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3. Der europäische Markt für Business Aviation im inter

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Mindestbeteiligung beträgt 1/16 bzw. fünfzig Flugstunden pro Jahr. Die Anzahl der<br />

Flugstunden verhält sich dabei proportional zum erworbenen Flugzeuganteil.<br />

Entscheidend ist, dass be<strong>im</strong> Kauf eines FO-Anteils nicht das Recht zum Fliegen,<br />

sondern tatsächlich anteiliges Eigentum erworben wird. 149<br />

<strong>Der</strong> Besitzanteil eines <strong>Business</strong> Jets wird grundsätzlich auf die Registrierung eines<br />

best<strong>im</strong>mten Geschäftsflugzeuges festgeschrieben. Trotz allem ist die Wahrscheinlichkeit<br />

eher gering, dass die Geschäftsreise genau mit diesem Flugzeug durchgeführt<br />

wird. Um dieser Schwäche Herr zu werden, werden alle Flugzeuge eines best<strong>im</strong>mten<br />

Flugzeugmodells von den Fractional Aircraft Ownership Anbietern mit identer Außen-<br />

und Innenausstattung in Produktion gegeben. Dadurch soll dem Kunden das Gefühl<br />

vermittelt werden, als würde er <strong>im</strong>mer in „seinem“ Jet fliegen. 150<br />

Obwohl das Geschäftsmodell in Nordamerika sehr großen Anklang findet, so ist die<br />

Nachfrage und demzufolge auch das Angebot am <strong>europäische</strong>n <strong>Markt</strong> eher gering.<br />

Ursache da<strong>für</strong> sind Unterschiede in Kultur, den Lebensgewohnheiten, der geschichtlichen<br />

Entwicklung und der Gesetzgebung. Europäische Geschäftsreisende<br />

bevorzugen mehr Flexibilität bei Flugreisen. Durch die Vertragsbindung von durchschnittlich<br />

fünf Jahren ist diese jedoch eher eingeschränkt. Davon abgesehen ist<br />

Fractional Ownership nicht <strong>im</strong>mer die günstigste Alternative. Die Aussage: „FO bietet<br />

neunzig Prozent der Vorteile eines Eigentums zu zwanzig Prozent der Kosten“ 151 sollte<br />

stets h<strong>inter</strong>fragt werden. Neben den einmaligen Kosten <strong>für</strong> den Erwerb eines Flugzeuganteils<br />

sind auch aliquote monatliche Zahlungen <strong>für</strong> Verwaltung und Versicherung,<br />

Pilotengehälter, Wartung und Abstellgebühren (Management Fee), sowie eine fixe<br />

Stundengebühr <strong>für</strong> die tatsächlich geflogenen Flugstunden zu leisten. 152 Obwohl der<br />

Geschäftsreisende dadurch zwar von der Verantwortung des Flugzeugbesitzes und<br />

den Aufgaben des Flugbetriebes befreit ist − unterm Strich ist Fractional Aircraft<br />

Ownership <strong>für</strong> den Nutzer in den meisten Fällen teurer als Charter oder der Eigenbesitz<br />

eines <strong>Business</strong> Jets. 153 Außerdem muss der Flugzeuganteil in der Bilanz ausgewiesen<br />

werden, sodass steuerliche Vorteile nicht in jedem <strong>europäische</strong>n Land<br />

gegeben sind. 154<br />

Trotz des verhaltenen Anfangs bildet Europa nach den USA den zweitwichtigsten<br />

<strong>Markt</strong> <strong>für</strong> Fractional Ownership. 155 Großbritannien verzeichnet den größten Bedarf an<br />

Teileigentum in Europa. Durch die Globalisierung und Erweiterung der Europäischen<br />

Union bildet sich auch in der Russischen Föderation und den ost<strong>europäische</strong>n Städten<br />

eine verstärkte Nachfrage. 156 Dennoch ist momentan ein Wachstumspotential wie in<br />

149<br />

Vgl. GAMA (2006a), S. 17, vgl. Netjets (2007d), S. 2<br />

150<br />

Vgl. Krüger/Reise (2005), S. 85, vgl. Sutton (2002), S. 33<br />

151<br />

Sutton (2002), S. 33, vom Verfasser übersetzt<br />

152<br />

Vgl. Macrae (2003), S. 19<br />

153<br />

Vgl. Fachgespräch Cobb (2008), vgl. Sheehan (2003), S. 2.24f<br />

154 Vgl. Figgen (2002), S. 72ff zitiert bei: Krüger/Reise (2005), S. 85<br />

155 Vgl. Flottau (1999), S. 72f<br />

156 Vgl. Phillips (2000), s. 194<br />

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