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US-PPL FAQ - Frequently Asked Questions

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3. Funksprechzeugnis 9<br />

3 Funksprechzeugnis<br />

3.1 Gibt es auch ein Funksprechzeugnis?<br />

Ja. Es gibt allerdings keine spezielle Ausbildung für den Sprechfunk, die entsprechenden Kenntnisse bekommt man<br />

beim Fliegen vermittelt. Auch gibt es keine extra Prüfung.<br />

In den <strong>US</strong>A ist das Funksprechzeugnis auch nicht (mehr) erforderlich.<br />

Wenn man jedoch ein Flugzeug außerhalb der <strong>US</strong>A fliegen will, muß man das Funksprechzeugnis besitzen. Das<br />

Zeugnis (Restricted Radiotelephone Operator Permit Limited Use) kann man unter http://www.fcc.gov/formpage.html<br />

beantragen (Formular 755). Die Gebühr beträgt $45,-. Für die Bezahlung ist zusätzlich das Formular 159 notwendig,<br />

die Bezahlung kann per Kreditkarte erfolgen. Der country code des <strong>US</strong>PS für Deutschland ist DE.<br />

3.2 Kann ich das Funksprechzeugnis in Deutschland umschreiben lassen?<br />

Ja. Man kann entweder das <strong>US</strong>-Funksprechzeugnis anerkennen oder es in ein vollwertiges BZF I umschreiben lassen.<br />

Für die Anerkennung bzw. Umschreibung des <strong>US</strong>-Funkprechzeugnisses ist das Funksprechzeugnis (Stück Papier für<br />

$45,-) nicht erforderlich; es reicht der <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong>.<br />

Die Anerkennung und Umschreibung nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP),<br />

http://www.regtp.de/ in Mülheim vor. Die Kosten für die Anerkennung betragen DM 40,-. Mit diesem „Berechtigungsausweis<br />

zur Anerkennung eines Flugfunkzeugnisses“ kann man dann in Deutschland den Flugfunk in englischer<br />

Sprache durchführen, nicht jedoch in deutscher Sprache. Damit kann man rein rechtlich nicht auf den vielen kleineren<br />

Flugplätzen landen, die den Flugfunk nur in deutsch durchführen (dürfen).<br />

Für die Umschreibung in das BZF I wird noch eine Nachprüfung in Form eines An- oder Abflug in deutscher Sprache<br />

durchgeführt, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Die Anmeldung geht ebenfalls über die RegTP in<br />

Mülheim, die Prüfung kann jedoch in den Außenstellen Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Eschborn, Hamburg, Hannover,<br />

Köln, Mülheim, München, Nürnberg, Rostock und Stuttgart durchgeführt werden. Die Kosten für die Prüfung<br />

belaufen sich auf DM 80,-. Mit diesem BZF I kann man dann den Funkverkehr auch in deutscher Sprache durchführen.<br />

Formulare für die Anerkennung/Umschreibung sind bei der RegTP in Mülheim sowie unter<br />

http://www.airnav.de/formulare/ erhältlich.<br />

Was vielen <strong>US</strong>-Piloten nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, daß es im Flugfunk sogenannte Sprechgruppen gibt<br />

(vorgeschriebene, international standartisierte Phrasen), und die Prüfer bei der Funkprüfung sehr darauf achten, daß<br />

auch die korrekten Sprechgruppen verwendet werden.<br />

Schulungsmaterial:<br />

• Föh-Klös, Sprechfunk im Sichtflug. DM 69,-<br />

• Siebel, Flugfunk. DM 29,-<br />

• Rehm, Flugfunk in der Praxis. DM 45,-<br />

• Bachmann, Sprechfunkzeugnisse für VFR-Piloten. DM 78,- (mit Audio-CD)<br />

• Franzen, Kompaktlernprogramm BZF I/II. DM 55,- (Buch), DM 29,- (Audio-Kasette)<br />

Am besten lernt man den Sprechfunk wenn man mit einem Bekannten übt, der sich mit dem Sprechfunk ein wenig<br />

auskennt (Flugleiter, Lotse etc.).<br />

Anschrift der RegTP:

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