02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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© Leonid - stock.adobe.com<br />

Hilfe zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten<br />

• für Personen, bei denen besondere<br />

Lebensumstände mit sozialen<br />

Schwierigkeiten verbunden<br />

sind<br />

Hilfe in anderen Lebenslagen:<br />

• Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes<br />

• Altenhilfe<br />

• Hilfe in sonstigen Lebenslagen<br />

Leistungen nach dem berufl ichen<br />

Rehabilitierungsgesetz<br />

• Ausgleich berufl icher Benachteiligungen<br />

für Opfer politischer Verfolgung<br />

im Beitrittsgebiet<br />

• Bestattungskosten<br />

Beim Tod eines geliebten Menschen<br />

sind dessen Angehörige gesetzlich<br />

dazu verpfl ichtet, die Bestattung<br />

zu veranlassen und in<br />

vielen Fällen auch die Bestattungskosten<br />

zu tragen.<br />

Es kann jedoch vorkommen, dass<br />

Hinterbliebene aufgrund ihrer fi -<br />

nanziellen Situation nicht dazu in<br />

der Lage sind und ihnen die Bestattungskosten<br />

laut § 74 SGB XII<br />

nicht zugemutet werden können.<br />

In einem solchen Fall kann die<br />

Kostenübernahme für die Beisetzung<br />

beim Fachdienst Soziales beantragt<br />

werden, wenn der Sterbeort<br />

im <strong>Salzlandkreis</strong> gelegen war<br />

oder der Verstorbene hier Sozialleistungen<br />

bis vor seinem Tod bezogen<br />

hatte. Im Fall einer solchen<br />

Sozialbestattung können die Kosten<br />

einer einfachen, aber würdigen<br />

Bestattung übernommen<br />

werden, sofern weder der Nachlass<br />

noch die fi nanziellen Mittel<br />

der Angehörigen ausreichen, die<br />

Bestattungskosten zu decken.<br />

Anträge und Formulare erhalten<br />

Sie auch unter der Homepage<br />

des <strong>Salzlandkreis</strong>es online unter<br />

www.salzlandkreis.de.<br />

• Eingliederungshilfe für Menschen<br />

mit Behinderung<br />

Das Ziel der Eingliederungshilfe ist<br />

es, die Selbstbestimmung und die<br />

volle, wirksame und gleichberechtigte<br />

Teilhabe am Leben in der<br />

Gemeinschaft zu fördern, Benachteiligung<br />

zu vermeiden oder ihnen<br />

entgegenzuwirken. Die Leistung<br />

folgt dem Individualprinzip, welches<br />

grundsätzlich vom Wunschund<br />

Wahlrecht des Menschen mit<br />

Behinderung gesteuert wird.<br />

• Hilfe zur Pfl ege<br />

tritt ein für Personen, die ihre körperlichen,<br />

kognitiven oder psychischen<br />

Beeinträchtigungen oder<br />

gesundheitlich bedingte Belastungen<br />

oder Anforderungen nicht<br />

selbständig kompensieren oder<br />

bewältigen können.<br />

Leistungen der Hilfe zur Pfl ege<br />

können sein:<br />

• häusliche Pfl ege (in Form von<br />

Geldleistungen oder in Form<br />

von Sachleistungen durch Ambulante<br />

Pfl egedienste oder Arbeitgeber-<br />

und Assistenzmodelle);<br />

• Hilfsmittel (z. B. Pfl egebett, Pfl e-<br />

gehilfsmittel, Einstiegshilfen);<br />

• teilstationäre Pfl ege (als Tagesoder<br />

Nachtpfl ege);<br />

• Kurzzeitpfl ege (als vorübergehende<br />

vollstationäre Pfl ege);<br />

• vollstationäre Pfl ege.<br />

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