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Informationen für Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und Clarholz

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6<br />

Die niedlichsten Gewinner in<br />

Versmold<br />

Kinderaktion im Photostudio „S <strong>und</strong> S“<br />

(HiT)Alle kleinen Kinder<br />

sind süß! Entsprechend<br />

schwer fiel die Wahl des<br />

niedlichsten Kleinkindes,<br />

zu der das Versmolder<br />

Photostudio „S <strong>und</strong> S“ im<br />

Rahmen der Kinderaktion<br />

2010 im September aufgerufen<br />

hatte. 168 Babys<br />

<strong>und</strong> Kleinkinder wurden<br />

fotografiert <strong>und</strong> die Bilder anschließend<br />

im Schaufenster präsentiert.<br />

Fre<strong>und</strong>e, Angehörige <strong>und</strong> Passanten<br />

konnten ihre Stimme <strong>für</strong> das persön-<br />

liche Lieblingsbild abgeben.Die kleinen<br />

Gewinner <strong>und</strong> ihre Mütter freuten<br />

sich über die wertvollen Preise.<br />

Bo Uthmanns Familie gewann einen<br />

Seefunkzeugnis<br />

Pflicht <strong>für</strong> den Skipper<br />

Jeder Schiffsführer der ein Sportboot<br />

über 12 Meter Länge fährt,<br />

muss im Besitz ein entsprechendes<br />

Funkzeugnis sein, sonst ist ein Chartern<br />

nicht mehr möglich. Jeder verantwortungsvoller<br />

Skipper sollte<br />

sich im Klaren sein, dass bei einem<br />

Seenotfall, ohne ein Funkgerät an<br />

Bord, kaum eine Hilfe zu erwarten<br />

ist. Die Segelschule Segelspaß Har-<br />

Lohn <strong>und</strong> Gehalt werden nicht gezahlt – was nun?<br />

§<br />

Den Arbeitnehmer trifft die vertragliche Pflicht, seine Arbeitsfähigkeit <strong>und</strong> -bereitschaft<br />

anzubieten <strong>und</strong> seiner Arbeit entsprechend der vertraglichen Pflicht<br />

fortlaufend nachzukommen. Er ist in der Regel mit seiner Arbeitsleistung vorleistungspflichtig,<br />

d.h. er hat einen Entgeltanspruch erst nach getaner Arbeit,<br />

also in der Regel zum Monatsende. Den Arbeitgeber trifft als vertragliche<br />

Hauptpflicht die Zahlung der Vergütung, also des Gehalts oder Lohns. Ist der<br />

Arbeitgeber mit seiner Zahlungspflicht im Rückstand, kann der Arbeitnehmer<br />

dagegen vorgehen <strong>und</strong> so lange seine Arbeitsleistung verweigern, bis der Arbeitgeber<br />

seiner Zahlungspflicht nachkommt. Der Arbeitnehmer muß aber beachten,<br />

dass er wegen seiner Vorleistungspflicht nur <strong>für</strong> Lohnrückstände zurückliegender<br />

Monate, nicht <strong>für</strong> den aktuellen Monat, seine Arbeitspflicht zurückhalten<br />

darf. Er sollte dies dem Arbeitgeber gegen Zugangsnachweis <strong>und</strong><br />

Zahlungsaufforderung schriftlich mitteilen. Der Arbeitgeber befindet sich dann<br />

im Verzug <strong>und</strong> muß, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeitet, dennoch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

weiter Lohn <strong>und</strong> Gehalt bezahlen. Eine Leistungsverweigerung sollte<br />

dann nicht erfolgen, wenn der Lohnrückstand verhältnismäßig gering ist (etwa<br />

nur der Bruchteil eines Monatsverdienstes oder erst ein Gehalt), nur eine kurzfristige<br />

Verzögerung der Lohnzahlung zu erwarten ist (z.B. wenn der Arbeitgeber<br />

wegen schlechter Zahlungsmoral eigener K<strong>und</strong>en einen leicht verspäteten<br />

Zahlungstermin angibt) oder wenn der Lohn auf eine andere Weise zugunsten<br />

des Arbeitnehmers gesichert ist (z.B. durch die Erklärung Dritter Zahlung zu<br />

leisten, eine Bürgschaft o.ä.). Unzulässig wäre die Leistungsverweigerung aber<br />

z.B. auch dann, wenn sie zur Unzeit erfolgt, also unter Umständen, unter denen<br />

dem Arbeitgeber dadurch ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstünde.<br />

Andererseits steht dem Arbeitnehmer das Zurückbehaltungsrecht auch<br />

dann zu, wenn erkennbar ist, dass sein Zahlungsanspruch durch mangelnde<br />

Warengutschein über 100€, auf dem<br />

zweiten Platz landete Ayden Haselhorst<br />

<strong>und</strong> wurde mit einer Portraitserie<br />

im Wert von 50€ belohnt. Den<br />

Wir sind umgezogen!<br />

Ab sofort stehen wir Ihnen in unseren neuen Räumen in der<br />

Hesselteicher Straße 12<br />

(Praxisgebäude Dr. Strake/Dr. Hartmann)<br />

mit Rat <strong>und</strong> Tat zur Seite.<br />

Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />

Seit über 15 Jahren<br />

Ihr zuverlässiger Partner <strong>für</strong><br />

Unternehmen <strong>und</strong> Privatpersonen<br />

Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- <strong>und</strong> Oberlandesgerichten<br />

dritten Platz belegte Juel Groß, dessen<br />

Mutter eine Leinwandvergrößerung<br />

des niedlichen Bildes im Wert<br />

von 40€ mitnehmen durfte.<br />

sewinkel e.K. – anerkannte Ausbildungsstätte<br />

des Deutschen Motoryachtverbandes<br />

- bietet am 10. Januar<br />

2011 um 19.00 Uhr im Heimathaus<br />

<strong>Harsewinkel</strong> einen Kurse <strong>für</strong> den erforderlichen<br />

„SRC“ Seefunkzeugnis<br />

an. Anmeldungen bei Reinhard Dirkorte,<br />

Tel. Nr. 05247 4798, oder via<br />

Email: reinhard.dirkorte@segelschule-segelspass.de<br />

§ §<br />

Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, z.B. durch Vermögensverschlechterung,<br />

Zahlungsschwierigkeiten, Zusammenbrüche bei Zulieferern <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en, usw.,<br />

gefährdet wird; <strong>und</strong> zwar solange, bis sein Anspruch erfüllt ist oder eine Sicherheit<br />

da<strong>für</strong> geleistet wird.Will der Arbeitnehmer aber nicht mehr warten <strong>und</strong><br />

auf „bessere Zeiten“ hoffen, kann er auch selbst kündigen. Sicherlich wird dies<br />

dem einen oder anderen schwer fallen, weil er vielleicht schon langjährig im Betrieb<br />

beschäftigt ist, ein gutes Betriebsklima herrscht <strong>und</strong> er keinen Streit haben<br />

möchte. Als Arbeitnehmer sollte man sich aber überlegen, ob man seine<br />

Leidensphase über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus ausdehnt. Denn<br />

nur <strong>für</strong> drei Monate erhält er bei einer evtl. Insolvenz des Arbeitgebers das sogenannte<br />

Insolvenzgeld. Auf eine Quote in der Insolvenz sollte kein Arbeitnehmer<br />

hoffen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> kann es <strong>für</strong> den Arbeitnehmer Sinn machen,<br />

nach spätestens drei Monaten ohne Lohn fristlos zu kündigen <strong>und</strong>, <strong>für</strong> den Fall,<br />

dass er noch keine andere Arbeitsstelle gef<strong>und</strong>en hat, unverzüglichKontakt mit<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit aufzunehmen, um seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

zu sichern. Mit einer Sperre muß der Arbeitnehmer in der Regel nicht rechnen,<br />

wenn er vor der Kündigung seinen Arbeitgeber wenigstens einmal, z.B. nach<br />

Ausbleiben des ersten Lohns zur Zahlung schriftlich gegen Zugangsnachweis<br />

aufgefordert <strong>und</strong> insoweit abgemahnt hat <strong>und</strong> die Kündigung dann auf dem<br />

Ausbleiben von z.B. mindestens zwei Gehältern basiert. Denn dann liegt in der<br />

Regel ein wichtiger Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die arbeitnehmerseitige Kündigung vor, die keine<br />

Sperre bei der Zahlung von Arbeitslosengeld auslöst. Im Fall der Kündigung<br />

können aber noch eine Reihe weiterer Punkte zu beachten sein, die sich aus<br />

dem eigenenVertrag oderTarifvertrag oder anderen Gründen ergeben können,<br />

die zuvor verbindlich im Sinne des Arbeitnehmers durch anwaltlichen Rat geklärt<br />

werden sollten, um ihn vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren.<br />

Für das uns in diesem Jahr entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich.<br />

Ihnen <strong>und</strong> Ihren Angehörigen wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

<strong>und</strong> ein friedvolles <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>es Neues Jahr 2011.<br />

Hesselteicher Straße 12<br />

33428 <strong>Harsewinkel</strong><br />

Tel. 05247/408440<br />

Fax 0 5247/4084 41<br />

E-Mail: RA.GEHRS@t-online.de

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