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US-PPL FAQ - Frequently Asked Questions

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7. Wieder zu Hause 17<br />

• beglaubigte Kopie des <strong>US</strong>-Medical<br />

• Behördenführungszeugnis „O“ oder „P“ (gibts beim Meldeamt bzw. Bürgerbüro; wird direkt von der ausstellenden<br />

Behörde an das LBA geschickt)<br />

• Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (http://www.kba.de/aushpt1.htm)<br />

• Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort (das Alter ist dabei unerheblich; man<br />

kann also auch noch den Nachweis nehmen, den man mal für den Führerschein gebraucht hat - vorausgesetzt<br />

man findet den noch)<br />

• Berechtigungsausweis der RegTP aus Kann ich das Funksprechzeugnis in Deutschland umschreiben lassen?<br />

bzw. BZF I/II oder AZF.<br />

• Ausgefülltes Formular P1 055-06/98 (Tätigkeitsnachweis) mit Unterschrift eines Luftaufsichtsbeamten<br />

(alternativ: beglaubigte Kopien des Logbuchs oder Einsenden des original Logbuchs):<br />

http://www.lba.de/startpage/Organi/gfp/p1/_331.pdf<br />

und zu guter Letzt noch den<br />

• „Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Erlaubnis/Berechtigung für Luftfahrtpersonal“ (Formular P1 062-<br />

07/98): http://www.lba.de/startpage/Organi/gfp/p1/_330.pdf<br />

Das alles geht an:<br />

Luftfahrt-Bundesamt<br />

Fachbereich P1<br />

z. Hd. Frau Mosenheuer<br />

Postfach 3054<br />

38020 Braunschweig<br />

Tel. 0531-2355 507<br />

Frau Mosenheuer ist eine sehr freundliche und hilfsbereite Person, die die Antragsteller sehr zuvorkommend behandelt.<br />

Diese Anerkennung setzt aber immer einen gültigen <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong> voraus und ist in seiner Berechtigung an den deutschen<br />

<strong>PPL</strong> angelehnt, d.h. kein Nacht-VFR, kein CVFR. Dafür ist aber auch kein deutsches Medical notwendig. Dauer<br />

der Anerkennung: Entweder bis zum Ablauf des Flight Review oder des <strong>US</strong>-Medicals (dessen Gültigkeit auf 2 Jahre<br />

reduziert wird), je nachdem welches Ereignis früher eintritt.<br />

Nach Ablauf kann man die Anerkennung verlängern lassen (Formblatt P 1 097-01/98,<br />

http://www.lba.de/startpage/Organi/gfp/p1/_336.pdf).<br />

Wenn man die Anerkennung hat, kann man diese in einen deutschen Flugschein (<strong>PPL</strong>-A, Beiblatt „A“ zum Luftfahrerschein<br />

für Privatluftfahrzeugführer) umschreiben. Für die Umschreibung ist dann das jeweilige Regierungspräsidium<br />

zuständig. In diesem Fall hat man einen vollwertigen deutschen Flugschein, der nicht mehr vom <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong> abhängt, für<br />

den man allerdings ein deutsches Medical benötigt und den man alle 24 Monate verlängern muß.<br />

Diese Informationen sind auch beim LBA nachzulesen: http://www.lba.de/startpage/Organi/gfp/p1/324.htm.<br />

7.7 Wie sieht das mit anderen europäischen Ländern aus?

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