Leitfaden 12_oehweb.pdf - ÖH Klagenfurt - Universität Klagenfurt
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Glossar<br />
verbreitet). Für Prüfungen musst du dich fast immer<br />
anmelden.<br />
Satzung<br />
Die von der Uni selbst festgelegten „Spielregeln“.<br />
Wird vom Senat auf Vorschlag des Rektors<br />
erlassen. Die Bedeutung der Satzung ist durch<br />
das UG 2002 stark gestiegen, da nun große Teile<br />
des Studienrechts von den <strong>Universität</strong>en selbst zu<br />
regeln sind.<br />
Semesterwochenstunde<br />
(auch: Wochenstunde. Semesterstunde. Abk.: SWS.<br />
SeSt.) Jede LV hat eine gewisse Stundenanzahl.<br />
So hat z.B. die Vorlesung aus „Einführung in die<br />
Informatik“ zwei Wochenstunden. Das bedeutet,<br />
dass diese LV jede Woche, ein Semester lang, insgesamt<br />
zwei Stunden dauert (eine akademische<br />
Stunde dauert dabei nur 45 Minuten). Bei LVs ohne<br />
regelmäßigen wöchentlichen Terminen (wie bei<br />
einigen Übungen und Seminaren) ist die Stundenanzahl<br />
eher als grober Indikator für ihren Aufwand<br />
oder Stoffumfang zu verstehen. Die SWS wurden<br />
als verbindliches Maß für den Aufwand einer LV<br />
von der <strong>Universität</strong>sgesetz-Novelle 2002 durch die<br />
ECTS-Anrechnungspunkte ersetzt.<br />
(Pro-)Seminar<br />
(Abk.: SE, PS) Eine übungsartige Lehrveranstaltung,<br />
bei der das Augenmerk auf der Praxis wissenschaftlichen<br />
Arbeitens liegt. Meistens müssen<br />
dafür Bücher oder Artikel in Fachjournalen ausgearbeitet,<br />
übersetzt, zusammengefasst, präsentiert<br />
und diskutiert werden.<br />
ServiceCenter<br />
(auch: <strong>ÖH</strong>-ServiceCenter, <strong>ÖH</strong>-Büro) Hier bekommst<br />
du die <strong>ÖH</strong>-MenüCard und Skripten, und wenn du<br />
ein Problem hast, hilft dir das <strong>ÖH</strong>-Sekretariatsteam,<br />
wo es nur geht, gerne weiter - oder stellt zumindest<br />
den Kontakt zu den richtigen Leuten her.<br />
Auch der Kulturpass ist im ServiceCenter erhältlich.<br />
Du findest das ServiceCenter gegenüber von<br />
Hörsaal 2 im Hauptgebäude der Uni. Die genauen<br />
Öffnungszeiten kannst du auf der <strong>ÖH</strong>-Website im<br />
Internet finden.<br />
SoziaIreferat<br />
Das Sozialreferat berät in Sachen Stipendien,<br />
Steuern, Wohnen, etc. Die Sprechstunden finden<br />
im <strong>ÖH</strong>-BeratungsCenter statt, die genauen Zeiten<br />
findest du jeweils im Aushang neben dem ServiceCenter.<br />
Im Internet ist das Sozialreferat unter<br />
www.oeh-klagenfurt.at/sozialreferat erreichbar.<br />
STEOP<br />
(Studieneingangs- und Orientierungsphase)<br />
STEOP steht für Studieneingangs- und Orientierungsphase.<br />
„Neu“ ist diese Eingangsphase, weil<br />
sie am Anfang des letzten Jahres neu konzipiert<br />
wurde.<br />
Auch du hast schon die ersten Auswirkungen<br />
dieser Gesetzesänderung zu spüren bekommen.<br />
Mit diesem Semester mussten sich Studien-<br />
anfängerInnen zum ersten Mal voranmelden. Noch<br />
bevor du dich an der Alpen-Adria-<strong>Universität</strong> inskribieren<br />
konntest, musstest du im Internet die<br />
ersten Formulare ausfüllen. Die Idee dahinter ist,<br />
dass die <strong>Universität</strong>en so besser einschätzen können,<br />
wie viele StudienneuanfängerInnen im neuen<br />
Semester ihr Studium beginnen werden.<br />
Nicht vergessen, um sich zu einem Bachelor- oder<br />
Masterstudium anmelden zu können, muss man<br />
sich zuvor für selbiges innerhalb der gesetzten<br />
Frist voranmelden. Details sind der Homepage der<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Klagenfurt</strong> zu entnehmen.<br />
Auch solltest du schon eine Studienwahlberatung<br />
gemacht haben, da diese ebenfalls durch die Gesetzesnovelle<br />
vorgeschrieben wurde.<br />
Mit dem dritten Teil des neuen Gesetzes musstest<br />
du dich bisher noch nicht beschäftigen, doch das<br />
wird sich ändern, sobald das Semester startet. Um<br />
nun nämlich sicher zu stellen, dass du dir nach der<br />
Studienfachberatung auch wirklich das richtige<br />
Fach ausgesucht hast, musst du dich der eigentlichen<br />
STEOP stellen. Die neue STEOP besteht je<br />
nach Fach aus ein bis drei Lehrveranstaltungen mit<br />
bis zu zehn ECTS (European Credit Transfer System).<br />
Diese sollen geblockt (also nicht das ganze<br />
Semester lang, sondern nur eine Zeit lang, dafür<br />
aber häufiger) abgehalten werden. Die Prüfung<br />
(ACHTUNG, du darfst sie nur einmal wiederholen)<br />
wird während des Semesters, also nicht wie üblich<br />
zu Semesterende, abgenommen. Nach erfolg-<br />
Glossar<br />
reichem Abschluss der STEOP bist du berechtigt<br />
andere Kurse abzuschließen. Das bedeutet also: Du<br />
kannst erst dann Klausuren schreiben oder Hausarbeiten<br />
abgeben, wenn du die STEOP-Prüfungen<br />
bestanden hast.<br />
Solltest du jedoch Psychologie oder Medien- und<br />
Kommunikationswissenschaften studieren, trifft<br />
diese STEOP Neu für dich nicht zu. In diesen beiden<br />
Fächern gibt es spezielle Aufnahmeprüfungen.<br />
Falls du zu diesen beiden Sonderfällen oder generell<br />
zur STEOP Neu noch Fragen haben solltest,<br />
wende dich einfach an deine Studienvertretung<br />
oder an die HochschülerInnenschaft (<strong>ÖH</strong>).<br />
Studienassistentin/Studienassistent<br />
(oft auch: Tutor/in) Tutorinnen und Tutoren bzw.<br />
Studienassistentinnen und -Assistenten sind geringfügig<br />
bezahlte höhersemestrige Studierende,<br />
die typischerweise in einführenden Übungen zur<br />
Unterstützung der Lehre oder vom ZID zur Betreuung<br />
der Computerräume eingesetzt werden.<br />
Je nach Art der Lehrveranstaltung haben sie administrative<br />
Aufgaben oder sind dazu da, dir bei<br />
inhaltlichen Fragen zu helfen. Wenn du Probleme<br />
mit einer LV hast, solltest du diesen Service auf<br />
jeden Fall nutzen.<br />
Studienbeitrag<br />
(auch: Studiengebühr)<br />
Befreit von den Studiengebühren sind alle Studierenden,<br />
die eine österreichische oder EU StaatsbürgerInnenschaft<br />
nachweisen können oder mit<br />
diesen gleichgestellt sind. Neu ist nun, dass auch<br />
Studierende mit langfristigen Aufenthaltsberechtigungen<br />
von den Studiengebühren befreit sind.<br />
(Nachweis: EG- Aufenthaltstitel).<br />
Die Befreiung von den Studiengebühren gilt für die<br />
Mindeststudienzeit plus 2 Semester pro Abschnitt.<br />
Wer über diesen Zeitrahmen hinaus studiert, kann<br />
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