27.12.2012 Aufrufe

April 2011 - Markt Schöllnach

April 2011 - Markt Schöllnach

April 2011 - Markt Schöllnach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Positionierung der Garage auf der Ostseite ist wegen der Hanglage<br />

des Grundstückes nicht möglich. Eine Zufahrt kann nur unter<br />

erschwerten Bedingungen erstellt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Bauvorhaben<br />

gemäß § 36 BauGB das gdl. Einvernehmen zu erteilen.<br />

Beschluss:<br />

Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Antrag<br />

Weber auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes „Kapellenpoint BA II“ bezüglich des Standortes<br />

der Garage, das gdl. Einvernehmen zu erteilen.<br />

Antrag Schiller Thomas u. Blöchinger Christina, Friedhofstraße 33,<br />

94508 <strong>Schöllnach</strong>, auf Bau eines Wohnhauses mit Garage auf dem<br />

Grundstück Fl.-Nr. 1108 der Gemarkung <strong>Schöllnach</strong>, Forstweg;<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Bauvorhaben<br />

gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen<br />

zu erteilen.<br />

Antrag Franz Rudolf, Lohholz 9, 94508 <strong>Schöllnach</strong>, auf Vorbescheid<br />

für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenund<br />

Bergehalle in Lohholz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1311 der<br />

Gemarkung <strong>Schöllnach</strong>;<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Vorbescheidsantrag<br />

das gemeindliche Envernehmen zu erteilen.<br />

Antrag Gerl Manfred, Bahnhofstraße 13, 94508 <strong>Schöllnach</strong>, auf<br />

Baugenehmigung für den Umbau, Sanierung und Aufstockung des<br />

bestehenden Wohnhauses Ringstraße 3, Fl.-Nr. 171 der Gemarkung<br />

<strong>Schöllnach</strong>;<br />

Beschluss:<br />

Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Bauvorhaben<br />

gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen<br />

zu erteilen.<br />

4. Bekanntgabe Jahresrechnung 2010<br />

Überweisung an den örtl. Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Kämmerer Sonnleitner trägt das Rechnungsergebnis für das Hauhaltsjahr<br />

2010 vor und erläutert dieses kurz.<br />

Der MGR <strong>Schöllnach</strong> nimmt folgendes Rechnungsergebnis 2010<br />

zur Kenntnis:<br />

Der VwH schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

6.167.138,90 €<br />

Der VmH schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

3.631.873,88 €<br />

(Nachrichtlich: Bei den Ausgaben im VwH ist eine Zuführung zum<br />

VmH von 510.199,08 € enthalten. Im Ergebnis ist ein Überschuss<br />

von 683.566,46 € entstanden, der gem. § 79 Abs. 3 KommHV der<br />

allgemeinen Rücklage zuzuführen ist.<br />

5. Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan <strong>2011</strong><br />

Erlass der Haushaltssatzung<br />

Bgm. Oswald teilt mit, dass in vier Finanzausschusssitzungen der<br />

Haushalt <strong>2011</strong> vorberaten wurde. Die wichtigsten Einnahmen und<br />

Ausgaben sowie Investitionen wurden hierbei erörtert.<br />

Bgm. Oswald bedankt sich hierbei nochmals bei den Mitgliedern<br />

des FA für die gute Zusammenarbeit.<br />

Kämmerer Sonnleitner stellt den Haushalt <strong>2011</strong> mit seinen Einnahmen<br />

und Ausgaben vor.<br />

Anschließend würdigten die Fraktionssprecher den Haushalt <strong>2011</strong><br />

und baten um Zustimmung.<br />

Beschluss:<br />

Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt vorbehaltlich der Genehmigung<br />

durch die Rechtsaufsichtsbehörde einstimmig, die Haushaltssatzung<br />

zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin<br />

enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.<br />

Verwaltungshaushalt Einnahmen u. Ausgaben: 5.567.900.-- €<br />

Vermögenshaushalt Einnahmen u. Ausgaben: 2.569.150.-- €<br />

6. Verträge zur Verlegung v. privaten<br />

Leitungen (Einspeiseleitungen) in<br />

öffentlichen Straßen und Wegen<br />

sowie gemeindl. Grundstücken<br />

- Festlegung des Benutzungsentgeltes<br />

Aufgrund der ansteigenden Zahl von Dachflächen-Photovoltaikanlagen<br />

ist es immer<br />

öfter erforderlich, dass Einspeiseleitungen in<br />

öffentlichen Flächen bzw. in gemeindliche<br />

Grundstücke eingebracht werden müssen.<br />

Mittlerweile sind die Anlagenbetreiber für die<br />

erforderlichen Zuleitungen verantwortlich und<br />

stellen entsprechende Anträge auf Nutzung der<br />

öffentlichen Straßen und Wege bzw. gemeindliche<br />

Grundstücke an die Gemeinde. Da dieses<br />

Thema viele Gemeinden betrifft, hat der<br />

Bay. Gemeindetag ein entsprechendes Vertragsmuster<br />

für einen Gestattungsvertrag zur<br />

Verfügung gestellt. Durch diesen Vertrag werden<br />

wichtige Rahmenbedingungen und Obliegenheiten<br />

des Antragstellers festgelegt. So<br />

wird er beispielsweise verpflichtet, Spartenpläne<br />

einzuholen, die Maßnahmen ordnungsgemäß<br />

ausführen zu lassen und einen Servicevertrag<br />

mit einer Fachfirma abzuschließen,<br />

welche die Kabeltrasse entsprechend fachgerecht<br />

dokumentiert, sowie dessen Wartung und<br />

Instandhaltung. Der Gemeindetag schlägt<br />

auch vor, ein Benutzungsentgelt festzulegen.<br />

Die Höhe soll sich nach der Länge der benutzten<br />

Flächen und der kw-Leistung der<br />

Anlage bzw. der Einspeisevergütung richten.<br />

Einen Richtwert hat der Bay. Gemeindetag jedoch<br />

nicht vorgegeben. Die Höhe darf aber<br />

nicht unverhältmäßig zur Maßnahme sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!