TRENDYone Job Guide Herbst 2023
Bewerbungstipps | Erfolgreiche Kommunikation | Lerntypen | Jobmessen im Überblick | Überfordert in der Ausbildung?
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ung mit der Anzahl aller Bewerbungen<br />
multipliziert. Das<br />
Ergebnis kann als Betrag in<br />
der Steuererklärung geltend<br />
gemacht werden. Wichtig:<br />
Der Betrag der Werbungskosten<br />
muss über dem jährlichen<br />
Arbeitnehmer-Pauschbetrag<br />
i.H. von 1.000 Euro liegen, um<br />
geltend gemacht werden zu<br />
können.<br />
Können Bewerbungskosten<br />
auch ohne Einkommen<br />
abgesetzt werden?<br />
Ja, Bewerbungskosten können<br />
auch bei z.B. Arbeitslosigkeit<br />
oder während einer Ausbildung<br />
als Werbungskosten<br />
geltend gemacht werden. Sie<br />
fallen dann unter den Begriff<br />
„Vorweggenommene Werbungskosten“<br />
und werden für<br />
das Jahr, in dem man die Bewerbungskosten<br />
hatte, in der<br />
Steuererklärung angegeben.<br />
Die hier angegebenen Tipps<br />
stellen keine rechtlich verbindliche<br />
Beratung dar.<br />
Wenn Du in komplizierten<br />
Fällen auf Nummer Sicher gehen<br />
möchtest, solltest Du Dich<br />
bei Deinem Steuerberater Unterstützung<br />
suchen.<br />
SEITE<br />
Alternative: Agentur für<br />
Arbeit<br />
Die Bewerbungskosten können<br />
nicht nur mit der Steuererklärung<br />
abgesetzt werden,<br />
sondern stattdessen auch bei<br />
der zuständigen Agentur für<br />
Arbeit eingereicht werden.<br />
Bei einer Kostenübernahme<br />
handelt es sich allerdings um<br />
eine freiwillige Leistung, auf<br />
die es keinen generellen Anspruch<br />
gibt. Eine mögliche<br />
Übernahme entscheidet der<br />
zuständige Arbeitsberater,<br />
der vorweg prüfen muss, ob<br />
der Antragsteller ganz oder<br />
teilweise für die Kosten aufkommen<br />
kann.<br />
Die Höhe des Arbeitslosengeldes<br />
bzw. bei Arbeitssuchenden<br />
die Höhe des Arbeitsentgelts<br />
wird hierbei<br />
berücksichtigt.<br />
Insgesamt können dann Kosten<br />
bis zu einer Höhe von 260<br />
Euro pro Jahr übernommen<br />
werden. Allerdings nur, wenn<br />
es sich um einen sozialversicherungspflichtigen<br />
Beruf<br />
handelt. Wer sich selbstständig<br />
machen möchte, bekommt<br />
hier keine Erstattung.<br />
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