02.08.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Salzlandkreis 2023/24

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

Wir im Salzlandkreis wollen unseren Familien beste Rahmenbedingungen bieten – bereits vor der Geburt eines Kindes. Dafür arbeiten wir täglich in den verschiedensten Bereichen. Wir helfen bei der Suche nach einer Beratungsstelle oder bei der Beantragung des Elterngeldes. Wir sorgen für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten und statten unsere weiterführenden Schulen mit modernsten Mitteln aus. Wir sorgen darüber hinaus auch für ein wirtschaftlich attraktives Umfeld. Und wir bieten Familien Orientierung. Schließlich können wir nur helfen, wenn wir wissen, wie der Bedarf aussieht. Das machen wir natürlich längst auf unserer Internetseite. Alles Wesentliche gebündelt finden Sie nun auch in diesem Familienwegweiser. Wir haben in diesem Heft alle notwendigen Informationen zusammengetragen, die Familien aus rechtlicher und finanzieller Sicht benötigen. Inklusive Kontaktdaten wie Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Damit ist dieser Familienwegweiser ein verlässlicher Begleiter.

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© Andrey Popov - stock.adobe.com<br />

während der Elternzeit Teilzeittätigkeit<br />

zwischen 15 und 30 Wochenstunden<br />

verlangen. Der Antrag mit<br />

der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit<br />

soll dem Arbeitgeber acht<br />

Wochen vorher schriftlich mitgeteilt<br />

werden. Der Arbeitgeber kann den<br />

Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er<br />

dringende betriebliche Gründe geltend<br />

machen kann.<br />

Weitere Informationen<br />

Bundesministerium für Familien,<br />

Senioren, Frauen und Jugend Broschüre<br />

„Elterngeld und Elternzeit“<br />

n Unterhaltsanspruch<br />

Unterhalt bezeichnet die für den<br />

Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen<br />

Aufwendungen. Jedes<br />

Kind hat einen Unterhaltsanspruch<br />

gegenüber seinen Eltern bis es eine<br />

22 abgeschlossene Berufsausbildung<br />

hat. Der Unterhalt kann durch<br />

Pfl ege und Erziehung sowie durch<br />

„Barunterhalt“ geleistet werden.<br />

Barunterhalt zahlt der Elternteil, der<br />

nicht mit dem Kind zusammenlebt.<br />

Hält sich das Kind bei beiden Elternteilen<br />

gleichmäßig auf, so kann<br />

die Barunterhaltspfl icht ganz oder<br />

teilweise entfallen. Die Höhe des<br />

Kindesunterhalts bemisst sich nach<br />

dem Einkommen des barunterhaltspfl<br />

ichtigen Elternteils und dem Alter<br />

des Kindes.<br />

n Unterhaltsvorschuss<br />

Ein Kind erhält Unterhaltsvorschussleistungen<br />

aus öffentlichen Mitteln,<br />

wenn das unterhaltspfl ichtige Elternteil<br />

keinen Unterhalt zahlt oder<br />

zahlen kann oder wenn Unterhalt<br />

nicht in der Höhe des für die betreffende<br />

Altersgruppe maßgeblichen<br />

Regelbetrages gezahlt wird. Aber<br />

auch, wenn der Unterhaltsverpfl ichtete<br />

nicht feststellbar unbekannt<br />

verzogen oder verstorben ist und<br />

dem Kind keine Waisenbezüge gezahlt<br />

werden, kann ein Anspruch<br />

auf Unterhaltsvorschussleistung bestehen.<br />

Die Unterhaltsvorschussleistung<br />

wird insgesamt längstens für<br />

72 Monate gezahlt. Die Zahlung<br />

endet spätestens, wenn das Kind<br />

12 Jahre alt wird. Seit Januar 2009<br />

gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:<br />

• Altersstufe 0 – 5 Jahre:<br />

187 Euro (437 Euro Mindestunterhalt<br />

abzüglich 250 Euro KG*)<br />

• Altersstufe 6 – 11 Jahre:<br />

252 Euro (502 Euro Mindestunterhalt<br />

abzüglich 250 Euro KG*)<br />

• Altersstufe 12 – 17 Jahre:<br />

338 Euro (588 Euro Mindestunterhalt<br />

abzüglich 250 Euro KG*)<br />

*KG = Kindergeld<br />

Fachdienst Jugend und Familie<br />

Unterhaltsvorschuss<br />

Friedensallee 25<br />

06406 Bernburg (Saale)<br />

Tel. 03471 684-1910<br />

Adresse des <strong>Salzlandkreis</strong>es:<br />

Beratung und Unterstützung<br />

Beistandschaften<br />

Auskunft aus dem<br />

Sorgerechtsregister<br />

• Buchstabenbereich A, B, C, D, E, F<br />

Herr Nowaczek, Zimmer 426<br />

Tel. 03471 684-1054<br />

Fax 03471 684-551054<br />

E-Mail: tnowaczek@kreis-slk.de<br />

• Buchstabenbereich H, I, J, K<br />

Frau Angermann, Zimmer 415<br />

Tel. 03471 684-1645<br />

Fax 03471 684-551645<br />

E Mail: sangermann@kreis-slk.de<br />

• Buchstabenbereich<br />

L, M, N, O, Q, U, V<br />

Frau Weishaupt, Zimmer 4<strong>24</strong><br />

Tel. 03471 684-1729<br />

Fax 03471 684-551729<br />

E Mail: aweishaupt@kreis-slk.de<br />

• Buchstabenbereich P, R, T, X, Y, Z<br />

Frau Herm, Zimmer 421<br />

Tel. 03471 684-1638<br />

Fax 3471 684-551638<br />

E Mail: iherm@kreis-slk.de<br />

• Buchstabenbereich G, S, W<br />

Herr Duscha, Zimmer 416<br />

Tel. 03471 684-1649<br />

Fax 03471 684-551649<br />

E Mail: sduscha@kreis-slk.de<br />

n Mehrlingsgeburten<br />

Für werdende Eltern, die Mehrlinge<br />

erwarten, und Eltern mit Mehrlingen<br />

ist das eine verantwortungsvolle<br />

Aufgabe, die in der Regel mit<br />

außergewöhnlichen Belastungen<br />

verbunden ist. Es besteht die Möglichkeit,<br />

sich bei einer regionalen<br />

Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände<br />

umfassend über Hilfe und<br />

Unterstützung zu informieren.

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