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immobilia 2023/04 - SVIT

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MARKTPLATZ<br />

PRODUKTE-NEWS<br />

Der Haftet Vermieter der Vermieter haftet beim Sturz eines Mieters im Treppenhaus?<br />

Normgerechter Handlauf beidseitig Handlauf in einer bei Genossenschaft<br />

einem Wohnblock in Winterthur<br />

Beidseitig Handläufe nach SUVA-Vorgaben<br />

Im Treppenhaus einer Genossenschaft wur-<br />

wurde nach nach den den aufwändigen Malerarbeiten<br />

Malerarbeiten<br />

Handlauf der Handlauf der an Treppe der Treppe nicht nicht mehr mehr an-<br />

angebracht. Obwohl verschiedene Mieter Mieter die<br />

die Verwaltung auf den auf fehlenden fehlenden Handlauf<br />

Handlauf<br />

aufmerksam gemacht hatten, wurde seitens<br />

sei-<br />

der der tens Verwaltung der Verwaltung nichts nichts unternommen.<br />

Unglücklicherweise kam, was kommen<br />

musste: Ein Mieter stolperte im im Treppenhaus,<br />

Treppenhaus,<br />

versuchte sich festzuhalten sich festzuhalten und stürzte und ab<br />

stürz-<br />

versuchte dem te ab Podest dem Podest fast 2 Meter fast 2 Höhe Meter auf Höhe den auf Kopf.<br />

den<br />

Aufgrund Kopf. Aufgrund dieses dieses Unfalls Unfalls musste musste der Mieter der ins<br />

Spital Mieter und ins war Spital mehrere und war Monate mehrere arbeitsunfä-<br />

Monate<br />

arbeitsunfähig. Nun verlangt Nun er vom verlangt Vermieter vom Schaden-<br />

Vermieter<br />

Schadenersatz in Höhe der Heilungskosten in Höhe der Heilungskos-<br />

und des<br />

ersatz erlittenen ten und des Erwerbsausfalls.<br />

erlittenen Erwerbsausfalls.<br />

Erleidet ein Mieter einen Schaden, der auf auf ei-<br />

einen Mangel an der der Mietsache zurückzuführen<br />

zurückzuführen<br />

könnte ist, der könnte Vermieter der Vermieter zu Schadenersatz<br />

zu Scha-<br />

ist, verpflichtet denersatz verpflichtet werden, wenn werden, nicht wenn beweisen<br />

er nicht<br />

kann, beweisen dass kann, ihn kein dass Verschulden ihn kein Verschulden trifft. Liegt<br />

zudem trifft. Liegt mangelhafter zudem mangelhafter Unterhalt vor, Unterhalt könnte gestützt<br />

vor, könnte auf die gestützt Werkeigentümerhaftung auf die Werkeigentümerhaftung<br />

verlangt Schadenersatz werden, unabhängig verlangt werden, davon<br />

Schadenersatz<br />

ob unabhängig der Schaden davon seitens ob der des Schaden Vermieters seitens verschuldet<br />

des Vermieters ist.<br />

verschuldet ist.<br />

Der haftpflichtige Vermieter seinerseits könnte<br />

könnte<br />

infolge Verletzung des des Verwaltungsvertrages<br />

Verwaltungsvertrages<br />

Regress auf die auf Verwaltung die Verwaltung nehmen.<br />

nehmen.<br />

VERTRAGLICHE HAFTUNG<br />

AUS DEM MIETVERHÄLTNIS<br />

Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache in<br />

in<br />

einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen<br />

Zustand zu übergeben und in in demselben<br />

zu erhalten. (Art. 256 Abs 1 1 OR). Liegt ein<br />

Regress Mangel ein Mangel vor und vor und erleidet erleidet der Mieter der Mieter demzu-<br />

demzufolge<br />

einen einen Schaden, muss muss ihm ihm der der Vermie-<br />

Vermieter<br />

Schadenersatz leisten, leisten, wenn wenn der Vermieter<br />

der Vermieter<br />

beweisen nicht beweisen kann, dass kann, ihn dass kein ihn Verschul-<br />

kein<br />

Verschulden trifft. (Art. trifft. 259e (Art. OR).<br />

259e nicht OR).<br />

Ist das Treppengeländer nicht korrekt befestigt,<br />

falsch hergestellt oder montiert, oder<br />

fehlt es hier gänzlich, liegt offensichtlich ein<br />

ein<br />

sicherheitsrelevanter Mangel vor. Da Da verschiedene<br />

Mieter den Mangel bereits bei bei der<br />

der<br />

Verwaltung gemeldet hatten, kann sich der<br />

der<br />

Vermieter auch nicht vom Verschulden ex-<br />

exkulpieren,<br />

weil er Kenntnis vom Mangel hatte<br />

hatte<br />

und nichts nichts dagegen unternommen hatte.<br />

hatte.<br />

Der Mieter wird die Schadenersatzklage in<br />

in<br />

erster Linie gegen den Vermieter und nicht<br />

gegen die Verwaltung einreichen, weil die die Ver-<br />

Verwaltung nur nur als als Vertreterin der Eigentümer<br />

der Eigentü-<br />

und resp. mer resp. des Vermieters des Vermieters handelt handelt und nicht und Ver-<br />

nicht<br />

Vertragspartner ist.<br />

ist.<br />

Mietvertragliche Schadenersatzansprüche aus<br />

aus mietvertraglicher Haftung Haftung nach nach Art. 259e Art. 259e OR<br />

OR unterliegen der der ordentlichen Verjährungsfrist<br />

Verjährungsfrist<br />

zehn von zehn Jahren Jahren ab ihrer ab ihrer Entstehung.<br />

von Entstehung.<br />

AUSSERVERTRAGLICHE WERKEIGEN-<br />

TÜMERHAFTUNG NACH ART. 58 OR<br />

Zur Beurteilung ob ein Werk regelkonform<br />

erstellt wurde, stellen die Gerichte auf auf spezielle<br />

kantonale oder kommunale Vorschriften<br />

ab. Fehlen solche Vorschriften, werden in in der<br />

Regel der Regel die die anerkannten technischen technischen Normen,<br />

Normen,<br />

die wie SIA die Normen, SIA Normen, beigezogen.<br />

wie beigezogen.<br />

Nach Art 58.OR hat der Eigentümer eines<br />

Gebäudes oder eines anderen Werkes den<br />

Schaden zu ersetzen, den dieses infolge<br />

fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder<br />

Beidseitige im Handläufe Abgang zur beim Praxis Abgang einer Arzt-Praxis<br />

mangelhaften Unterhalts verursacht. Ob Ob ein<br />

ein<br />

Werk fehlerhaft ist, hängt allgemein von seinem<br />

Zweck ab. Bietet ein Werk bei bestimmungsgemässem<br />

Gebrauch keine genügende<br />

genügende<br />

Sicherheit, liegt liegt in der in Regel der Regel ein Werkman-<br />

ein Werkmangel<br />

vor.<br />

vor.<br />

Der Werkeigentümer darf davon ausgehen,<br />

dass das Werk bestimmungsgemäss be-<br />

nutzt wird und die Benützer sich vorsichtig<br />

und selbstverantwortlich verhalten. Weist<br />

ein Werk Mängel auf, sind diese dann zu zu be-<br />

beheben,<br />

wenn die Kosten in in einem vernünftigen<br />

und zumutbaren Verhältnis zum Schutzinteresse<br />

der Benützer und dem Zweck des<br />

Werks stehen.<br />

Weist ein fehlerfrei angelegtes Werk infolge<br />

Alterung und Abnutzung Mängel auf, dann<br />

sollte der Eigentümer oder dessen Vertreter<br />

Massnahmen treffen, um diese zu beseitigen.<br />

Widrigenfalls droht im Schadensfall eine<br />

Haftung des Werkeigentümers.<br />

Bei der Werkeigentümerhaftung können können<br />

Mieter, nicht nur sondern Mieter, auch sondern Dritte, auch wie z.B.<br />

Drit-<br />

nicht<br />

nur Besucher te, wie z.B. des Besucher Mieters, des Ansprüche Mieters, auf Ansprüche<br />

auf haben, Schadenersatz obwohl sie haben, nicht Mietver-<br />

obwohl<br />

Schadenersattragspartei<br />

sie nicht Mietvertragspartei sind. Die Verjährungsfrist sind. Die für Verjährungsfrist<br />

aus für der die Werkeigentümerhaftung<br />

Ansprüche aus die<br />

Ansprüche der<br />

ist Werkeigentümerhaftung jedoch kurz. Der Anspruch ist jedoch des Geschä-<br />

kurz. Der<br />

digten Anspruch auf des Schadenersatz Geschädigten oder auf Genugtuung<br />

Schadenersatz<br />

oder in Genugtuung einem Jahr von verjährt dem Tag in einem an, ab<br />

Jahr<br />

verjährt dem von dem der Geschädigte Tag an, ab dem vom der Schaden Geschädigte und der<br />

Person vom Schaden des Haftpflichtigen und der Person Kenntnis des Haftpflichtigen<br />

Kenntnis verjährt hat. aber Der in Anspruch jedem Fall verjährt nach<br />

hat. Der<br />

Anspruch zehn aber in Jahren jedem seit Fall dem nach schädigenden zehn Jahren Ereig-<br />

seit<br />

nis dem / Art. schädigenden Abs. 1OR)<br />

Ereignis / Art. Abs. 1OR)<br />

DIE ÜBERTRAGUNG DES HAFTUNGSRISIKOS<br />

AUF DEN VERSICHERER<br />

Bei Vorliegen einer Haftung ist ist der Schaden zu<br />

zu ersetzen. Darunter fallen fallen die Heilungskosten,<br />

die Heilungskosten,<br />

der Erwerbsausfall, die die Einschränkung<br />

der<br />

in der Haushaltsführung, die Genugtuung die Genugtuung und die<br />

der Anwaltskosten.<br />

und die Anwaltskosten.<br />

Insbesondere wenn Personen zu zu Schaden<br />

kommen, können Haftungsfolgen erheblich<br />

sein und den haftpflichtigen Werkeigentümer<br />

existenziell treffen. Vor allem Eigentümer von<br />

von<br />

Liegenschaften werden sich daher gegen<br />

diese Risiken versichern. Der Versicherungsvertrag<br />

ändert jedoch nichts an an den aufgezeigten<br />

Haftungsgrundsätzen. Dem Geschädigten<br />

steht von Gesetzes wegen auch kein<br />

direktes Forderungsrecht gegen die Versicherung<br />

zu.<br />

Werk- und Hauseiseigentümer im im Besonderen<br />

tun daher gut daran, die eigene Versicherungssituation<br />

zu überprüfen, wobei zu<br />

zu<br />

beachten gilt, dass die Versicherung, je je nach<br />

Verschuldensschwere und Vertragsbestimmungen<br />

des versicherten Eigentümers, eine<br />

eine<br />

Kürzung der der Leistung Leistung vornehmen könnte.<br />

könnte.<br />

Günstiger wäre wäre es natürlich es natürlich die baulichen<br />

die baulichen<br />

Mängel zu beheben, und je je nach Gebäude<br />

die Treppen mit einseitigen oder beidseitigen<br />

Handläufen nach Norm auszustatten.<br />

WEITERE INFORMATIONEN:<br />

Flexo-Handlauf GmbH<br />

Hauptstrasse 70, 8546 Islikon<br />

Tel. 052 534 41 31<br />

www.flexo-handlauf. Kürzung ch<br />

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IMMOBILIA / April <strong>2023</strong>

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