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US-PPL FAQ - Frequently Asked Questions

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1. Allgemeines 6<br />

Das Gesetz ist nicht dazu gedacht einem <strong>PPL</strong>-Schüler, der 4 Wochen in den <strong>US</strong>A<br />

bleibt, ein Visum aufzuzwingen.<br />

Seltsamerweise hat das State Department folgende Aussage bezüglich eines Studenten-Visum veröffentlicht<br />

(http://travel.state.gov/foreign_student_visas_handout.html):<br />

If you are going to the U.S. primarily for tourism, but want to take a short<br />

course of study of less than 18 hours per week, you may do so on a tourist visa.<br />

Eine Ausbildung zum <strong>PPL</strong> dürfte sicherlich in diese Regelung fallen. Bleibt nur zu hoffen daß der Immigration Officer<br />

(Beamter der Einwanderungsbehörde) am Flughafen diese Regelung kennt und dies dann auch so sieht. . .<br />

Die Frage nach einem Visum kann man nicht mit einem klaren JA oder NEIN beantworten, da sich die <strong>US</strong>-Regierung<br />

selbst nicht ganz einig ist. Ausserdem hat bei der Einreise der Immigration Officer immer das letzte Wort.<br />

1.5 Wie bekomme ich ein Visum?<br />

Ein „M-1 Student Visa“ erhält man nur bei Besuch einer Ausbildungsstätte, die vom dem „Immigration and Naturalization<br />

Service“ (INS) des Innenministeriums (Department of Justice) eine Anerkennung zur Ausbildung ausländischer<br />

Flugschüler hat.<br />

Von dieser Schule erhält man dann ein „I-20M-N“ Formular, nachdem man die folgenden Forderungen teilweise oder<br />

ganz erfüllt hat:<br />

• Nachweis, daß man finanziell in der Lage ist die Ausbildung und die Lebenshaltungskosten zu tragen. Eine<br />

Bankbestätigung ist ausreichend, auf keinem Fall ist eine vorherige Überweisung der kompletten Kursgebühren<br />

an die Flugschule notwendig.<br />

• TOEFL (Test Of English as a Foreign Language, http://www.toefl.org/) mit einem Ergebnis von mindestens<br />

550. Wird nicht verlangt, wenn man bereits eine Schulung in einem englischsprachigen Land beendet hat (z.B.<br />

<strong>US</strong>-<strong>PPL</strong>).<br />

• Offizieller Nachweis über eine abgeschlossene 12-jährige Schulausbildung oder einem Schulabschluß der dem<br />

High-School Abschluß in den <strong>US</strong>A entspricht (Abitur/Matura).<br />

• Keine Verurteilungen.<br />

Dieses Formular reicht man dann zusammen mit zwei Paßbildern und dem (gültigen) Reisepaß bei der Visa-Stelle<br />

der hiesigen <strong>US</strong>-Botschaft ein. Eventuell sind auch nochmals Nachweise über die oben genannten Punkte notwendig.<br />

Einige Zeit später bekommt man den Reisepaß mit dem eingestempelten M-1 Visum wieder.<br />

Das M-1 Visum ist zeitlich auf die voraussichtliche Schulungsdauer beschränkt, kann jedoch bei Bedarf verlängert<br />

werden, jedoch nicht in ein anderes Visum geändert werden. Auch ist das Visum an die Ausbildungsstätte gekoppelt,<br />

d.h. man kann die Flugschule nicht wechseln (zumindest nicht ohne einen erheblichen Aufwand).<br />

Weitere Informationen bei der <strong>US</strong>-Botschaft in Deutschland: http://www.us-botschaft.de/<br />

Anschrift der deutschen <strong>US</strong>-Botschaft (Visum-Stelle):<br />

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

Siesmayerstrasse 21<br />

60323 Frankfurt<br />

Telefon 0190-88 22 11

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