02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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n Lernmittel<br />

Schulbücher<br />

Das Schulgesetz schreibt fest, dass<br />

die Erziehungsberechtigten von den<br />

Kosten der Lernmittel (Schulbücher<br />

usw.) entlastet werden können.<br />

Eine Garantie für die kostenlose Bereitstellung<br />

der Lernmittel ist damit<br />

nicht gegeben. Zur Feststellung des<br />

Anspruches auf verringerte Leihgebühren<br />

sind Selbstauskünfte an die<br />

Schulen zu richten.<br />

Schulbedarf<br />

Für den Schulbedarf erhalten Schulkinder,<br />

deren Familien von Bürgergeld<br />

oder Sozialhilfe leben, einen<br />

Zuschuss (für das Jahr <strong>2023</strong> beispielsweise<br />

174,00 Euro insgesamt).<br />

Die Zahlung erfolgt jeweils<br />

gestaffelt zum Schuljahres- und<br />

Schulhalbjahresbeginn. Das Geld<br />

ist z. B. für den Erwerb von Schulranzen,<br />

Büchern oder Schreibutensilien<br />

gedacht.<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.jc.salzlandkreis.de/<br />

leistungsberechtigte/<br />

bildung-und-teilhabe/<br />

n Schulfahrten<br />

Schulbusbeförderung<br />

Grundlage für die Schülerbeförderung<br />

ist das Schulgesetz des Landes<br />

Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />

17. Januar <strong>2023</strong> (GVBl. LSA S. 2).<br />

Maßgebend für die Ermittlung<br />

der Mindestentfernung ist der kürzeste<br />

sichere Weg vom üblicherweise<br />

benutzten Ausgang des<br />

Wohngrundstückes bis zum nächstgelegenen<br />

benutzbaren Eingang<br />

des Schulgrundstückes bzw. Unterrichtsortes<br />

(Schulweg). Um die<br />

Schulbusbeförderung in Anspruch<br />

nehmen zu können, muss ein Antrag<br />

gestellt werden. Die Mindestentfernung<br />

zwischen Wohnung und<br />

Schule beträgt für die Schüler<br />

(siehe Abbildung).<br />

Der Antrag ist beim Fachdienst Kreisund<br />

Wirtschaftsentwicklung und Tourismus<br />

über die entsprechende<br />

Schule des Kindes zu stellen.<br />

Sonderbeförderung für benachteiligte<br />

Kinder<br />

Für Kinder und Schüler, die wegen<br />

einer körperlichen oder geistigen<br />

Behinderung oder Krankheit befördert<br />

werden müssen, besteht ein<br />

Anspruch ohne Berücksichtigung<br />

der Mindestentfernung. Die notwendige<br />

Beförderung ist grundsätzlich<br />

vorher schriftlich unter Vorlage<br />

eines Nachweises einer Behinderung<br />

bzw. amtsärztlichen Gutachtens<br />

zu beantragen.<br />

Weitere Auskünfte<br />

<strong>Salzlandkreis</strong><br />

Fachdienst Kreis- und Wirtschaftsentwicklung<br />

und Tourismus<br />

Ermslebener Straße 77<br />

06449 Aschersleben<br />

Tel. 03471 684-1873<br />

Hinweis<br />

Die Formulare für die jeweiligen Anträge,<br />

die den Bereich Schülerbeförderung<br />

betreffen, sind auf der Internetseite<br />

des <strong>Salzlandkreis</strong>es zu<br />

fi nden.<br />

Klassenfahrten<br />

Klassenfahrten bereichern vielfältig<br />

den Unterricht und sind für das<br />

Schulleben von großer Bedeutung.<br />

Schüler können bei solchen Schulveranstaltungen<br />

neue Erfahrungen<br />

gewinnen; das gegenseitige Verstehen<br />

in der Gruppe und mit den begleitenden<br />

Lehrern wird gefördert,<br />

der Sinn für Gemeinschaft gestärkt<br />

und die Bereitschaft geweckt, sich<br />

für andere einzusetzen und Verantwortung<br />

zu übernehmen. Schulfahrten<br />

sollen Bezug zum Unterricht<br />

haben. Auslandsfahrten werden erst<br />

ab dem neunten Schuljahr zugelassen.<br />

Eltern oder Erziehungsberechtigte<br />

von schulpfl ichtigen Kindern<br />

können bei Teilnahme ihres dritten<br />

und jedes weiteren Kindes an<br />

Schulfahrten bezüglich der Kosten<br />

entlastet werden. Das Land übernimmt<br />

die Kosten in Höhe von maximal<br />

100 Euro für Beförderung, Beherbergung<br />

und Programm. Die<br />

Eltern erhalten in der Schule ein<br />

Formular, mit dem die Zuschüsse<br />

durch eine Selbsterklärung beana)<br />

Schuljahrgang Allgemein bildende Schulen Im Förderschulbereich<br />

Primärstufe 2,0 km 2,0 km<br />

Sekundarstufe I<br />

- Schuljahrgang 5 bis 6 3,0 km 2,5 km<br />

- Schuljahrgang 7 bis 10 3,5 km 3,0 km<br />

b) des schulischen Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) und<br />

des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ)<br />

c) des ersten Schuljahrganges derjenigen Berufsfachschulen (BFS),<br />

die keinen mittleren Schulabschluss voraussetzen:<br />

4,0 km<br />

4,0 km<br />

d) Sekundarstufe II (umfasst an den allgemein bildenden Schulen den<br />

11. bis 13. Schuljahrgang sowie die berufsbildenden Schulen) 4,0 km<br />

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