02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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muss die arbeitslos gemeldete Frau<br />

entsprechend ihrem Status bei dem<br />

für sie zuständigen Amt vorstellig<br />

werden, um ihre Leistungen neu zu<br />

beantragen, da diese nicht automatisch<br />

weiterlaufen. Frauen, die zu<br />

Beginn der Schutzfrist in der privaten<br />

Krankenversicherung versichert<br />

oder nicht krankenversichert sind,<br />

erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld<br />

in Höhe von maximal<br />

210 Euro. Die Auszahlung erfolgt<br />

durch das Bundesversicherungsamt<br />

(Mutterschaftsgeldstelle).<br />

<strong>Salzlandkreis</strong><br />

Fachdienst Jugend und Familie<br />

– Bundeselterngeldstelle –<br />

Bernburger Str. 13<br />

39418 Staßfurt<br />

Tel. 03471 684-1685, -1720, -1253<br />

E-Mail: beeg@kreis-slk.de<br />

ternzeit nimmt. Diese ist jedoch auf<br />

drei Jahre je Kind begrenzt. Die Elternzeit<br />

muss spätestens sechs Wochen<br />

nach der Geburt dem Arbeitgeber<br />

schriftlich bekannt gegeben<br />

werden. Beantragt ein Elternteil Elternzeit<br />

nur bis zur Vollendung des<br />

Kündigungsschutz<br />

Während der Elternzeit besteht<br />

Kündigungsschutz. Dieser beginnt<br />

mit der Anmeldung der Elternzeit,<br />

frühestens jedoch acht Wochen vor<br />

deren Beginn. In besonderen Fällen<br />

kann ausnahmsweise durch die<br />

Weitere Informationen:<br />

• Bundesversicherungsamt –<br />

Mutterschaftsgeldstelle<br />

Friedrich-Ebert-Allee 38<br />

53113 Bonn<br />

• Ministerium für Gesundheit und<br />

Soziales des Landes Sachsen-Anh.<br />

Broschüre „Familienratgeber“<br />

• Bundesministerium für Familien,<br />

Senioren, Frauen und Jugend<br />

Broschüre „Mutterschutz – Ein<br />

Leitfaden zum Mutterschutz“<br />

n Elterngeld<br />

Elterngeld ist eine sogenannte Einkommensersatzleistung.<br />

Es werden<br />

67 Prozent des Nettolohnes (max.<br />

1.800 Euro) durch den Staat gezahlt.<br />

Arbeitslose und nicht Erwerbstätige<br />

erhalten den Mindestbetrag in Höhe<br />

von 300 Euro monatlich. Elterngeld<br />

wird für mindestens 12 Monate gezahlt.<br />

Zwei zusätzliche Monate kommen<br />

hinzu, wenn der Partner, der zunächst<br />

nicht zu Hause bleibt, ebenfalls<br />

Zeit für das Kind in Anspruch nimmt.<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag 09:00 – 12:00 und<br />

14:00 – 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 – 12:00 und<br />

14:00 – 16:00 Uhr<br />

n Elternzeit<br />

Rechtsanspruch auf Elternzeit<br />

haben bis zur Vollendung des dritten<br />

Lebensjahres des Kindes Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer,<br />

die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.<br />

Erwerbstätige Eltern können<br />

frei entscheiden, wer von ihnen El-<br />

ersten Lebensjahres des Kindes,<br />

folgt daraus, dass auf die Elternzeit<br />

für das zweite Lebensjahr verzichtet<br />

wird. Eine Verlängerung der Elternzeit<br />

innerhalb dieses Zeitraumes ist<br />

in diesem Fall nur mit Zustimmung<br />

der Arbeitgeberseite möglich. Nach<br />

Ablauf der Elternzeit haben die Eltern<br />

einen Anspruch auf ihren oder<br />

einen gleichwertigen Arbeitsplatz.<br />

Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig.<br />

Wurde die Arbeitszeit während<br />

der Elternzeit reduziert, gilt<br />

nach deren Ende wieder die frühere<br />

Arbeitszeit.<br />

© Pixel-Shot - stock.adobe.com<br />

Gewerbeaufsicht eine Kündigung<br />

für zulässig erklärt werden. Eine<br />

Kündigung durch den Arbeitnehmer<br />

zum Beginn der Elternzeit ist nur<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

möglich.<br />

Teilzeitbeschäftigung<br />

Während der Elternzeit ist Erwerbstätigkeit<br />

zulässig, wenn die vereinbarte<br />

wöchentliche Arbeitszeit 30<br />

Stunden nicht übersteigt. Beschäftigt<br />

der Arbeitgeber regelmäßig<br />

mehr als 15 Arbeitnehmer und hat<br />

das Arbeitsverhältnis mehr als sechs<br />

Monate bestanden, können Eltern 21

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