koi Oktober 2021
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Die Geislinger „Ordnungen“<br />
Die „newe Strafordnung" von 1627<br />
Quelle: Geschichte der Stadt Geislingen - Georg Burkhardt / Kommissionsverlag Jan Thorbecke Konstanz / 1963<br />
„Aus der Septemberausgabe: Es sollen<br />
also alle Schmachhändel, bei denen<br />
es sich allein um Beleidigungen handelt,<br />
also Verbalinjurien und Streithändel<br />
geringeren Grads und voraussichtlich<br />
geringerer Geldbuße zwar noch vor<br />
dem Herrengericht abgestraft werden,<br />
aber ohne vorausgehende zeitraubende<br />
mündliche Verhandlung mit den Beteiligten.“<br />
Es sei denn, es handle sich um nachweisbaren<br />
Diebstahl, Unzucht oder Ehebruch<br />
„oder andere dergleichen Malefizische<br />
Händel", die zur Zuständigkeit<br />
der Herrschaftspfleger nach wie vor gehören<br />
sollten. Das Herrengericht tagte<br />
unter dem Vorsitz zweier Herrschaftspfleger,<br />
die viermal im Jahr "ins Amten<br />
verritten" und die vor Gericht anhängigen<br />
Fälle entschieden, die nicht örtlich<br />
entschieden werden konnten und auch<br />
nicht so bedeutsam waren, dass sie vor<br />
den Ulmer Rat gebracht werden mussten.<br />
In ihrem Namen soll nun der Obervogt<br />
die Schmachhändel und die sonst<br />
noch angeführten Fälle abstrafen, ohne<br />
die Sachen vor die Herrschaftspfleger<br />
selbst zu bringen. Es kam also auf eine<br />
Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit<br />
hinaus, wenn auch formell die Zuständigkeit<br />
der Herrschaftspfleger weiterbestand.<br />
Und nun gab die neue Strafordnung<br />
dem Herrengericht für diese Fälle<br />
der Schmachhändel usw. gewissermaßen<br />
eine Taxe an die Hand zur Erzielung<br />
einer gleichmäßigen Bestrafung im ganzen<br />
Ulmer Gebiet. Sie beginnt mit der<br />
herkömmlichen Unterscheidung von<br />
großem, mittlerem und geringerem Frevel<br />
und Bemessung auf acht bzw. zwei<br />
und einen Gulden, ohne dass diese Bezeichnungen<br />
im weiteren Verlauf benützt<br />
würden. Natürlich wurden die<br />
Verbalinjurien milder bestraft als die tätlichen<br />
Injurien.<br />
62 10/<strong>2021</strong>