27.05.2022 Aufrufe

SparringsPartner GmbH Fortbestehensprognose_Muster

Inhaltlich ist die Fortführungsprognose die Prognose der Zahlungs- und damit der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens für die nächsten Perioden. Als Unternehmer*in stehen Sie in der Verantwortung und in der gesetzlichen Verpflichtung eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen, sowie in Zweifelsfällen ausführlich die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Fortbestehensprognose ist die Voraussetzung dass Banken, Kapitalgeber und Steuerberater überhaupt weiter aktiv werden dürfen, ohne selbst umfangreichen Haftungen aus dem Insolvenzrecht ausgesetzt zu sein Im Interesse aller Beteiligten gestalten und moderieren wir den Sanierungsprozess und sorgen so für Transparenz, wo das Unternehmen wirklich steht. Erfahrene Spezialisten der Sparrings & Partner unterstützen Sie das nun wesentlich höhere Arbeitsaufkommen gemeinsam zu bewältigen - Sie im Tagesgeschäft, wir als SparringsPartner in der Restrukturierung und dem TurnAround. Das bedeutet, dass wir Sie nach der Erstellung des Gutachtens nicht allein lassen - der „TurnAround Professional“ ist eine zusätzliche Ressource in dieser herausfordernden Zeit und setzt die entwickelten Massnahmen gemeinsam mit Ihnen operativ um. Im Interesse aller Beteiligten moderiert er den Sanierungsprozess und sorgt für Transparenz. Für den / die Unternehmer*in sind wir mit dieser Herangehensweise die ersten SparringsPartner, die im TurnAround und in der Sanierung ein preiswertes, vorab vereinbartes Honorar (ab 625 EUR pro Monat) anbieten, dass unabhängig von zu leistender Mehrarbeit für den / die Unternehmer*in eine verläßliche Kalkulationsgröße darstellt.

Inhaltlich ist die Fortführungsprognose die Prognose der Zahlungs- und damit der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens für die nächsten Perioden. Als Unternehmer*in stehen Sie in der Verantwortung und in der gesetzlichen Verpflichtung eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen, sowie in Zweifelsfällen ausführlich die Ergebnisse zu dokumentieren.

Die Fortbestehensprognose ist die Voraussetzung dass Banken, Kapitalgeber und Steuerberater überhaupt weiter aktiv werden dürfen, ohne selbst umfangreichen Haftungen aus dem Insolvenzrecht ausgesetzt zu sein

Im Interesse aller Beteiligten gestalten und moderieren wir den Sanierungsprozess und sorgen so für Transparenz, wo das Unternehmen wirklich steht.

Erfahrene Spezialisten der Sparrings & Partner unterstützen Sie das nun wesentlich höhere Arbeitsaufkommen gemeinsam zu bewältigen - Sie im Tagesgeschäft, wir als SparringsPartner in der Restrukturierung und dem TurnAround.

Das bedeutet, dass wir Sie nach der Erstellung des Gutachtens nicht allein lassen - der „TurnAround Professional“ ist eine zusätzliche Ressource in dieser herausfordernden Zeit und setzt die entwickelten Massnahmen gemeinsam mit Ihnen operativ um. Im Interesse aller Beteiligten moderiert er den Sanierungsprozess und sorgt für Transparenz.

Für den / die Unternehmer*in sind wir mit dieser Herangehensweise die ersten SparringsPartner, die im TurnAround und in der Sanierung ein preiswertes, vorab vereinbartes Honorar (ab 625 EUR pro Monat) anbieten, dass unabhängig von zu leistender Mehrarbeit für den / die Unternehmer*in eine verläßliche Kalkulationsgröße darstellt.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) <strong>SparringsPartner</strong><br />

Gesellschaft mbH („Sparrings & Partner“)<br />

1. Allgemeines<br />

Aufträge von Sparrings & Partner werden ausschließlich zu diesen<br />

Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und<br />

durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers<br />

(nachstehend „Mandant“ / „Mandanten“) haben nur Gültigkeit,<br />

sofern sie in Textform anerkannt wurden.<br />

2. Leistungen von Sparrings & Partner<br />

a. Die Tätigkeit von Sparrings & Partner besteht – sofern im<br />

Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird – in der<br />

unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Mandanten als<br />

Dienstleistung. Dies umfasst im Einzelfall auch die Unterstützung<br />

bei der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen zum<br />

Existenzaufbau, -festigung und -erweiterung. Ohne gesonderte<br />

Vereinbarung ist Gegenstand des Auftrages die vereinbarte<br />

Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten<br />

wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen von Sparrings & Partner<br />

sind erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen zur Verfügung<br />

gestellt, oder vermittelt sind. Daraus erstellte Analysen, Gutachten<br />

oder anderen Werken und Schlussfolgerungen werden zusammen<br />

mit dem Mandanten erstellt und sind unverbindliche<br />

Empfehlungen, um einem bestimmten wirtschaftlichen Ziel zu<br />

dienen. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Berufsausübung ausgeführt. Sparrings & Partner ist berechtigt, sich<br />

zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu<br />

bedienen.<br />

b. Der Mandant entscheidet in alleiniger Verantwortung über den<br />

Zeitpunkt, sowie Art und Umfang der von Sparrings & Partner<br />

empfohlenen oder mit Sparrings & Partner abgestimmten<br />

Maßnahmen.<br />

c. Sparrings & Partner beginnt mit der Leistungserbringung, sofern<br />

in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt oder<br />

vereinbart, in der übernächsten Woche nach Eingang der<br />

Akontozahlung (Nummer 4. Vergütung Abs. e.) auf dem Bankkonto<br />

der Sparrings & Partner.<br />

d. Der konkrete Inhalt und Umfang der von Sparrings & Partner zu<br />

erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem erteilten Auftrag.<br />

Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder<br />

Ergänzungstätigkeiten, wird Sparrings & Partner den Mandanten<br />

hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine<br />

Auftragserweiterung auch dadurch, dass der Mandant die Zusatzoder<br />

Ergänzungstätigkeit bei Sparrings & Partner anfordert oder<br />

aber entgegennimmt. Weitere Details regelt Nummer 4.<br />

Vergütung, Absatz g, h, i,) dieser AVBs.<br />

e. Sparrings & Partner legt die vom Mandanten mitgeteilten<br />

Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie<br />

das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig<br />

und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit,<br />

Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung<br />

eigener Recherchen ist Sparrings & Partner nicht verpflichtet. Dies<br />

gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von<br />

Sparrings & Partner Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen<br />

vorzunehmen sind, die allein an die vom Mandanten mitgeteilten<br />

Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht<br />

deren Überprüfung zum Inhalt haben. <br />

f. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als<br />

Vertragsinhalt ausgeschlossen.<br />

3. Mitwirkungspflichten des Mandanten<br />

a. Der Mandant stellt Sparrings & Partner die zur<br />

Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und<br />

Unterlagen vollständig, zeitnah und inhaltlich zutreffend zur<br />

Verfügung.<br />

b. Erbringt der Mandant nach Aufforderung von Sparrings &<br />

Partner die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder<br />

nicht vollständig, ist Sparrings & Partner nach vorheriger in<br />

Textform erfolgter Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet,<br />

den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Im Falle der<br />

Kündigung ist Sparrings & Partner berechtigt, dem Mandanten die<br />

vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der<br />

durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen<br />

von pauschal 25 Prozent, mindestens jedoch die bis zum<br />

Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in<br />

Rechnung zu stellen. Dem Mandanten bleibt es unbenommen,<br />

nachzuweisen, dass Sparrings & Partner kein oder ein wesentlich<br />

geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend vereinbarte<br />

Pauschale.<br />

c. Auf Anforderung stellt der Mandant Sparrings & Partner eine<br />

Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von<br />

ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen<br />

vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw.<br />

bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und<br />

Richtigkeit in Frage zu stellen. <br />

4. Vergütung<br />

a. Die Leistungen von Sparrings & Partner werden – sofern nicht<br />

im Einzelfall in Textform etwas anderes vereinbart ist – nach den<br />

jeweils bei Sparrings & Partner geltenden Vergütungssätzen gem.<br />

Ziffer 4j und 4k, zzgl. im Einzelfall erfolgter Auslagen, berechnet und<br />

vergütet.<br />

b. Nachvertragsfrist für variable / erfolgsabhängige Vergütung:<br />

Vereinbaren der Mandant und Sparrings & Partner eine variable<br />

und / oder eine erfolgsabhängige Vergütung und wird die<br />

Beauftragung vor Fälligkeit und / oder Ausgleich der variablen und<br />

/ oder erfolgsabhängigen Vergütung beendet so ist, sofern nicht im<br />

Einzelfall in Textform etwas anderes vereinbart ist, diese bis zu 36<br />

Monate nach Beendigung der Beauftragung an Sparrings & Partner<br />

zu bezahlen. Dem Mandanten steht es frei den Nachweis zu führen,<br />

dass der Abschluss der Grundlage für die Berechnung ist, gänzlich<br />

ohne Nutzung der von Sparrings & Partner erstellten Unterlagen,<br />

Konzepte, Erkenntnisse und Informationen zustande gekommen<br />

ist.<br />

c. Anrechnung von Provisionen<br />

Erhält Sparrings & Partner von Dritten Provisionen für den<br />

Abschluss von Finanzierungsverträgen und / oder für die<br />

Vermittlung von Fördermitteln werden – sofern eine<br />

<strong>SparringsPartner</strong> Gesellschaft mbH<br />

Münchner Straße 5<br />

83043 Bad Aibling<br />

Deutschland<br />

Tel 0049 8061 3461-550<br />

Fax 0049 8061 3461-555<br />

kanzlei@sparringspartner.gmbh<br />

www.sparringspartner.gmbh<br />

meine Volksbank Raiffeisenbank eG<br />

KTO 2011 417 BLZ 711 600 00<br />

IBAN<br />

DE07 7116 0000 0002 0114 17<br />

BIC GENO DEF 1VRR<br />

Sitz der Gesellschaft: Bad Aibling<br />

AG Traunstein, HRB-Nr. 20861<br />

USt-IdNr: DE276 10 69 80<br />

Geschäftsführer:<br />

Thorsten Leidag-Hartlmaier

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!