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3. Der europäische Markt für Business Aviation im inter

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<strong>Der</strong> Geschäftsreisende wird von seinen administrativen Aufgaben entlastet und<br />

übergibt den gesamten Kauf- bzw. Verkaufsprozess an einen Dritten. Dieser kann auf<br />

Wunsch auch die Vertrags- und Preisverhandlungen <strong>im</strong> Namen des Geschäftsreisenden<br />

durchführen. Die großen Vorteile dieses Geschäftsmodells liegen in der<br />

Nutzung des Branchenwissens sowie der raschen und effizienten Verkaufs- bzw.<br />

Kaufprozessabwicklung. 163<br />

<strong>3.</strong>2.1.7. Aircraft Leasing<br />

Aircraft Leasing ermöglicht Kunden die Anschaffung eines eigenen Privatjets, ohne<br />

dass dabei das mit dem Kauf verbundene Kapital aufgebracht werden muss. In den<br />

letzten Jahren haben sich neben dem Bankwesen auch Bedarfsfluggesellschaften mit<br />

der Fremdfinanzierung eines Flugzeuges in der Branche etabliert. Be<strong>im</strong> Leasing wird<br />

das Flugzeug selbst nicht in der Bilanz ausgewiesen, welches sich <strong>für</strong> Unternehmen<br />

und Geschäftsreisendende durchaus als Vorteil erweist.<br />

Die Grundidee des Leasings besteht in der Trennung von rechtlichem Eigentum und<br />

wirtschaftlicher Nutzung des Gutes. Im Luftverkehr wird zwischen Operate Leasing und<br />

Finanzierungsleasing unterschieden. Operate Leasing wird beispielsweise von Netjets<br />

Europe oder London Executive Jet (LEA) angeboten. Operate Lease Verträge haben<br />

eine kürzere Vertragsdauer und die Wartung der Flugzeuge erfolgt durch den Leasinggeber.<br />

Hierbei kann zwischen Wet- und Dry-Leasing unterschieden werden. 164<br />

Dry-Lease Vereinbarungen beziehen sich auf die Gebrauchsüberlassung eines<br />

betriebstüchtigen Flugzeuges ohne Besatzung. Die betrieblichen Flugkontrollen liegen<br />

be<strong>im</strong> Leasingnehmer. Wet-Leasing bezieht sich auf die Vermietung eines Geschäftsflugzeuges<br />

inklusive Crew, Wartung sowie Versicherung, und je nach Vertrag auch auf<br />

Treibstoff, Flugsicherungs- und Landegebühren. 165<br />

Das Finanzierungsleasing ist längerfristig angelegt und der Leasingnehmer<br />

(Geschäftsreisende) trägt das vollständige Investitionsrisiko, da er auch bei Wegfall der<br />

Nutzungsmöglichkeit des Flugzeuges zur Zahlung der fälligen Leasingraten verpflichtet<br />

ist. Eine besondere und häufig verwendete Form des Finanzierungsleasing in der<br />

Geschäftsluftfahrt ist „sale and lease back“. In dieser Konstellation verkauft der Kunde<br />

(Geschäftsreisende) ein neues oder gebrauchtes Flugzeug an ein Leasingunternehmen<br />

(z.B.: Credit Suisse), um es sogleich wieder zurück zu leasen. Mit dieser<br />

Finanzierungsform bleibt das Unternehmen des Geschäftsreisenden liquid und kann<br />

gleichzeitig das Flugzeug nach seinen eigenen Bedürfnissen nutzen. 166<br />

163 Vgl. Averitt Air (2008), http://www.averittair.com, vgl. Aero Charter (2008), http://www.aerocharter.com,<br />

vgl. Privat Air (2008d), S.3<br />

164<br />

Vgl. Krüger/Reise (2005), S. 83, vgl. Sheehan (2003), S. 2.27f<br />

165 Vgl. Pompl (2007), S. 186<br />

166 Vgl. Pompl (2007), S. 187, vgl. Fachgespräch Rasovic (2007), vgl. Credit Suisse (2008),<br />

https://entry.credit-suisse.ch<br />

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