Schwanstetten 2023-02_01-32_red
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MARKT SCHWANSTETTEN<br />
Herzlich willkommen in der Rathaus Mannschaft<br />
Nachdem Kurt Meyer in den Ruhestand gegangen ist, wurde die<br />
freigewordene Hausmeisterstelle mit Swen Dehm nachbesetzt.<br />
Der 48-Jährige ist gelernter Schreiner und lebt mit seiner Familie<br />
im Ortsteil Leerstetten.<br />
Als neue Kassenverwalterin hat inzwischen Cornelia Bügler<br />
aus Leerstetten ihre Arbeit aufgenommen.<br />
Sabine Zachmann wechselt nach 23 Jahren in der Gemeindekasse<br />
<strong>Schwanstetten</strong> zur Gemeinde Kammerstein. Für ihre neue Aufgabe<br />
als Kämmerin wünscht der Markt <strong>Schwanstetten</strong> viel Erfolg.<br />
Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> freut sich auf eine gute Zusammenarbeit<br />
mit den beiden neuen Kollegen!<br />
DAS STEUERAMT INFORMIERT<br />
Grundsteuer für das Jahr <strong>2<strong>02</strong>3</strong><br />
AUS DEM STEUERAMT<br />
Abwassergebühren Abrechnung 2<strong>02</strong>2<br />
Die Abrechnungsgrundlagen für die Abwassergebühren 2<strong>02</strong>2<br />
werden erstellt - die Bescheide werden Mitte Februar versandt.<br />
Wir weisen darauf hin:<br />
Guthaben werden am 16.03.<strong>2<strong>02</strong>3</strong> erstattet. Zwecks Guthabenerstattung<br />
bitten wir die Barzahler um Bekanntgabe der Bankverbindung<br />
(IBAN) an die Gemeindekasse (kasse@schwanstetten.<br />
de).<br />
Nachzahlungen sind - wie im Bescheid ausgewiesen - am<br />
16.03.<strong>2<strong>02</strong>3</strong> fällig.<br />
Möchten Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, setzen Sie<br />
sich bitte bezüglich einer SEPA-Mandatserteilung mit der Gemeindekasse<br />
(Tel. 09170 289 13) in Verbindung.<br />
Haben Sie Fragen oder benötigen<br />
weitere Informationen?<br />
Steueramt, Elke Jakob<br />
Tel. 09170 289 -26<br />
Die Grundsteuer für das Jahr <strong>2<strong>02</strong>3</strong> wird - mit Ausnahme der vom<br />
Finanzamt durch Steuermessbescheid festgesetzten Änderungen<br />
- in unveränderter Höhe festgesetzt.<br />
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbetrages am<br />
• 15. Februar<br />
• 15. Mai<br />
• 15. August und<br />
• 15. November <strong>2<strong>02</strong>3</strong><br />
fällig.<br />
Abweichend davon werden die Fälligkeiten für Kleinbeträge gem.<br />
§ 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt festgesetzt:<br />
• am 15. August in einem Jahresbetrag, wenn dieser Betrag<br />
15,00 € nicht übersteigt;<br />
• am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte, wenn der Jahresbetrag<br />
30,00 € nicht übersteigt.<br />
Die gleichlautende Bekanntmachung an der Amtstafel vor dem<br />
Rathaus und in den Infokästen erzeugt die gleichen Rechtswirkungen,<br />
als wenn den Steuerpflichtigen an diesem Tag ein Grundsteuerbescheid<br />
zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).<br />
Haben Sie Fragen oder benötigen weitere<br />
Informationen?<br />
Steueramt, Elke Jakob<br />
Tel. 09170 289 -26<br />
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