Inhalt dieser Kommunikation nehmen, die<br />

zwischen dem Mandanten und Sparrings & Partner ausgetauscht<br />

wurden. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder<br />

grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters oder durch die<br />

Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde.<br />

Auch für die Kommunikation mit Dritten, die im Interesse oder<br />

Auftrag des Mandanten weitergeleitet werden, übernimmt<br />

Sparrings & Partner keinerlei Haftung. Der Mandant bestätigt, dass<br />

<strong>SparringsPartner</strong> Gesellschaft mbH<br />

Münchner Straße 5<br />

83043 Bad Aibling<br />

Deutschland<br />

Tel 0049 8061 3461-550<br />

Fax 0049 8061 3461-555<br />

kanzlei@sparringspartner.gmbh<br />

www.sparringspartner.gmbh<br />

meine Volksbank Raiffeisenbank eG<br />

KTO 2011 417 BLZ 711 600 00<br />

IBAN<br />

DE07 7116 0000 0002 0114 17<br />

BIC GENO DEF 1VRR<br />

Sitz der Gesellschaft: Bad Aibling<br />

AG Traunstein, HRB-Nr. 20861<br />

USt-IdNr: DE276 10 69 80<br />

Geschäftsführer:<br />

Thorsten Leidag-Hartlmaier

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