immobilia 2023/04 - SVIT
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MARKTPLATZ<br />
PRODUKTE-NEWS<br />
Der Haftet Vermieter der Vermieter haftet beim Sturz eines Mieters im Treppenhaus?<br />
Normgerechter Handlauf beidseitig Handlauf in einer bei Genossenschaft<br />
einem Wohnblock in Winterthur<br />
Beidseitig Handläufe nach SUVA-Vorgaben<br />
Im Treppenhaus einer Genossenschaft wur-<br />
wurde nach nach den den aufwändigen Malerarbeiten<br />
Malerarbeiten<br />
Handlauf der Handlauf der an Treppe der Treppe nicht nicht mehr mehr an-<br />
angebracht. Obwohl verschiedene Mieter Mieter die<br />
die Verwaltung auf den auf fehlenden fehlenden Handlauf<br />
Handlauf<br />
aufmerksam gemacht hatten, wurde seitens<br />
sei-<br />
der der tens Verwaltung der Verwaltung nichts nichts unternommen.<br />
Unglücklicherweise kam, was kommen<br />
musste: Ein Mieter stolperte im im Treppenhaus,<br />
Treppenhaus,<br />
versuchte sich festzuhalten sich festzuhalten und stürzte und ab<br />
stürz-<br />
versuchte dem te ab Podest dem Podest fast 2 Meter fast 2 Höhe Meter auf Höhe den auf Kopf.<br />
den<br />
Aufgrund Kopf. Aufgrund dieses dieses Unfalls Unfalls musste musste der Mieter der ins<br />
Spital Mieter und ins war Spital mehrere und war Monate mehrere arbeitsunfä-<br />
Monate<br />
arbeitsunfähig. Nun verlangt Nun er vom verlangt Vermieter vom Schaden-<br />
Vermieter<br />
Schadenersatz in Höhe der Heilungskosten in Höhe der Heilungskos-<br />
und des<br />
ersatz erlittenen ten und des Erwerbsausfalls.<br />
erlittenen Erwerbsausfalls.<br />
Erleidet ein Mieter einen Schaden, der auf auf ei-<br />
einen Mangel an der der Mietsache zurückzuführen<br />
zurückzuführen<br />
könnte ist, der könnte Vermieter der Vermieter zu Schadenersatz<br />
zu Scha-<br />
ist, verpflichtet denersatz verpflichtet werden, wenn werden, nicht wenn beweisen<br />
er nicht<br />
kann, beweisen dass kann, ihn kein dass Verschulden ihn kein Verschulden trifft. Liegt<br />
zudem trifft. Liegt mangelhafter zudem mangelhafter Unterhalt vor, Unterhalt könnte gestützt<br />
vor, könnte auf die gestützt Werkeigentümerhaftung auf die Werkeigentümerhaftung<br />
verlangt Schadenersatz werden, unabhängig verlangt werden, davon<br />
Schadenersatz<br />
ob unabhängig der Schaden davon seitens ob der des Schaden Vermieters seitens verschuldet<br />
des Vermieters ist.<br />
verschuldet ist.<br />
Der haftpflichtige Vermieter seinerseits könnte<br />
könnte<br />
infolge Verletzung des des Verwaltungsvertrages<br />
Verwaltungsvertrages<br />
Regress auf die auf Verwaltung die Verwaltung nehmen.<br />
nehmen.<br />
VERTRAGLICHE HAFTUNG<br />
AUS DEM MIETVERHÄLTNIS<br />
Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache in<br />
in<br />
einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen<br />
Zustand zu übergeben und in in demselben<br />
zu erhalten. (Art. 256 Abs 1 1 OR). Liegt ein<br />
Regress Mangel ein Mangel vor und vor und erleidet erleidet der Mieter der Mieter demzu-<br />
demzufolge<br />
einen einen Schaden, muss muss ihm ihm der der Vermie-<br />
Vermieter<br />
Schadenersatz leisten, leisten, wenn wenn der Vermieter<br />
der Vermieter<br />
beweisen nicht beweisen kann, dass kann, ihn dass kein ihn Verschul-<br />
kein<br />
Verschulden trifft. (Art. trifft. 259e (Art. OR).<br />
259e nicht OR).<br />
Ist das Treppengeländer nicht korrekt befestigt,<br />
falsch hergestellt oder montiert, oder<br />
fehlt es hier gänzlich, liegt offensichtlich ein<br />
ein<br />
sicherheitsrelevanter Mangel vor. Da Da verschiedene<br />
Mieter den Mangel bereits bei bei der<br />
der<br />
Verwaltung gemeldet hatten, kann sich der<br />
der<br />
Vermieter auch nicht vom Verschulden ex-<br />
exkulpieren,<br />
weil er Kenntnis vom Mangel hatte<br />
hatte<br />
und nichts nichts dagegen unternommen hatte.<br />
hatte.<br />
Der Mieter wird die Schadenersatzklage in<br />
in<br />
erster Linie gegen den Vermieter und nicht<br />
gegen die Verwaltung einreichen, weil die die Ver-<br />
Verwaltung nur nur als als Vertreterin der Eigentümer<br />
der Eigentü-<br />
und resp. mer resp. des Vermieters des Vermieters handelt handelt und nicht und Ver-<br />
nicht<br />
Vertragspartner ist.<br />
ist.<br />
Mietvertragliche Schadenersatzansprüche aus<br />
aus mietvertraglicher Haftung Haftung nach nach Art. 259e Art. 259e OR<br />
OR unterliegen der der ordentlichen Verjährungsfrist<br />
Verjährungsfrist<br />
zehn von zehn Jahren Jahren ab ihrer ab ihrer Entstehung.<br />
von Entstehung.<br />
AUSSERVERTRAGLICHE WERKEIGEN-<br />
TÜMERHAFTUNG NACH ART. 58 OR<br />
Zur Beurteilung ob ein Werk regelkonform<br />
erstellt wurde, stellen die Gerichte auf auf spezielle<br />
kantonale oder kommunale Vorschriften<br />
ab. Fehlen solche Vorschriften, werden in in der<br />
Regel der Regel die die anerkannten technischen technischen Normen,<br />
Normen,<br />
die wie SIA die Normen, SIA Normen, beigezogen.<br />
wie beigezogen.<br />
Nach Art 58.OR hat der Eigentümer eines<br />
Gebäudes oder eines anderen Werkes den<br />
Schaden zu ersetzen, den dieses infolge<br />
fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder<br />
Beidseitige im Handläufe Abgang zur beim Praxis Abgang einer Arzt-Praxis<br />
mangelhaften Unterhalts verursacht. Ob Ob ein<br />
ein<br />
Werk fehlerhaft ist, hängt allgemein von seinem<br />
Zweck ab. Bietet ein Werk bei bestimmungsgemässem<br />
Gebrauch keine genügende<br />
genügende<br />
Sicherheit, liegt liegt in der in Regel der Regel ein Werkman-<br />
ein Werkmangel<br />
vor.<br />
vor.<br />
Der Werkeigentümer darf davon ausgehen,<br />
dass das Werk bestimmungsgemäss be-<br />
nutzt wird und die Benützer sich vorsichtig<br />
und selbstverantwortlich verhalten. Weist<br />
ein Werk Mängel auf, sind diese dann zu zu be-<br />
beheben,<br />
wenn die Kosten in in einem vernünftigen<br />
und zumutbaren Verhältnis zum Schutzinteresse<br />
der Benützer und dem Zweck des<br />
Werks stehen.<br />
Weist ein fehlerfrei angelegtes Werk infolge<br />
Alterung und Abnutzung Mängel auf, dann<br />
sollte der Eigentümer oder dessen Vertreter<br />
Massnahmen treffen, um diese zu beseitigen.<br />
Widrigenfalls droht im Schadensfall eine<br />
Haftung des Werkeigentümers.<br />
Bei der Werkeigentümerhaftung können können<br />
Mieter, nicht nur sondern Mieter, auch sondern Dritte, auch wie z.B.<br />
Drit-<br />
nicht<br />
nur Besucher te, wie z.B. des Besucher Mieters, des Ansprüche Mieters, auf Ansprüche<br />
auf haben, Schadenersatz obwohl sie haben, nicht Mietver-<br />
obwohl<br />
Schadenersattragspartei<br />
sie nicht Mietvertragspartei sind. Die Verjährungsfrist sind. Die für Verjährungsfrist<br />
aus für der die Werkeigentümerhaftung<br />
Ansprüche aus die<br />
Ansprüche der<br />
ist Werkeigentümerhaftung jedoch kurz. Der Anspruch ist jedoch des Geschä-<br />
kurz. Der<br />
digten Anspruch auf des Schadenersatz Geschädigten oder auf Genugtuung<br />
Schadenersatz<br />
oder in Genugtuung einem Jahr von verjährt dem Tag in einem an, ab<br />
Jahr<br />
verjährt dem von dem der Geschädigte Tag an, ab dem vom der Schaden Geschädigte und der<br />
Person vom Schaden des Haftpflichtigen und der Person Kenntnis des Haftpflichtigen<br />
Kenntnis verjährt hat. aber Der in Anspruch jedem Fall verjährt nach<br />
hat. Der<br />
Anspruch zehn aber in Jahren jedem seit Fall dem nach schädigenden zehn Jahren Ereig-<br />
seit<br />
nis dem / Art. schädigenden Abs. 1OR)<br />
Ereignis / Art. Abs. 1OR)<br />
DIE ÜBERTRAGUNG DES HAFTUNGSRISIKOS<br />
AUF DEN VERSICHERER<br />
Bei Vorliegen einer Haftung ist ist der Schaden zu<br />
zu ersetzen. Darunter fallen fallen die Heilungskosten,<br />
die Heilungskosten,<br />
der Erwerbsausfall, die die Einschränkung<br />
der<br />
in der Haushaltsführung, die Genugtuung die Genugtuung und die<br />
der Anwaltskosten.<br />
und die Anwaltskosten.<br />
Insbesondere wenn Personen zu zu Schaden<br />
kommen, können Haftungsfolgen erheblich<br />
sein und den haftpflichtigen Werkeigentümer<br />
existenziell treffen. Vor allem Eigentümer von<br />
von<br />
Liegenschaften werden sich daher gegen<br />
diese Risiken versichern. Der Versicherungsvertrag<br />
ändert jedoch nichts an an den aufgezeigten<br />
Haftungsgrundsätzen. Dem Geschädigten<br />
steht von Gesetzes wegen auch kein<br />
direktes Forderungsrecht gegen die Versicherung<br />
zu.<br />
Werk- und Hauseiseigentümer im im Besonderen<br />
tun daher gut daran, die eigene Versicherungssituation<br />
zu überprüfen, wobei zu<br />
zu<br />
beachten gilt, dass die Versicherung, je je nach<br />
Verschuldensschwere und Vertragsbestimmungen<br />
des versicherten Eigentümers, eine<br />
eine<br />
Kürzung der der Leistung Leistung vornehmen könnte.<br />
könnte.<br />
Günstiger wäre wäre es natürlich es natürlich die baulichen<br />
die baulichen<br />
Mängel zu beheben, und je je nach Gebäude<br />
die Treppen mit einseitigen oder beidseitigen<br />
Handläufen nach Norm auszustatten.<br />
WEITERE INFORMATIONEN:<br />
Flexo-Handlauf GmbH<br />
Hauptstrasse 70, 8546 Islikon<br />
Tel. 052 534 41 31<br />
www.flexo-handlauf. Kürzung ch<br />
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IMMOBILIA / April <strong>2023</strong>