Working Paper - Institut für Politikwissenschaft - Technische ...
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trifft. Die Linke hat bereits zu einer Transformation des Parteiensystems und dabei paradoxerweise<br />
gerade zu einer Verschlechterung der Durchsetzungsmöglichkeiten auch von dezidiert linken Konzepten<br />
beigetragen. Wie einleitend erwähnt, gehen inzwischen auch skeptische Beobachter davon aus,<br />
dass sich mit dem Erfolg der Linken ein Fünf-Parteien-System etabliert hat. Damit geht eine Veränderung<br />
der Koalitionsoptionen einher. Einerseits bedeutet dies eine Ausweitung grundsätzlich möglicher<br />
Koalitionsoptionen. Andererseits werden die tatsächliche Koalitionsbildung und das Regieren dadurch<br />
schwieriger, dass sich nicht alle Parteien sich als grundsätzlich „koalitionsfähig“ betrachten bzw. eine<br />
Zusammenarbeit <strong>für</strong> pragmatisch sinnvoll erachten. Dadurch wird paradoxerweise gerade die SPD koalitionsstrategisch<br />
gestärkt, denn sie verfügt über die weitreichendsten Optionen, während es <strong>für</strong> die<br />
CDU z.B. schwierig ist, mit den GRÜNEN zu koalieren und dies mit der Linkspartei praktisch ausgeschlossen<br />
ist. Bis zum Fall Hessen(s) hat die SPD zumindest im Westen und im Bund Koalitionen mit<br />
der Linkspartei abgelehnt. Durch die Konkurrenz der Linkspartei bei Wahlen ist es jedoch schwieriger<br />
geworden, rot-grüne Mehrheiten oder gar eine absolute Mehrheit zu gewinnen. Wie bereits bei der<br />
Bundestagswahl, so war auch bei diversen Landtagswahlen eine Große Koalition zwischen Union und<br />
Sozialdemokraten das Ergebnis. Auf der anderen Seite versucht die CDU, Gemeinsamkeiten mit Bündnis<br />
90/GRÜNE auszuloten und umgekehrt.<br />
Vieles gerät also in Bewegung, aber ob dadurch etwas bewegt wird, erscheint fraglich. In Verbindung<br />
mit dem hohen Grad der Politikverflechtung und den damit einhergehenden hohen Konsenserfordernissen<br />
ist <strong>für</strong> die nächsten Jahre zu erwarten, dass in Deutschland durch den Erfolg der Linkspartei<br />
Reformpolitik (allgemein, vor allem aber „linke“ Reformpolitik) eher schwieriger geworden ist. Man<br />
fühlt sich an Claus Offes Szenario einer sich selbst verstärkenden „Unregierbarkeit“ spätkapitalistischer<br />
Gesellschaften erinnert, der in diesem Zusammenhang auch die schlechte Alternative von Repolarisierung<br />
des Parteiensystems einerseits und nicht-parlamentarisch operierenden sozialen Bewegungen<br />
andererseits aufmacht (Offe 1979: 287f.). Positiv gesehen, kann der Linkspartei die Funktion zugesprochen<br />
werden, eine systemkompatible Ausdrucksmöglichkeit <strong>für</strong> Unzufriedenheit mit dem politischen<br />
System zu schaffen. Auch die Stimmenverhältnisse im Bundesrat weisen aufgrund der Vielfältigkeit<br />
von Länderkoalitionen neben gestiegenem Verhandlungsbedarf vielleicht auch Chancen der Überwindung<br />
eingefahrener Reflexe auf. 9 Was die Zukunft der Linkspartei betrifft, so wird ihr zukünftiger<br />
Erfolg nicht nur von der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland und deren<br />
kollektiver Deutung abhängen, sondern auch von der Frage, inwiefern sie auch jenseits ihres Protestprofils<br />
– nämlich im Ernstfall der Regierungsbeteiligung – den Wählern als eine glaubwürdige Alternative<br />
links von der SPD erscheinen wird.<br />
Literatur<br />
Bevir, Mark/Rhodes. R. A. W. (2002): Interpretive Theory, in: Marsh, David/Stoker, Gerry (Hrsg.):<br />
Theory and Methods in Political Science, London, S. 131-152.<br />
Czada, Roland (2000): Konkordanz, Korporatismus und Politikverflechtung: Dimensionen der Verhandlungsdemokratie,<br />
in: Holtmann, Everhard/Voelzkow, Helmut (Hrsg.):<br />
Zwischen Wettbewerbs- und Verhandlungsdemokratie: Analysen zum Regierungssystem der<br />
Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden, S. 23-49.<br />
9 In diesem Zusammenhang gewinnt eine Änderung des Umgangs mit Stimmenthaltungen bei zustimmungsbedürftigen<br />
Gesetzen im Bundesrat neue Aktualität. Aufgrund der Erfordernis, die Zustimmung der Mehrheit der<br />
Stimmen zu erhalten (Art. 52 III GG), kommt in der gegenwärtigen Rechtslage eine Enthaltung der Ablehnung<br />
gleich.<br />
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