Energie & Umwelt 2023
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44 Nr. 5/<strong>2023</strong><br />
AKTUELL<br />
Fragen an den Experten<br />
Die Radius-Themenausgaben informieren<br />
und vermitteln zeitgemäßes<br />
Wissen in kompakter Form. In<br />
dieser Ausgabe werden zum übergeordneten<br />
Thema „Photovoltaik –<br />
Zusatzbesteuerung 2022“ einige<br />
spezielle Detailfragen geklärt.<br />
Johann, Naturns: Vor einigen Jahren<br />
habe ich in meinem Handwerksbetrieb<br />
eine Photovoltaikanlage auf dem<br />
Dach montiert. Einen Teil des produzierten<br />
Stroms verbrauche ich selbst,<br />
den Rest speise ich in das öffentliche<br />
Stromnetz ein. Spare <strong>Energie</strong>, schone<br />
die <strong>Umwelt</strong> und verdiene dabei<br />
zusätzliches Geld, haben damals alle<br />
gesagt. Vor einigen Monaten habe ich<br />
nun von der staatlichen <strong>Energie</strong>behörde<br />
eine hohe Rechnung bekommen.<br />
Ich soll Gewinne zurückbezahlen!<br />
Ist das rechtens?<br />
Philipp J. Gamper: Lieber Johann, ähnliche<br />
Briefe/Rechnungen haben leider<br />
viele Unternehmen erhalten – dies teilweise<br />
auch schon für das erste Halbjahr<br />
<strong>2023</strong>. In der Tat hat der italienische Gesetzgeber<br />
für alle sog. „operatori energetici“<br />
mit dem Gesetzesdekret „Extra<br />
Profitti“ (Art. 15 bis des Gesetzesdekretes<br />
4/2022) eine Zusatzsteuer in 2022<br />
eingeführt – dies für die teilweise hohen<br />
Zusatzgewinne resultierend aus dem<br />
starken Strompreisanstieg seit 2021.<br />
Dies betrifft alle Anlagen mit installierter<br />
Leistung von über 20 Kilowatt für den<br />
Zeitraum Februar bis Dezember 2022<br />
(insgesamt geht es um ca. 3 Milliarden<br />
Euro für die Staatskasse). Ausgenommen<br />
sind dabei teilweise Anlagen, welche (unter<br />
anderem) nicht an die Börsenstrompreise<br />
gekoppelt sind (z.B. fixe Vergütungssätze),<br />
Anlagen im sog. Scambio<br />
sul Posto und Anlagen mit garantierten<br />
Mindestpreisen.<br />
In <strong>2023</strong> (mit dem sog. „contributo di<br />
solidarietà“ Art. 30–38, Haushaltsgesetz<br />
197/2022) betrifft dies nun alle<br />
Kapitalgesellschaften mit bestimmten<br />
Tätigkeitskodexen, welche im gesamten<br />
Vorjahreszeitraum 2022 mindestens 75<br />
Prozent ihres Umsatzes mit den betroffenen<br />
Aktivitäten im <strong>Energie</strong>bereich erzielt<br />
haben. Zusätzlich gilt nun ein genereller<br />
Deckel von 18 Eurocent/KWh mit wenigen<br />
Ausnahmen.<br />
Achtung, wenn auch noch mit Vorsicht zu<br />
genießen – es gibt Hoffnung! Das Verwaltungsgericht<br />
von Mailand hat nämlich mit<br />
der Verordnung vom 7.7.<strong>2023</strong>, Nr. 1744,<br />
die vom Gesetzgeber eingeführte Zusatzsteuer<br />
für Übergewinne kritisiert und die<br />
zugrunde liegende Berechnungsmethode<br />
als nicht EU-konform eingestuft.<br />
Einige Unternehmen haben sich bereits<br />
mittels einer Sammelklage gegen die<br />
Bezahlung der Zusatzsteuer zur Wehr<br />
gesetzt, und die mit der Verteidigung<br />
beauftragten Rechtsanwaltskanzleien raten<br />
allen Betroffenen, dies der staatlichen<br />
<strong>Energie</strong>behörde bei allen Kommunikationen<br />
mitzuteilen.<br />
DER EXPERTE<br />
Philipp J. Gamper ist Steuer-<br />
und Unternehmensberater in der<br />
Kanzlei Lanthaler+Berger+<br />
Bordato+Wallnöfer+Partner in<br />
Meran und Experte im<br />
<strong>Energie</strong>sektor. Mehr unter<br />
www.lanthaler-berger.it<br />
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