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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2023

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GENEHMIGUNGSBEHÖRDEN<br />

DAS GUTACHTEN<br />

DER WISSENSCHAFT<br />

Aus vier mach fünf: Zusätzlich zu den<br />

juristischen Gutachten wird es auch<br />

eine wissenschaftliche Einschätzung<br />

geben. Autor wird ein renommierter<br />

Jura-Professor sein.<br />

Als Termin für die Vorstellung des Gutachtens war der<br />

13. Juni genannt worden. An diesem Tag hatte der Jenaer<br />

Jura-Professor Prof. Dr. Matthias Knauff die Ergebnisse<br />

seiner Untersuchung vorgestellt. Er war als Referent bei einem<br />

zweitätigen Symposium in Hamburg aufgetreten, das gemeinsam<br />

vom <strong>Taxi</strong>-Bundesverband BVTM und dem Deutschen Städtetag<br />

veranstaltet worden war.<br />

Professor Knauff ist seit 2013 Lehrstuhlinhaber in Jena, seit<br />

2016 Richter am Thüringer Oberlandesgericht und seit diesem Jahr<br />

als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister<br />

für Digitales und Verkehr berufen. In seinem Lehrstuhl betreibt er<br />

unter anderem die Forschungsstelle Verkehrsmarktrecht, die die<br />

Jenaer Gespräche zum ÖPNV sowie die Leipziger Gespräche zum<br />

Verkehrsmarktrecht organisiert.<br />

Prof. Knauff waren dort auch noch<br />

zahlreiche weitere Experten vertreten:<br />

Rechtsanwalt Dr. Hubertus<br />

Baumeister von der Kanzlei BBG<br />

und Partner berät seit 1996 im<br />

Schwerpunkt die Aufgabenträger<br />

im ÖPNV sowie ihre kommunalen<br />

Verkehrsunternehmen, unter anderem<br />

zum Thema Tarifstrukturen.<br />

Er referierte zum Thema Festpreise<br />

und Tarifkorridore. Über ihre<br />

Prof. Dr. Matthias Knauff praktischen Erfahrungen zu diesem<br />

Thema konnten die Dipl.-lng.<br />

Angelika Xaver von der Stadt Wien<br />

sowie Mag. Christian Holzhauser, Spartenobmann der Wirtschaftskammer<br />

Wien, Einblicke geben.<br />

Auch aus einer Problematik, mit der bereits mehrere Genehmigungsbehörden<br />

in Deutschland konfrontiert sind oder waren, hatte<br />

der Bundesverband ein Thema für das Symposium gemacht: Wie<br />

vertragen sich Festpreise mit dem Eichrecht? „Ein White-Paper<br />

des Bundesverbands – ,<strong>Taxi</strong>-Festpreise und Eichrecht‘ – liegt vor“,<br />

teilt der BVTM dazu im Vorfeld mit. In dem Papier werden die<br />

rechtlichen Fragestellungen untersucht und es wird ein<br />

konkretes Beispiel formuliert, wie eine<br />

eichrechtskonforme und überprüfbare<br />

Festpreis-Regelung in der <strong>Taxi</strong>tarifordnung<br />

aussehen kann. <br />

jh<br />

STÄDTE LERNEN VON STÄDTEN<br />

Das Hamburger Symposium stand unter dem Motto „Städte lernen<br />

von Städten: PBefG-Instrumente sicher in der Praxis anwenden“.<br />

Teilgenommen hatten mehr als 85 Sachgebietsleiter und Mitarbeiter<br />

von Genehmigungsbehörden aus ganz Deutschland. Neben<br />

Hinweis: Die Veranstaltung fand erst<br />

nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe<br />

statt. Berichte dazu sind auf der Website<br />

von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zu finden (siehe nebenstehender<br />

QR-Code)<br />

Hamburger<br />

Symposium der<br />

Genehmigungsbebörden<br />

HINTERTÜR EUROPA<br />

Ein aktuelles Urteil des Europäischen<br />

Gerichtshofs (EuGH) hat die von der<br />

katalonischen Regierung erlassenen<br />

strengen Mietwagenregeln gekippt. Das<br />

Urteil könnte auch für Deutschland zum<br />

Bumerang werden.<br />

Das oberste Gericht Europas entschied Anfang Juni über<br />

die Klagen mehrerer Fahrdienstleister, unter anderem<br />

auch des Plattformvermittlers Uber. Sie hatten die strengen<br />

Regelungen beanstandet, mit denen in Barcelona der Mietwagenverkehr<br />

(Private Hire Vehicles, PHV) eingeschränkt wurde. So<br />

wurde dort beispielsweise die Zahl der PHV auf ein Dreißigstel der<br />

Lizenzen begrenzt, die für <strong>Taxi</strong>s ausgegeben sind. Alle PHV-Dienste<br />

mussten zudem eine zusätzliche Lizenz für Barcelona erwerben.<br />

RÜCKSCHLAG FÜR BARCELONA<br />

Der EuGH bewertete eine solche Regelung als Verstoß gegen die<br />

Niederlassungsfreiheit und widersprach zudem der Argumentation<br />

der Stadt, wonach sie durch die Regelung ihre Ziele zum<br />

Umweltschutz und zur Verkehrsverringerung<br />

leichter erreiche.<br />

Eine solche gesetzliche Vorschrift,<br />

so der EuGH, stehe in keinem Verhältnis<br />

zu den Zielen der Stadt.<br />

Aus Sicht der Richter könne die<br />

Stadt weniger strenge Maßnahmen<br />

ergreifen, um ihre Ziele durchzusetzen,<br />

indem man beispielsweise<br />

niedrigere Grenzwerte für den CO₂-<br />

Ausstoß festlege.<br />

Eine deutliche Abfuhr erteilte das<br />

Gericht auch den Hoffnungen des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes, dass solche strengen<br />

Regelungen zum Schutz des <strong>Taxi</strong>gewerbes definiert werden können.<br />

Der EuGH stellte dazu fest, dass „das Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit<br />

der <strong>Taxi</strong>dienste zu gewährleisten, (...) keinen zwingenden<br />

Grund des Allgemeininteresses darstellen kann“.<br />

Aufgrund dieser Einschätzung könnte das Urteil Auswirkungen<br />

auf andere europäische Länder haben. In Deutschland beispielsweise<br />

wird genau diese Argumentation von der Uber-Seite bei den<br />

Beurteilungen des § 51a (Festlegung eines Mindesttarifs für Mietwagen)<br />

ins Feld geführt. In der deutschen <strong>Taxi</strong>-Gesetzgebung ist<br />

das <strong>Taxi</strong> allerdings als „wichtiges Gemeinschaftsgut“ definiert. Das<br />

aktuelle EuGH-Urteil könnte also die (von Uber und Bolt gelenkte)<br />

Mietwagenfraktion dazu ermutigen, gegen eine Festsetzung von<br />

Mindesttarifen ebenfalls auf EU-Ebene zu prozessieren. jh<br />

FOTOS: Privat, Pexels / George Becker<br />

10 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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