02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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» Eltern<br />

in besonderen Situationen<br />

n Akute Krise/Sorgentelefone<br />

Telefone von Notruf- und Beratungsstellen<br />

stehen zum Teil Tag<br />

und Nacht bereit. Die Polizei (Notruf<br />

110) greift in Krisensituationen<br />

ein und unterstützt die Betroffenen.<br />

Die Telefonseelsorge ist gebührenfrei<br />

und bundesweit einheitlich<br />

rund um die Uhr unter:<br />

Tel. 0800 1110111,<br />

Tel. 0800 1110222 anonym und<br />

vertraulich zu erreichen.<br />

Kinder und Jugendliche, die Probleme<br />

mit sich und anderen Jugendlichen<br />

haben, Fragen zur Partnerschaft,<br />

Liebe und Sexualität,<br />

Schwierigkeiten mit den Eltern,<br />

neuen Partnern eines Elternteils<br />

oder mit Lehrerinnen und Lehrern<br />

können sich Rat und Hilfe gebührenfrei<br />

unter:<br />

Tel. 0800 1110333 holen.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen<br />

Kinderschutzbund wurde das<br />

Elterntelefon entwickelt, bei dem<br />

sich Eltern unmittelbar Rat holen<br />

können, die Probleme mit ihren<br />

Kindern haben.<br />

Das Elterntelefon ist bundesweit<br />

und gebührenfrei zu erreichen<br />

unter: Tel. 0800 1110550.<br />

www.nummer-gegen-kummer.de<br />

Im <strong>Salzlandkreis</strong> kann man das Notfallseelsorgeteam<br />

sowie das Kriseninterventionsteam<br />

über die Einsatzleitstelle<br />

Tel. 03925 299040 oder<br />

den Notruf 112 erreichen.<br />

Weitere Informationen<br />

• Cornelius-Werk-Diakonische<br />

Dienste gGmbH<br />

Eislebener Straße 5/6<br />

06449 Aschersleben<br />

Tel. 03473 221515<br />

• Erziehungsberatungsstelle –<br />

Paritätisches Netzwerk e. V.<br />

Welsleber Straße 59<br />

39218 Schönebeck (Elbe)<br />

Tel. 03928 69137<br />

• SOS-Beratungszentrum für Kinder,<br />

Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

Bernburg<br />

Nienburger Straße 20 – 22<br />

06406 Bernburg (Saale)<br />

Tel. 03471 352031, 352035<br />

n Sorge- und Umgangsrecht<br />

nach Trennung<br />

Wenn die Trennung von einem<br />

Partner unvermeidlich oder bereits<br />

vollzogen ist, sollte man sich im Interesse<br />

der Kinder eingehend beraten<br />

lassen. Man kann sich zu psychologischen,<br />

pädagogischen,<br />

rechtlichen sowie familien- und<br />

steuerrechtlichen Fragen Rat holen.<br />

Bei einer Trennung behalten beide<br />

sorgeberechtigten Elternteile die<br />

gemeinsame Sorge. Erst wenn<br />

eines der miteinander verheirateten<br />

oder das gemeinsame Sorgerecht<br />

besitzenden Elternteile einen Antrag<br />

an das Familiengericht zur elterlichen<br />

Sorge stellt, muss eine Klärung<br />

erfolgen.<br />

Sorgerecht<br />

Die Eltern haben die Pfl icht und das<br />

Recht, für ihr minderjähriges Kind<br />

zu sorgen. Es besteht ein gemeinsames<br />

Sorgerecht,<br />

• wenn die Eltern zum Zeitpunkt<br />

der Geburt des Kindes miteinander<br />

verheiratet sind,<br />

• wenn die Eltern nach der Geburt<br />

einander heiraten,<br />

• wenn die Eltern erklären, dass sie<br />

die Sorge gemeinsam übernehmen<br />

wollen (Sorgeerklärungen).<br />

Solche Sorgeerklärungen müssen<br />

öffentlich beurkundet werden, was<br />

z. B. beim Jugendamt oder beim<br />

Notar erfolgen kann. Geben die Eltern<br />

keine Sorgeerklärungen ab und<br />

sind sie nicht miteinander verheiratet,<br />

so hat die Mutter die elterliche<br />

Sorge allein.<br />

Umgangsrecht<br />

Das Umgangsrecht dient dazu, den<br />

Kontakt des Kindes zu den Personen,<br />

die ihm besonders nahe stehen,<br />

aufrecht zu erhalten und zu<br />

fördern. Dem Kind sollen insbesondere<br />

auch nach der Trennung und<br />

Scheidung seiner Eltern die gewachsenen<br />

familiären Beziehungen<br />

soweit wie möglich erhalten bleiben.<br />

Das Umgangsrecht sichert<br />

dem Kind den regelmäßigen Umgang<br />

mit beiden Elternteilen. Zum<br />

Umgang gehören neben persönlichen<br />

Begegnungen auch Brief- und<br />

Telefonkontakt. Ein Recht auf Umgang<br />

haben:<br />

• das Kind,<br />

• jedes Elternteil,<br />

• die Großeltern des Kindes,<br />

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