US-PPL FAQ - Frequently Asked Questions
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9. Fliegen in den <strong>US</strong>A: ein paar Hinweise, Tips und Anmerkungen 25<br />
einem DE (Designated Examiner) kostenpflichtig durchgeführt. Die Kosten dafür setzt der bestimmt jeder DE für<br />
sich, ein Richtwert sind $25.<br />
Bis 2000 wurde der Prozess der Anerkennung noch beim zuständigen FSDO kostenlos durchgeführt, diese Vorgehensweise<br />
hat die FAA jedoch geändert und die Anerkennung aus Zeitgründen (die Anzahl der anerkennungswilligen<br />
Piloten hat in den letzen Jahren stark zugenommen) an die DE’s deligiert. Noch haben allerdings nicht alle FSDO’s<br />
diese neue Vorgehensweise umgesetzt.<br />
Hierzu wird der deutsche <strong>PPL</strong>-A und eine englische Übersetzung des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnis oder ein<br />
<strong>US</strong>-Medical Class 3 (ein „echtes“ <strong>US</strong>-medical wird empfohlen) benötigt. Beim Stellen des Antrages kann es vorkommen,<br />
daß der DE die Englisch-Kenntnisse prüft, indem er entweder den Antragsteller in ein kleines Gespräch<br />
verwickelt oder ihn aus einer Luftfahrtpublikation vorlesen und erklären lässt. Trotzdem ist es ratsam, am Anfang nur<br />
mit Fluglehrer oder Safety-Pilot (in belebte Lufträume) zu fliegen und sich mit den örtlichen Gepflogenheiten und der<br />
Phraseologie und dem Dialekt am Funk vertraut zu machen. Die Anerkennung basiert auf dem deutschen <strong>PPL</strong>, d.h.<br />
ohne Nachtflugberechtigung.<br />
Ausgestellt bekommt man dann ein <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong> mit den im deutschen Schein eingetragenen Ratings und den Vermerken<br />
„issued on basis of and valid only when accompanied by german pilot license number(s) xxxxx“ und „all limitations<br />
and restrictions on the german pilot license apply“. Es wird eine vorläufige Lizenz ausgestellt, das Original bekommt<br />
man dann an seine Heimatadresse in Europa zugestellt.<br />
Ausführliche Informationen sind unter http://www.awp.faa.gov/fsdo/foreign.htm erhältlich.<br />
Um jetzt fliegen zu können, ist noch ein Flight Review (BFR) sowie ein Check Out notwendig. Beides führt die<br />
Flugschule bzw. das Charterunternehmen durch. Für ein Flieght Review sind als Minimum eine Stunde Ground<br />
Instruction und eine Stunde fliegen vorgeschrieben. Der Check-Out wird dann in das BFR eingebaut. Auch wenn Sie<br />
z.B. schon hunderte Flugstunden auf einer C172 haben: der Vercharterer will zumindest eine kleine Runde mit Ihnen<br />
fliegen, oft nur aus versicherungstechnischen Gründen.<br />
9.3 Wie kann ich meinen deutschen <strong>PPL</strong>-A in einen <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong> umschreiben?<br />
Die FAA erkennt alle Flugstunden, die man in einem Mitgliedsland der ICAO mit einem ICAO-Fluglehrer genommen<br />
hat, voll an. Wenn man auf Basis des ausländischen Pilotenscheins einen <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong> erwerben will (Umschreibung,<br />
„conversion“), muss man die Theorie-Prüfung bestehen, die praktischen Teile der Ausbildung nachholen, die man<br />
noch nicht durchgeführt hat und anschließend die praktische Prüfung bestehen. Für <strong>PPL</strong>-A Besitzer bedeutet dies meist<br />
noch zusätzlich drei Stunden Instrumentenflug und drei Stunden Nachtflug mit Lehrer (siehe Wieviele Mindeststunden<br />
sind vorgeschrieben?).<br />
9.4 Kann ich meiner Anerkennung weitere Berechtigungen hinzufügen?<br />
Ja. Allerdings muß man vor der Prüfung die Mindestanforderungen für den Erwerb des <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong> erfüllen. Die Prüfungen<br />
für den <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong> müssen allerdings nicht gemacht werden.<br />
Nach bestandener Prüfung bekommt man diese Berechtigung dann mit dem Vermerk „U.S. test passed“ in den <strong>US</strong>-<strong>PPL</strong><br />
eingetragen.<br />
9.5 Kann ich die in den <strong>US</strong>A erworbene Berechtigung in meinen deutschen <strong>PPL</strong>-A eintragen<br />
lassen?<br />
Ja. Für die Eintragung von Berechtigungen in den <strong>PPL</strong>-A sind die jeweiligen Regierungspräsidien/Landesluftämter<br />
zuständig. Die notwendigen Voraussetzungen für die Eintragung variieren sehr stark von Präsidium zu Präsidium<br />
(bzw. von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter) und Art der Berechtigung.