02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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» Rechtliche<br />

und finanzielle Hilfen<br />

Werdende Mütter, die erwerbsfähig<br />

und hilfebedürftig sind (Anspruch<br />

auf Bürgergeld haben), erhalten<br />

nach der 12. Schwangerschaftswoche<br />

einen Mehrbedarf. Im weiteren<br />

Verlauf der Schwangerschaft können<br />

– auch von Personen, die zwar<br />

ihren laufenden Lebensunterhalt<br />

decken können, nicht aber den<br />

einmaligen Bedarf anlässlich der<br />

Geburt – folgende einmalige Bei -<br />

hilfen beantragt werden:<br />

• Schwangerschaftsbekleidung<br />

• Klinikbedarf<br />

• Babyerstausstattung<br />

Die Anträge müssen bei der zuständigen<br />

Behörde unter Vorlage des<br />

Mutterschaftspasses gestellt werden.<br />

Ansprechpartner<br />

Jobcenter <strong>Salzlandkreis</strong>:<br />

• Standort Aschersleben<br />

Dr. -Wilhelm- Külz- Platz 3<br />

06449 Aschersleben<br />

E-Mail: jc.asl@jc.kreis-slk.de<br />

• Standort Bernburg<br />

Parkstraße 11<br />

06406 Bernburg (Saale)<br />

E-Mail: jc.bbg@jc.kreis-slk.de<br />

20<br />

• Standort Schönebeck<br />

Grundweg 31<br />

39218 Schönebeck (Elbe)<br />

E-Mail: jc.sbk@jc.kreis-slk.de<br />

• Standort Staßfurt<br />

Bernburger Straße 26<br />

39418 Staßfurt<br />

E-Mail: jc.sft@jc.kreis-slk.de<br />

n Mutterschutz<br />

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle<br />

Arbeitnehmerinnen während der<br />

Schwangerschaft und in den Monaten<br />

nach der Geburt. Dieses Gesetz<br />

schützt Mutter und Kind vor gesundheitlichen<br />

Gefährdungen am<br />

Arbeitsplatz. Deshalb ist die werdende<br />

Mutter verpfl ichtet, den Arbeitgeber<br />

umgehend über ihre<br />

Schwangerschaft zu informieren,<br />

damit dieser die Vorschriften des<br />

Mutterschutzgesetzes einhalten<br />

kann. Er ist per Gesetz dazu verpfl<br />

ichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde<br />

– das Landesamt für Verbraucherschutz<br />

– über die<br />

Schwangerschaft zu informieren,<br />

da diese die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften<br />

kontrolliert.<br />

Schutzfristen<br />

Sechs Wochen vor und acht Wochen<br />

nach der Geburt besteht ein<br />

generelles Beschäftigungsverbot.<br />

Bei Früh- und Mehrlingsgeburten<br />

erhöht sich die Schutzfrist auf 12<br />

Wochen.<br />

Kündigungsschutz<br />

Während der Schwangerschaft und<br />

bis vier Monate nach der Entbindung<br />

darf der Arbeitnehmerin nicht<br />

gekündigt werden.<br />

Stillzeit<br />

Berufstätige stillende Mütter können<br />

von ihrem Arbeitgeber verlangen,<br />

dass sie für die zum Stillen erforderliche<br />

Zeit von der Arbeit<br />

freigestellt werden. Es entsteht kein<br />

Verdienstausfall.<br />

Mutterschutzlohn<br />

Dieser ist vergleichbar mit der Entgeltfortzahlung<br />

im Krankheitsfall<br />

und dient dazu, das Einkommen<br />

der werdenden Mutter zu sichern<br />

und Verdienstminderung zu vermeiden.<br />

Weitere Informationen<br />

Landesamt für Verbraucherschutz<br />

Gewerbeaufsicht Ost<br />

Kühnauer Straße 70<br />

06846 Dessau-Roßlau<br />

n Mutterschaftsgeld<br />

Mutterschaftsgeld wird während der<br />

Schutzfristen an Frauen gezahlt, die<br />

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse<br />

sind und bei Beginn der<br />

Schutzfrist (sechs Wochen vor der<br />

Entbindung) in einem Arbeitsverhältnis<br />

stehen. Von wem und in<br />

welcher Höhe Mutterschaftsgeld<br />

gezahlt wird, richtet sich nach der<br />

jeweiligen Krankenversicherung der<br />

werdenden Mutter.<br />

Mutterschaftsgeld ist steuer- und<br />

sozialabgabefrei. Der maximale Tagessatz<br />

des Mutterschaftsgeldes<br />

beträgt 13 Euro. Arbeitslos gemeldete<br />

Frauen können während der<br />

Dauer der Schutzfristen Mutterschaftsgeld<br />

in Höhe des vor Beginn<br />

der Schutzfrist erhaltenen Arbeitslosengeldes<br />

oder des Unterhaltsgeldes<br />

und die übrigen Leistungen der<br />

Mutterschaftshilfe in Anspruch nehmen.<br />

Nach Ablauf der Schutzfristen

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