US-PPL FAQ - Frequently Asked Questions
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3. Funksprechzeugnis 9<br />
3 Funksprechzeugnis<br />
3.1 Gibt es auch ein Funksprechzeugnis?<br />
Ja. Es gibt allerdings keine spezielle Ausbildung für den Sprechfunk, die entsprechenden Kenntnisse bekommt man<br />
beim Fliegen vermittelt. Auch gibt es keine extra Prüfung.<br />
In den <strong>US</strong>A ist das Funksprechzeugnis auch nicht (mehr) erforderlich.<br />
Wenn man jedoch ein Flugzeug außerhalb der <strong>US</strong>A fliegen will, muß man das Funksprechzeugnis besitzen. Das<br />
Zeugnis (Restricted Radiotelephone Operator Permit Limited Use) kann man unter http://www.fcc.gov/formpage.html<br />
beantragen (Formular 755). Die Gebühr beträgt $45,-. Für die Bezahlung ist zusätzlich das Formular 159 notwendig,<br />
die Bezahlung kann per Kreditkarte erfolgen. Der country code des <strong>US</strong>PS für Deutschland ist DE.<br />
3.2 Kann ich das Funksprechzeugnis in Deutschland umschreiben lassen?<br />
Ja. Man kann entweder das <strong>US</strong>-Funksprechzeugnis anerkennen oder es in ein vollwertiges BZF I umschreiben lassen.<br />
Für die Anerkennung bzw. Umschreibung des <strong>US</strong>-Funkprechzeugnisses ist das Funksprechzeugnis (Stück Papier für<br />
$45,-) nicht erforderlich; es reicht der <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong>.<br />
Die Anerkennung und Umschreibung nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP),<br />
http://www.regtp.de/ in Mülheim vor. Die Kosten für die Anerkennung betragen DM 40,-. Mit diesem „Berechtigungsausweis<br />
zur Anerkennung eines Flugfunkzeugnisses“ kann man dann in Deutschland den Flugfunk in englischer<br />
Sprache durchführen, nicht jedoch in deutscher Sprache. Damit kann man rein rechtlich nicht auf den vielen kleineren<br />
Flugplätzen landen, die den Flugfunk nur in deutsch durchführen (dürfen).<br />
Für die Umschreibung in das BZF I wird noch eine Nachprüfung in Form eines An- oder Abflug in deutscher Sprache<br />
durchgeführt, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Die Anmeldung geht ebenfalls über die RegTP in<br />
Mülheim, die Prüfung kann jedoch in den Außenstellen Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Eschborn, Hamburg, Hannover,<br />
Köln, Mülheim, München, Nürnberg, Rostock und Stuttgart durchgeführt werden. Die Kosten für die Prüfung<br />
belaufen sich auf DM 80,-. Mit diesem BZF I kann man dann den Funkverkehr auch in deutscher Sprache durchführen.<br />
Formulare für die Anerkennung/Umschreibung sind bei der RegTP in Mülheim sowie unter<br />
http://www.airnav.de/formulare/ erhältlich.<br />
Was vielen <strong>US</strong>-Piloten nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, daß es im Flugfunk sogenannte Sprechgruppen gibt<br />
(vorgeschriebene, international standartisierte Phrasen), und die Prüfer bei der Funkprüfung sehr darauf achten, daß<br />
auch die korrekten Sprechgruppen verwendet werden.<br />
Schulungsmaterial:<br />
• Föh-Klös, Sprechfunk im Sichtflug. DM 69,-<br />
• Siebel, Flugfunk. DM 29,-<br />
• Rehm, Flugfunk in der Praxis. DM 45,-<br />
• Bachmann, Sprechfunkzeugnisse für VFR-Piloten. DM 78,- (mit Audio-CD)<br />
• Franzen, Kompaktlernprogramm BZF I/II. DM 55,- (Buch), DM 29,- (Audio-Kasette)<br />
Am besten lernt man den Sprechfunk wenn man mit einem Bekannten übt, der sich mit dem Sprechfunk ein wenig<br />
auskennt (Flugleiter, Lotse etc.).<br />
Anschrift der RegTP: