April 2011 - Markt Schöllnach
April 2011 - Markt Schöllnach
April 2011 - Markt Schöllnach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Positionierung der Garage auf der Ostseite ist wegen der Hanglage<br />
des Grundstückes nicht möglich. Eine Zufahrt kann nur unter<br />
erschwerten Bedingungen erstellt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Bauvorhaben<br />
gemäß § 36 BauGB das gdl. Einvernehmen zu erteilen.<br />
Beschluss:<br />
Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Antrag<br />
Weber auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes „Kapellenpoint BA II“ bezüglich des Standortes<br />
der Garage, das gdl. Einvernehmen zu erteilen.<br />
Antrag Schiller Thomas u. Blöchinger Christina, Friedhofstraße 33,<br />
94508 <strong>Schöllnach</strong>, auf Bau eines Wohnhauses mit Garage auf dem<br />
Grundstück Fl.-Nr. 1108 der Gemarkung <strong>Schöllnach</strong>, Forstweg;<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Bauvorhaben<br />
gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen<br />
zu erteilen.<br />
Antrag Franz Rudolf, Lohholz 9, 94508 <strong>Schöllnach</strong>, auf Vorbescheid<br />
für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenund<br />
Bergehalle in Lohholz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1311 der<br />
Gemarkung <strong>Schöllnach</strong>;<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Vorbescheidsantrag<br />
das gemeindliche Envernehmen zu erteilen.<br />
Antrag Gerl Manfred, Bahnhofstraße 13, 94508 <strong>Schöllnach</strong>, auf<br />
Baugenehmigung für den Umbau, Sanierung und Aufstockung des<br />
bestehenden Wohnhauses Ringstraße 3, Fl.-Nr. 171 der Gemarkung<br />
<strong>Schöllnach</strong>;<br />
Beschluss:<br />
Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt mit 18 : 0 Stimmen, dem Bauvorhaben<br />
gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen<br />
zu erteilen.<br />
4. Bekanntgabe Jahresrechnung 2010<br />
Überweisung an den örtl. Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Kämmerer Sonnleitner trägt das Rechnungsergebnis für das Hauhaltsjahr<br />
2010 vor und erläutert dieses kurz.<br />
Der MGR <strong>Schöllnach</strong> nimmt folgendes Rechnungsergebnis 2010<br />
zur Kenntnis:<br />
Der VwH schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
6.167.138,90 €<br />
Der VmH schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
3.631.873,88 €<br />
(Nachrichtlich: Bei den Ausgaben im VwH ist eine Zuführung zum<br />
VmH von 510.199,08 € enthalten. Im Ergebnis ist ein Überschuss<br />
von 683.566,46 € entstanden, der gem. § 79 Abs. 3 KommHV der<br />
allgemeinen Rücklage zuzuführen ist.<br />
5. Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan <strong>2011</strong><br />
Erlass der Haushaltssatzung<br />
Bgm. Oswald teilt mit, dass in vier Finanzausschusssitzungen der<br />
Haushalt <strong>2011</strong> vorberaten wurde. Die wichtigsten Einnahmen und<br />
Ausgaben sowie Investitionen wurden hierbei erörtert.<br />
Bgm. Oswald bedankt sich hierbei nochmals bei den Mitgliedern<br />
des FA für die gute Zusammenarbeit.<br />
Kämmerer Sonnleitner stellt den Haushalt <strong>2011</strong> mit seinen Einnahmen<br />
und Ausgaben vor.<br />
Anschließend würdigten die Fraktionssprecher den Haushalt <strong>2011</strong><br />
und baten um Zustimmung.<br />
Beschluss:<br />
Der MGR <strong>Schöllnach</strong> beschließt vorbehaltlich der Genehmigung<br />
durch die Rechtsaufsichtsbehörde einstimmig, die Haushaltssatzung<br />
zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin<br />
enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.<br />
Verwaltungshaushalt Einnahmen u. Ausgaben: 5.567.900.-- €<br />
Vermögenshaushalt Einnahmen u. Ausgaben: 2.569.150.-- €<br />
6. Verträge zur Verlegung v. privaten<br />
Leitungen (Einspeiseleitungen) in<br />
öffentlichen Straßen und Wegen<br />
sowie gemeindl. Grundstücken<br />
- Festlegung des Benutzungsentgeltes<br />
Aufgrund der ansteigenden Zahl von Dachflächen-Photovoltaikanlagen<br />
ist es immer<br />
öfter erforderlich, dass Einspeiseleitungen in<br />
öffentlichen Flächen bzw. in gemeindliche<br />
Grundstücke eingebracht werden müssen.<br />
Mittlerweile sind die Anlagenbetreiber für die<br />
erforderlichen Zuleitungen verantwortlich und<br />
stellen entsprechende Anträge auf Nutzung der<br />
öffentlichen Straßen und Wege bzw. gemeindliche<br />
Grundstücke an die Gemeinde. Da dieses<br />
Thema viele Gemeinden betrifft, hat der<br />
Bay. Gemeindetag ein entsprechendes Vertragsmuster<br />
für einen Gestattungsvertrag zur<br />
Verfügung gestellt. Durch diesen Vertrag werden<br />
wichtige Rahmenbedingungen und Obliegenheiten<br />
des Antragstellers festgelegt. So<br />
wird er beispielsweise verpflichtet, Spartenpläne<br />
einzuholen, die Maßnahmen ordnungsgemäß<br />
ausführen zu lassen und einen Servicevertrag<br />
mit einer Fachfirma abzuschließen,<br />
welche die Kabeltrasse entsprechend fachgerecht<br />
dokumentiert, sowie dessen Wartung und<br />
Instandhaltung. Der Gemeindetag schlägt<br />
auch vor, ein Benutzungsentgelt festzulegen.<br />
Die Höhe soll sich nach der Länge der benutzten<br />
Flächen und der kw-Leistung der<br />
Anlage bzw. der Einspeisevergütung richten.<br />
Einen Richtwert hat der Bay. Gemeindetag jedoch<br />
nicht vorgegeben. Die Höhe darf aber<br />
nicht unverhältmäßig zur Maßnahme sein.