02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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» Vorsorgen<br />

Betreuung bedeutet keine Entmündigung!<br />

Die Voraussetzung einer rechtlichen<br />

Betreuung ist im § 1814 BGB geregelt.<br />

Hierin steht: „Kann ein Volljähriger<br />

seine Angelegenheiten ganz<br />

oder teilweise rechtlich nicht besorgen<br />

und beruht dies auf einer<br />

Krankheit oder Behinderung, so bestellt<br />

das Betreuungsgericht für ihn<br />

einen rechtlichen Betreuer.“<br />

Dies kann vermieden werden, wenn<br />

eine Vorsorgevollmacht vorliegt.<br />

n Vorsorgevollmacht<br />

Mit dieser Vollmacht kann man eine<br />

Person seines Vertrauens bevollmächtigen,<br />

um im Fall eigener Entscheidungs-<br />

und Handlungsunfähigkeit<br />

für den Vollmachtgeber<br />

rechtswirksam handeln zu können.<br />

Die Vorsorgevollmacht hat viele Vorteile.<br />

Sie ermöglicht Ihnen ein hohes<br />

Maß an Selbstbestimmung, da Sie<br />

darin bestimmen, welche Person für<br />

Sie im Ernstfall handeln soll.<br />

Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich<br />

gefasst werden und muss nur<br />

einmal unterschrieben werden.<br />

88 Um Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift<br />

zu begegnen, können Sie<br />

die Vorsorgevollmacht bei der zuständigen<br />

Betreuungsbehörde oder<br />

einem Notar beglaubigen lassen.<br />

Es sollte beachtet werden, dass<br />

Banken/Sparkassen nur ihre eigenen<br />

Vollmachten oftmals anerkennen<br />

oder nur die, die ein Notar<br />

beglaubigt hat, sowie bei Immo -<br />

biliengeschäften eine notarielle Vollmacht<br />

geeigneter ist.<br />

Eine Mitwirkung des Betreuungsgerichts<br />

kann aber auch in Ausnahmefällen<br />

zwingend notwendig werden.<br />

n Patientenverfügung<br />

Nach dem Gesetz ist eine Patientenverfügung<br />

die schriftliche Festlegung<br />

einer volljährigen Person, ob<br />

sie in bestimmte, zum Zeitpunkt<br />

der Festlegung noch nicht unmittelbar<br />

bevorstehende Untersuchungen<br />

ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen<br />

oder ärztliche Eingriffe<br />

einwilligt oder sie untersagt.<br />

Hierdurch kann man zum Ausdruck<br />

bringen, was man für sich in bestimmten<br />

Krankheitssituationen<br />

wünscht bzw. nicht wünscht. Die<br />

Verfügung richtet sich in erster Linie<br />

an den behandelnden Arzt und ist<br />

für diesen verbindlich. Die Patientenverfügung<br />

richtet sich aber auch<br />

an den Bevollmächtigten oder Betreuer,<br />

der sein Handeln an Ihren<br />

aus der Patientenverfügung ersichtlichen<br />

Willen auszurichten und diesem<br />

Willen entsprechend Geltung<br />

zu verschaffen hat. Daher ist es<br />

wichtig, dass Sie diesen Willen so<br />

klar und eindeutig wie möglich zum<br />

Ausdruck bringen. Die Patientenverfügung<br />

muss schriftlich verfasst<br />

sein. Es ist nicht erforderlich, jedoch<br />

empfehlenswert, wenn Sie Ihre Patientenverfügung<br />

in bestimmten<br />

Abständen (alle ein bis zwei Jahre)<br />

erneuern oder zumindest mit Ihrer<br />

Unterschrift bestätigen.<br />

n Betreuungsverfügung<br />

Wenn Sie Vorsorge für den Ernstfall<br />

treffen wollen, müssen Sie nicht<br />

unbedingt eine Vorsorgevollmacht<br />

erteilen.<br />

Möglicherweise gibt es im Kreise<br />

Ihrer Angehörigen, Freunde oder<br />

Bekannten keine Person, die Sie<br />

zum Bevollmächtigten machen<br />

möchten. In diesem Fall kann eine<br />

Betreuungsverfügung eine Alternative<br />

sein. Mit einer Betreuungsverfügung<br />

können Sie bestimmen, wer<br />

vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer<br />

eingesetzt werden soll, falls<br />

eine Betreuung notwendig wird.<br />

Folgende Beispiele können in einer<br />

Betreuungsverfügung festgelegt<br />

werden:<br />

• Wer soll mein Betreuer sein.<br />

• Was geschieht mit meiner Wohnung<br />

oder meinem Grundbesitz.<br />

• Welcher Arzt soll meine Versorgung<br />

übernehmen.<br />

• Will ich in einem Heim und in<br />

welchem leben.<br />

• Wie soll meine Bestattung erfolgen,<br />

will ich eine Bestattungsvorsorge<br />

treffen.<br />

usw.<br />

Die Betreuungsverfügung muss<br />

ebenfalls schriftlich und mit Ort,<br />

Datum und Unterschrift abgefasst<br />

werden.<br />

Der Betreuungsrichter muss Ihren<br />

Wünschen entsprechend prüfen, ob<br />

der Vorgeschlagene geeignet ist,<br />

Ihre Betreuung zu führen und wird<br />

diesen in der Regel als Betreuer bestellen.

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