02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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Bürgergeld und Sozialgeld sind Leistungen,<br />

die eine Grundsicherung<br />

des Lebensunterhalts gewährleisten<br />

sollen. Bürgergeld können alle Personen,<br />

die das 15. Lebensjahr vollendet<br />

und die Altersgrenze (gesetzliches<br />

Rentenalter) gestaffelt nach<br />

§ 7a SGB II noch nicht erreicht<br />

haben, wenn sie hilfebedürftig und<br />

erwerbsfähig sind und ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben,<br />

beantragen. Personen, die nicht erwerbsfähig<br />

sind (z. B. Kinder unter<br />

15 Jahren), können Sozialgeld erhalten.<br />

Als erwerbsfähig gilt, wer<br />

unter den üblichen Bedingungen<br />

des Arbeitsmarktes und in absehbarer<br />

Zeit mindestens drei Stunden<br />

täglich arbeiten kann.<br />

Die Leistungen der Grundsicherung<br />

nach SGB II werden dem Leistungsberechtigten<br />

gewährt, wenn der Lebensunterhalt<br />

nicht aus eigener<br />

Kraft oder eigenen Mitteln bestritten<br />

werden kann. Der erwerbsfähige<br />

Arbeitsuchende und die mit<br />

ihm in einer Bedarfsgemeinschaft<br />

lebenden Personen müssen alle<br />

Möglichkeiten zur Beendigung oder<br />

Verringerung der Hilfebedürftigkeit<br />

ausschöpfen und aktiv an allen<br />

Maßnahmen zur Eingliederung in<br />

Arbeit mitwirken.<br />

Das Bürgergeld umfasst Dienst -,<br />

Geld - und Sachleistungen, die die<br />

individuelle Lebenslage des Leistungsberechtigten<br />

berücksichtigen<br />

und wird nur auf Antrag erbracht.<br />

Mit den Leistungen sind die laufenden<br />

Kosten für Ernährung, Haushaltsenergie,<br />

Kleidung, Reparaturen<br />

und sonstige Bedürfnisse des täglichen<br />

Lebens zu bestreiten. Außerdem<br />

werden die angemessenen<br />

Unterkunftskosten einschließlich<br />

Heizung übernommen. Für bestimmte<br />

Sonderbedarfe, z. B. mehrtägige<br />

Klassenfahrten, Erstausstattung<br />

bei Schwangerschaft oder der<br />

Geburt des Kindes, können zusätzliche<br />

Leistungen beantragt werden.<br />

Die zuständige Stelle für das Bürgergeld<br />

ist das Jobcenter <strong>Salzlandkreis</strong><br />

• Standort Aschersleben<br />

Dr.- Wilhelm- Külz- Platz 3<br />

06449 Aschersleben<br />

E-Mail: jc.asl@jc.kreis-slk.de<br />

• Standort Bernburg<br />

Parkstraße 11<br />

06406 Bernburg (Saale)<br />

E-Mail: jc.bbg@jc.kreis-slk.de<br />

• Standort Schönebeck<br />

Grundweg 31<br />

39218 Schönebeck (Elbe)<br />

E-Mail: jc.sbk@jc.kreis-slk.de<br />

» Bürgergeld/Sozialgeld © Jo Panuwat D - stock.adobe.com<br />

• Standort Staßfurt<br />

Bernburger Str. 26, 39418 Staßfurt<br />

E-Mail: jc.sft@jc.kreis-slk.de<br />

Erforderliche Antragsunterlagen fi nden<br />

Sie unter www.jc.salzlandkreis.de/<br />

leistungsberechtigte/leistungsservice/antragsformulare/<br />

Zudem steht die Möglichkeit der Digitalen<br />

Antragstellung zur Verfügung<br />

unter www.jc.salzlandkreis.de/<br />

leistungsberechtigte/digitaler-antrag/<br />

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