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TRENDYone Job Guide Herbst 2023

Bewerbungstipps | Erfolgreiche Kommunikation | Lerntypen | Jobmessen im Überblick | Überfordert in der Ausbildung?

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ung mit der Anzahl aller Bewerbungen<br />

multipliziert. Das<br />

Ergebnis kann als Betrag in<br />

der Steuererklärung geltend<br />

gemacht werden. Wichtig:<br />

Der Betrag der Werbungskosten<br />

muss über dem jährlichen<br />

Arbeitnehmer-Pauschbetrag<br />

i.H. von 1.000 Euro liegen, um<br />

geltend gemacht werden zu<br />

können.<br />

Können Bewerbungskosten<br />

auch ohne Einkommen<br />

abgesetzt werden?<br />

Ja, Bewerbungskosten können<br />

auch bei z.B. Arbeitslosigkeit<br />

oder während einer Ausbildung<br />

als Werbungskosten<br />

geltend gemacht werden. Sie<br />

fallen dann unter den Begriff<br />

„Vorweggenommene Werbungskosten“<br />

und werden für<br />

das Jahr, in dem man die Bewerbungskosten<br />

hatte, in der<br />

Steuererklärung angegeben.<br />

Die hier angegebenen Tipps<br />

stellen keine rechtlich verbindliche<br />

Beratung dar.<br />

Wenn Du in komplizierten<br />

Fällen auf Nummer Sicher gehen<br />

möchtest, solltest Du Dich<br />

bei Deinem Steuerberater Unterstützung<br />

suchen.<br />

SEITE<br />

Alternative: Agentur für<br />

Arbeit<br />

Die Bewerbungskosten können<br />

nicht nur mit der Steuererklärung<br />

abgesetzt werden,<br />

sondern stattdessen auch bei<br />

der zuständigen Agentur für<br />

Arbeit eingereicht werden.<br />

Bei einer Kostenübernahme<br />

handelt es sich allerdings um<br />

eine freiwillige Leistung, auf<br />

die es keinen generellen Anspruch<br />

gibt. Eine mögliche<br />

Übernahme entscheidet der<br />

zuständige Arbeitsberater,<br />

der vorweg prüfen muss, ob<br />

der Antragsteller ganz oder<br />

teilweise für die Kosten aufkommen<br />

kann.<br />

Die Höhe des Arbeitslosengeldes<br />

bzw. bei Arbeitssuchenden<br />

die Höhe des Arbeitsentgelts<br />

wird hierbei<br />

berücksichtigt.<br />

Insgesamt können dann Kosten<br />

bis zu einer Höhe von 260<br />

Euro pro Jahr übernommen<br />

werden. Allerdings nur, wenn<br />

es sich um einen sozialversicherungspflichtigen<br />

Beruf<br />

handelt. Wer sich selbstständig<br />

machen möchte, bekommt<br />

hier keine Erstattung.<br />

25<br />

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