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Mitteilungsblatt Thüringer Pfarrverein Jahresheft 2022

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Ähnliche Regelungen galten im Kurfürstentum

Brandenburg und im Erzstift

Mageburg, also auch in Halle. Nur in

kursächsischen (ernestinischen) Gebieten

und in Anhalt konnten Lutherschriften

gedruckt und verkauft werden.

In diesem Zusammenhang erreichten

Luther etliche Anfragen, ob denn nun

die Bücher zurückgeben werden sollten.

Luther beantwortet diese konkrete

Frage in der benannten Schrift sehr

konkret: 4

„Hier sollen ihre Untertanen so tun: nicht ein

Blättlein, nicht einen Buchstaben sollen sie

überantworten, bei Verlust ihrer Seligkeit.

Denn wer es tut, der übergibt Christus dem

Herodes in die Hände.“

Luther geht das Thema auch gleich sehr

grundsätzlich an:5

„Denn Gott der Allmächtige hat unsere

Fürsten toll gemacht, dass sie nicht anders

meinen, als sie könnten ihren Untertanen

tun und gebieten, was sie nur wollen; und

auch die Untertanen irren, wenn sie meinen,

sie seien verpflichtet, dem allem so ganz

und gar zu folgen. Die Fürsten haben jetzt

angefangen, den Leuten zu gebieten, Bücher

auszuliefern und zu glauben und einzuhalten,

was sie angeben. Damit vermessen sie

sich, sogar auf Gottes Thron zu sitzen und

die Gewissen und den Glauben zu meistern

und nach ihrem tollen Gehirn den Heiligen

Geist wie einen Schüler zu behandeln.

Trotzdem verlangen sie, man dürfe ihnen

das nicht sagen und solle sie noch gnädige

Junker heißen.“

Ein anderes Beispiel ist die Anfrage des

christlichen Soldaten, Söldnerführer

und Feldoberst des ernestinischen Kurfürsten

Johann, Assa von Cramm (1490

– 1528). Auf ihn geht Luthers grundsätzliche

Schrift: „Ob Kriegsleute im seligen

Stand sein können?“6 zurück.

Für unser Thema von Bedeutung ist Luther

1527 erschiene Schrift: Ob man vor

dem Sterben fliehen möge?

Sie wurde veranlasst durch eine Frage

des schlesischen Reformators Johannes

Heß (g 23. September 1490; s 5. Januar

1547) aus Breslau, als in Breslau die Pest

wütete.

Luther scheint die Antwort auf die Anfrage

zunächst hinausgezögert zu haben.

Und wird wohl von Johannes Heß

gemahnt. Als dann auch in Wittenberg

im Jahre 1527 die Pest ausbrach, griff

er zur Feder. Er schrieb sein Büchlein in

den Sommermonaten 1527 und ergänzt

es im Herbst. In seinem Manuskript – so

die kundigen Lutherkenner – soll ein

Zettel oder Nachsatz gesteckt haben,

der leider im Manuskript verlorengegangen

ist, aber rekonstruiert werden

konnte und einige Aussagen zum Begräbnis

und zur Verlegung von Friedhöfen

in der Pestzeit enthielt.7

_________________________________

4

Wie Anm.2, Seite 4390f.

5

Wie Anm.2, Seite 4349.

6

Martin Luther: Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein

können, (1526), [WA 19, 623–662] ( vgl. Anm.1), S. 4423-

4488.

7

Vgl. den Abschnitt: Nachtrag zu den Friedhöfen

Mitteilungen aus dem Thüringer Pfarrverein Nr. 01-2022 13

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