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Schwanstetten 2023-02_01-32_red

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MARKT SCHWANSTETTEN<br />

Herzlich willkommen in der Rathaus Mannschaft<br />

Nachdem Kurt Meyer in den Ruhestand gegangen ist, wurde die<br />

freigewordene Hausmeisterstelle mit Swen Dehm nachbesetzt.<br />

Der 48-Jährige ist gelernter Schreiner und lebt mit seiner Familie<br />

im Ortsteil Leerstetten.<br />

Als neue Kassenverwalterin hat inzwischen Cornelia Bügler<br />

aus Leerstetten ihre Arbeit aufgenommen.<br />

Sabine Zachmann wechselt nach 23 Jahren in der Gemeindekasse<br />

<strong>Schwanstetten</strong> zur Gemeinde Kammerstein. Für ihre neue Aufgabe<br />

als Kämmerin wünscht der Markt <strong>Schwanstetten</strong> viel Erfolg.<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> freut sich auf eine gute Zusammenarbeit<br />

mit den beiden neuen Kollegen!<br />

DAS STEUERAMT INFORMIERT<br />

Grundsteuer für das Jahr <strong>2<strong>02</strong>3</strong><br />

AUS DEM STEUERAMT<br />

Abwassergebühren Abrechnung 2<strong>02</strong>2<br />

Die Abrechnungsgrundlagen für die Abwassergebühren 2<strong>02</strong>2<br />

werden erstellt - die Bescheide werden Mitte Februar versandt.<br />

Wir weisen darauf hin:<br />

Guthaben werden am 16.03.<strong>2<strong>02</strong>3</strong> erstattet. Zwecks Guthabenerstattung<br />

bitten wir die Barzahler um Bekanntgabe der Bankverbindung<br />

(IBAN) an die Gemeindekasse (kasse@schwanstetten.<br />

de).<br />

Nachzahlungen sind - wie im Bescheid ausgewiesen - am<br />

16.03.<strong>2<strong>02</strong>3</strong> fällig.<br />

Möchten Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, setzen Sie<br />

sich bitte bezüglich einer SEPA-Mandatserteilung mit der Gemeindekasse<br />

(Tel. 09170 289 13) in Verbindung.<br />

Haben Sie Fragen oder benötigen<br />

weitere Informationen?<br />

Steueramt, Elke Jakob<br />

Tel. 09170 289 -26<br />

Die Grundsteuer für das Jahr <strong>2<strong>02</strong>3</strong> wird - mit Ausnahme der vom<br />

Finanzamt durch Steuermessbescheid festgesetzten Änderungen<br />

- in unveränderter Höhe festgesetzt.<br />

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbetrages am<br />

• 15. Februar<br />

• 15. Mai<br />

• 15. August und<br />

• 15. November <strong>2<strong>02</strong>3</strong><br />

fällig.<br />

Abweichend davon werden die Fälligkeiten für Kleinbeträge gem.<br />

§ 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt festgesetzt:<br />

• am 15. August in einem Jahresbetrag, wenn dieser Betrag<br />

15,00 € nicht übersteigt;<br />

• am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte, wenn der Jahresbetrag<br />

30,00 € nicht übersteigt.<br />

Die gleichlautende Bekanntmachung an der Amtstafel vor dem<br />

Rathaus und in den Infokästen erzeugt die gleichen Rechtswirkungen,<br />

als wenn den Steuerpflichtigen an diesem Tag ein Grundsteuerbescheid<br />

zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).<br />

Haben Sie Fragen oder benötigen weitere<br />

Informationen?<br />

Steueramt, Elke Jakob<br />

Tel. 09170 289 -26<br />

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