27.12.2012 Aufrufe

Informationen für Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und Clarholz

Informationen für Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und Clarholz

Informationen für Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und Clarholz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einfuhr von Feuerwerkskörpern<br />

Das Spiel mit dem Feuer –Der Zoll warnt<br />

Schon weit vor dem Jahreswechsel<br />

beginnt in den östlichen Nachbarstaaten<br />

Deutschlands, aber auch außerhalb<br />

Europas, der Verkauf von<br />

Feuerwerkskörpern. Besonders auf<br />

Märkten in der Grenzregion werden<br />

Raketen, Böller <strong>und</strong> sonstige pyrotechnische<br />

Gegenstände zum Kauf<br />

angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich<br />

vor Kauf <strong>und</strong> Einfuhr von Feuerwerkskörpern<br />

aus dem Ausland. Insbesondere<br />

das auf Märkten angebotene<br />

Feuerwerkssortiment entspricht<br />

meist nicht den deutschen<br />

Sicherheitsstandards. Die B<strong>und</strong>esanstalt<br />

<strong>für</strong> Materialforschung <strong>und</strong> -<br />

prüfung (BAM) versieht geprüfte<br />

<strong>und</strong> zugelassene Feuerwerkskörper<br />

mit einer Kennzeichnung <strong>und</strong> einem<br />

deutschsprachigen Sicherheitshinweis.<br />

Innerhalb Europas können ggf.<br />

auch Zulassungen anderer Staaten<br />

anerkannt werden, soweit vergleichbare<br />

Prüfverfahren <strong>und</strong> Sicherheitsvorschriften<br />

gelten. Fehlt die Kennzeichnung<br />

oder – weit häufiger – ist<br />

sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper<br />

verboten <strong>und</strong> strafbar!<br />

Das gilt auch <strong>für</strong> Produkte, die in<br />

einem EU-Mitgliedstaat erworben<br />

wurden. Nicht ohne Gr<strong>und</strong>: Diese<br />

Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko<br />

<strong>für</strong> die Bevölkerung<br />

dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen<br />

Fällen die Feuerwerkskörper<br />

<strong>und</strong> leitet gegen die Einführer ein<br />

Strafverfahren wegen des Verstoßes<br />

gegen das Sprengstoffgesetz ein.<br />

Vor allem im Interesse der eigenen<br />

Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürgern, nur geprüfte<br />

<strong>und</strong> zugelassene Feuerwerksprodukte<br />

zu kaufen <strong>und</strong> zu benutzen.<br />

Unabhängig vom ggf. zu erwartenden<br />

Strafverfahren droht möglicherweise<br />

beim Abbrennen des Feuerwerks<br />

auch noch Gefahr <strong>für</strong> Leib <strong>und</strong><br />

Leben.<br />

Stichwort Feuerwerk: Die B<strong>und</strong>eszollverwaltung<br />

ist unter anderem<br />

auch <strong>für</strong> die Überwachung von Ein<strong>und</strong><br />

Ausfuhrverboten zuständig.<br />

Zum Schutze der Bevölkerung obliegt<br />

ihr daher auch die Kontrolle<br />

über die Einhaltung der Vorschriften<br />

zur Einfuhr von Sprengstoffen <strong>und</strong><br />

pyrotechnischen Waren in das B<strong>und</strong>esgebiet:<br />

· Die Einfuhr von nicht zugelassenen<br />

Feuerwerkskörpern ist verboten <strong>und</strong><br />

strafbar. Es wird stets ein Strafver-<br />

fahren eingeleitet.<br />

· Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.<br />

· Reisefreimengen <strong>für</strong> Feuerwerkskörper<br />

existieren nicht.<br />

· Sogar zugelassene Feuerwerkskörper<br />

(Kleinst- <strong>und</strong> Kleinfeuerwerke<br />

der Klassen PI <strong>und</strong> PII) sind bei der<br />

Einfuhr stets anzumelden.<br />

· Auch zugelassene Feuerwerkskörper<br />

der Klasse PII dürfen nicht von<br />

Minderjährigen<br />

eingeführt werden.<br />

· Einfuhren von Feuerwerkskörpern<br />

der Klasse PII sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur<br />

in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis<br />

31.Dezember zulässig. Wegen den<br />

von den Feuerwerkskörpern ausgehenden<br />

Sicherheitsrisiken führt die<br />

Zollverwaltung aktuell verstärkt<br />

Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel<br />

straffrei <strong>und</strong> ohne Ges<strong>und</strong>heitsrisiken<br />

verbringen will, sollte<br />

nur zugelassene <strong>und</strong> mit Prüfzeichen<br />

versehene Feuerwerkskörper<br />

kaufen.<br />

Guten<br />

Rutsch!<br />

Die ganze Welt<br />

des Bauens!<br />

33428 <strong>Harsewinkel</strong> · Franz-Claas-Str. 11 · Fon 0 52 47 | 92 39-0 · Fax 0 52 47 | 92 39-80<br />

Hauptlager Verl, Filialen Bielefeld <strong>und</strong> Gütersloh · www.diebaustoffpartner.de<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!