02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen,<br />

müssen Sie Kinderzuschlag<br />

neu beantragen.<br />

Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag,<br />

wenn Sie bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllen. Ob Sie<br />

Kinderzuschlag erhalten, hängt<br />

davon ab, wie viel Einkommen und<br />

erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner<br />

beziehungsweise Ihre Partnerin<br />

und Ihr Kind haben.<br />

Erhalten Sie Kinderzuschlag, müssen<br />

Sie die Familienkasse über<br />

Änderungen Ihrer persönlichen<br />

Verhältnisse und die Ihrer Familie<br />

informieren.<br />

Voraussetzungen für Kinderzuschlag:<br />

• Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist<br />

unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet<br />

beziehungsweise nicht in<br />

einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.<br />

• Sie erhalten Kindergeld (oder eine<br />

vergleichbare Leistung) für Ihr<br />

Kind.<br />

• Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie<br />

beträgt mindestens 900 Euro<br />

(Paare) beziehungsweise 600<br />

Euro (Alleinerziehende).<br />

• Sie hätten genug Geld für den Unterhalt<br />

Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich<br />

zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag<br />

und eventuell<br />

Wohngeld erhalten würden.<br />

Der Kinderzuschlag wird für jedes<br />

Kind einzeln berechnet. Sie erhalten<br />

monatlich höchstens 250 Euro<br />

pro Kind. Bei mehreren Kindern<br />

wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.<br />

Er wird in der Regel an die Person<br />

überwiesen, die auch das Kindergeld<br />

26 erhält.<br />

Kindergeld und Kinderzuschlag werden<br />

am selben Tag ausgezahlt.<br />

Wenn Sie unkompliziert erfahren<br />

möchten, ob Sie Kinderzuschlag erhalten<br />

können, nutzen sie das interaktive<br />

Video-Tool „KiZ-Lotse“:<br />

https://www.arbeitsagentur.de/<br />

familie-und-kinder/kinderzuschlagverstehen/kiz-lotse<br />

• Kinderzuschlag online beantragen:<br />

https://web.arbeitsagentur.de/<br />

kiz/ui/start<br />

• Kurzantrag Kinderzuschlag:<br />

https://www.arbeitsagentur.de/<br />

datei/kiz1-k_ba146472.pdf<br />

• Videoberatung Kinderzuschlag:<br />

https://www.arbeitsagentur.de/<br />

familie-und-kinder/kinderzuschlagverstehen/videoberatung<br />

n Kinderfreibetrag<br />

Die Kinderfreibeträge dienen der<br />

verfassungsrechtlich gebotenen<br />

Steuerfreistellung des Existenzminimums<br />

eines Kindes. Im Laufe des<br />

Kalenderjahres erhalten Eltern<br />

grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge<br />

für Kinder und Kindergeld<br />

werden nicht nebeneinander<br />

berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt<br />

prüft im Rahmen der jährlichen<br />

Einkommensteuerveranlagung,<br />

ob die Anrechnung der<br />

Freibeträge für Kinder günstiger ist<br />

als das erhaltene Kindergeld.<br />

Die Freibeträge für Kinder basieren<br />

auf:<br />

• dem sächlichen Existenzminimum<br />

Dieses umfasst die Mittel zur Bestreitung<br />

des Lebensunterhalts –<br />

wie Nahrung, Wohnen und Kleidungsbedarf<br />

eines Kindes<br />

• dem zu berücksichtigenden Betreuungs-<br />

und Erziehungs- oder<br />

Ausbildungsbedarf.<br />

Den Kinderfreibetrag und gegebenenfalls<br />

den Freibetrag für den Betreuungs-,<br />

Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf<br />

erhält jedes Elternteil<br />

zur Hälfte. Es wird dann jeweils das<br />

halbe Kindergeld verrechnet. Ein Elternteil<br />

kann aber auch den vollen<br />

Kinderfreibetrag erhalten, wenn er<br />

ausschließlich seiner Unterhaltspfl<br />

icht gegenüber dem Kind für das<br />

Kalenderjahr nachkommt.<br />

n Elterngeld<br />

(Bundeselterngeld)<br />

Das Elterngeld ist eine Leistung des<br />

Bundes für Eltern, die ihr Kind in<br />

den ersten 14 Lebensmonaten<br />

selbst betreuen und erziehen und<br />

deshalb nicht voll erwerbstätig sein<br />

können. Teilzeitarbeit bis zu 30<br />

Stunden in der Woche ist möglich.<br />

Elterngeld gibt es für Erwerbstätige,<br />

Beamte, Selbstständige, erwerbslose<br />

Elternteile, Studierende, Auszubildende<br />

und Adoptiveltern, die Zeit<br />

für die Betreuung ihres Kindes investieren.<br />

Das Elterngeld wird in<br />

Höhe von 67 Prozent des durchschnittlichen<br />

Nettoerwerbseinkommens<br />

der letzten zwölf Kalendermonate<br />

vor dem Geburtsmonat<br />

des Kindes gewährt. Nicht erwerbstätige<br />

Elternteile erhalten 300 Euro<br />

monatlich. Für Geringverdiener und<br />

Mehrkind-Familien kann sich ein<br />

höheres Elterngeld errechnen.<br />

Das Elterngeld wird in Höhe des<br />

Mindestbetrags (bis zu 300 Euro)<br />

nicht als Einkommen bei anderen<br />

Sozialleistungen (ALG II, Sozialhilfe,<br />

Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag)<br />

berücksichtigt und ist somit<br />

anrechnungsfrei. Ein Geschwisterbonus<br />

von mindestens 75 Euro<br />

wird gezahlt, wenn die entgeltberechtigte<br />

Person mit zwei oder<br />

mehr Kindern, die das 6. Lebensjahr<br />

noch nicht beendet haben,<br />

in einem Haushalt zusammenlebt.<br />

Ein Elternteil kann höchstens für<br />

12 Monate Elterngeld beantragen.<br />

Wenn der andere Elternteil seine<br />

Arbeitszeit für zwei Monate reduziert,<br />

erhöht sich das Elterngeld<br />

um zwei weitere Monatsbeträge.<br />

Die Eltern können die Anzahl der<br />

Monatsbeträge frei untereinander<br />

aufteilen. Alleinerziehende können<br />

die vollen 14 Monate Elterngeld<br />

beziehen.<br />

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt<br />

werden.<br />

Zuständige Stelle:<br />

<strong>Salzlandkreis</strong><br />

Fachdienst Jugend und Familie<br />

– Bundeselterngeldstelle –<br />

Bernburger Str. 13, 39418 Staßfurt<br />

Tel. 03471 684-1685, -1720, -1253<br />

E-Mail: beeg@kreis-slk.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag 09:00 – 12:00 und<br />

14:00 – 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 – 12:00 und<br />

14:00 – 16:00 Uhr

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