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Dokumentation der Arbeitsgruppe Autismus - Samariteranstalten ...

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86 Www.sgb-ix-umsetzen.de/Praxiskommentar von Helmut Breitkopf zu § 30 SGB IX.<br />

Gestaltung von individuellen Hilfearrangements<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen erhalten Leistungen nach den für die Rehabilitationsträger geltenden Leis-<br />

tungsgesetzen. Nach den Bestimmungen des SGB IX sind die Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, die<br />

nach dem individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten erfor<strong>der</strong>lichen Leistungen funktionsbezogen fest-<br />

zustellen, zu dokumentieren und ggf. Leistungen verschiedener Leistungsgruppen o<strong>der</strong> Rehabilitationsträger<br />

zu koordinieren. Die Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe nutzen hier als Instrument den Gesamtplan nach § 58 SGB XII.<br />

In <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation und auch in <strong>der</strong> Plege werden verstärkt – als eine wirksame Form <strong>der</strong><br />

Qualitätsverbesserung aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Nutzerperspektive – Assessments eingesetzt. Dabei geht es insbeson-<br />

<strong>der</strong>e um das Erkennen von speziischen Störungen und positiven Ressourcen, an denen die Behandlung und<br />

Unterstützung des behin<strong>der</strong>ten Menschen ansetzt und <strong>der</strong>en Wirksamkeit fortlaufend evaluiert und ggf. an-<br />

gepasst werden muss.<br />

Aus dieser Sichtweise heraus wurde durch Mitarbeitende des Kooperationsverbundes <strong>Autismus</strong> ein autismus-<br />

speziischen Assessment entwickelt, das praxisorientiert eine Ergänzung zum Erstellen eines Gesamtplanes<br />

nach § 58 SGB XII darstellt. Dieses Instrument wurde bereits bei den Kooperationspartnern eingesetzt, einigen<br />

Leistungsträgern vorgestellt und beindet sich <strong>der</strong>zeit in einer redaktionellen Überarbeitung. Es wird dann<br />

nach weiteren Abstimmungen mit den Leistungsträgern <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt.<br />

6.1 FRÜHFÖRDERUNG<br />

Als Frühför<strong>der</strong>ung bezeichnet man frühe Hilfen in Form eines abgestimmten interdisziplinären Systems ärztli-<br />

cher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen<br />

für behin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> von Behin<strong>der</strong>ung bedrohte Kin<strong>der</strong> in den ersten Lebensjahren (Vorschulalter). Die Rechts-<br />

ansprüche sind im SGB XII, SGB VIII und SGB V festgeschrieben und werden vor allem in den Sozialpädiatri-<br />

schen Zentren (SPZ) und Frühför<strong>der</strong>stellen erbracht. Beide Einrichtungen stehen nicht in Konkurrenz<br />

zueinan<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n ergänzen sich. 86<br />

För<strong>der</strong>- und Beratungsstellen für Menschen mit <strong>Autismus</strong> (auch <strong>Autismus</strong>ambulanzen) leisten diagnostische<br />

Einschätzungen, richten ihren Fokus auf die interdisziplinäre, autismusspeziische För<strong>der</strong>ung, stellen Kontakte<br />

zu diagnostizierenden Ärzten her und kooperieren eng mit an<strong>der</strong>en sozialen Einrichtungen. In Abstimmung<br />

mit an<strong>der</strong>en Frühför<strong>der</strong>einrichtungen werden Absprachen für die Zusammenarbeit getroffen. Kin<strong>der</strong> mit au-<br />

tismusspeziischem För<strong>der</strong>bedarf sollten von den Fachleuten geför<strong>der</strong>t werden, die die autismusspeziischen<br />

Methoden kennen und Erfahrung im Umgang mit speziischen Verhaltensweisen haben. In <strong>der</strong> Zusammenar-<br />

beit wird darauf geachtet, dass durch eine möglichst nahtlose Übergabe zwischen den allgemeinen Frühför-<br />

<strong>der</strong>stellen und den autismusspeziischen För<strong>der</strong>stellen lange Wartezeiten vermieden werden, in denen das<br />

Kind nicht geför<strong>der</strong>t wird.<br />

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