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Leitfaden 12_oehweb.pdf - ÖH Klagenfurt - Universität Klagenfurt

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Glossar<br />

verbreitet). Für Prüfungen musst du dich fast immer<br />

anmelden.<br />

Satzung<br />

Die von der Uni selbst festgelegten „Spielregeln“.<br />

Wird vom Senat auf Vorschlag des Rektors<br />

erlassen. Die Bedeutung der Satzung ist durch<br />

das UG 2002 stark gestiegen, da nun große Teile<br />

des Studienrechts von den <strong>Universität</strong>en selbst zu<br />

regeln sind.<br />

Semesterwochenstunde<br />

(auch: Wochenstunde. Semesterstunde. Abk.: SWS.<br />

SeSt.) Jede LV hat eine gewisse Stundenanzahl.<br />

So hat z.B. die Vorlesung aus „Einführung in die<br />

Informatik“ zwei Wochenstunden. Das bedeutet,<br />

dass diese LV jede Woche, ein Semester lang, insgesamt<br />

zwei Stunden dauert (eine akademische<br />

Stunde dauert dabei nur 45 Minuten). Bei LVs ohne<br />

regelmäßigen wöchentlichen Terminen (wie bei<br />

einigen Übungen und Seminaren) ist die Stundenanzahl<br />

eher als grober Indikator für ihren Aufwand<br />

oder Stoffumfang zu verstehen. Die SWS wurden<br />

als verbindliches Maß für den Aufwand einer LV<br />

von der <strong>Universität</strong>sgesetz-Novelle 2002 durch die<br />

ECTS-Anrechnungspunkte ersetzt.<br />

(Pro-)Seminar<br />

(Abk.: SE, PS) Eine übungsartige Lehrveranstaltung,<br />

bei der das Augenmerk auf der Praxis wissenschaftlichen<br />

Arbeitens liegt. Meistens müssen<br />

dafür Bücher oder Artikel in Fachjournalen ausgearbeitet,<br />

übersetzt, zusammengefasst, präsentiert<br />

und diskutiert werden.<br />

ServiceCenter<br />

(auch: <strong>ÖH</strong>-ServiceCenter, <strong>ÖH</strong>-Büro) Hier bekommst<br />

du die <strong>ÖH</strong>-MenüCard und Skripten, und wenn du<br />

ein Problem hast, hilft dir das <strong>ÖH</strong>-Sekretariatsteam,<br />

wo es nur geht, gerne weiter - oder stellt zumindest<br />

den Kontakt zu den richtigen Leuten her.<br />

Auch der Kulturpass ist im ServiceCenter erhältlich.<br />

Du findest das ServiceCenter gegenüber von<br />

Hörsaal 2 im Hauptgebäude der Uni. Die genauen<br />

Öffnungszeiten kannst du auf der <strong>ÖH</strong>-Website im<br />

Internet finden.<br />

SoziaIreferat<br />

Das Sozialreferat berät in Sachen Stipendien,<br />

Steuern, Wohnen, etc. Die Sprechstunden finden<br />

im <strong>ÖH</strong>-BeratungsCenter statt, die genauen Zeiten<br />

findest du jeweils im Aushang neben dem ServiceCenter.<br />

Im Internet ist das Sozialreferat unter<br />

www.oeh-klagenfurt.at/sozialreferat erreichbar.<br />

STEOP<br />

(Studieneingangs- und Orientierungsphase)<br />

STEOP steht für Studieneingangs- und Orientierungsphase.<br />

„Neu“ ist diese Eingangsphase, weil<br />

sie am Anfang des letzten Jahres neu konzipiert<br />

wurde.<br />

Auch du hast schon die ersten Auswirkungen<br />

dieser Gesetzesänderung zu spüren bekommen.<br />

Mit diesem Semester mussten sich Studien-<br />

anfängerInnen zum ersten Mal voranmelden. Noch<br />

bevor du dich an der Alpen-Adria-<strong>Universität</strong> inskribieren<br />

konntest, musstest du im Internet die<br />

ersten Formulare ausfüllen. Die Idee dahinter ist,<br />

dass die <strong>Universität</strong>en so besser einschätzen können,<br />

wie viele StudienneuanfängerInnen im neuen<br />

Semester ihr Studium beginnen werden.<br />

Nicht vergessen, um sich zu einem Bachelor- oder<br />

Masterstudium anmelden zu können, muss man<br />

sich zuvor für selbiges innerhalb der gesetzten<br />

Frist voranmelden. Details sind der Homepage der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Klagenfurt</strong> zu entnehmen.<br />

Auch solltest du schon eine Studienwahlberatung<br />

gemacht haben, da diese ebenfalls durch die Gesetzesnovelle<br />

vorgeschrieben wurde.<br />

Mit dem dritten Teil des neuen Gesetzes musstest<br />

du dich bisher noch nicht beschäftigen, doch das<br />

wird sich ändern, sobald das Semester startet. Um<br />

nun nämlich sicher zu stellen, dass du dir nach der<br />

Studienfachberatung auch wirklich das richtige<br />

Fach ausgesucht hast, musst du dich der eigentlichen<br />

STEOP stellen. Die neue STEOP besteht je<br />

nach Fach aus ein bis drei Lehrveranstaltungen mit<br />

bis zu zehn ECTS (European Credit Transfer System).<br />

Diese sollen geblockt (also nicht das ganze<br />

Semester lang, sondern nur eine Zeit lang, dafür<br />

aber häufiger) abgehalten werden. Die Prüfung<br />

(ACHTUNG, du darfst sie nur einmal wiederholen)<br />

wird während des Semesters, also nicht wie üblich<br />

zu Semesterende, abgenommen. Nach erfolg-<br />

Glossar<br />

reichem Abschluss der STEOP bist du berechtigt<br />

andere Kurse abzuschließen. Das bedeutet also: Du<br />

kannst erst dann Klausuren schreiben oder Hausarbeiten<br />

abgeben, wenn du die STEOP-Prüfungen<br />

bestanden hast.<br />

Solltest du jedoch Psychologie oder Medien- und<br />

Kommunikationswissenschaften studieren, trifft<br />

diese STEOP Neu für dich nicht zu. In diesen beiden<br />

Fächern gibt es spezielle Aufnahmeprüfungen.<br />

Falls du zu diesen beiden Sonderfällen oder generell<br />

zur STEOP Neu noch Fragen haben solltest,<br />

wende dich einfach an deine Studienvertretung<br />

oder an die HochschülerInnenschaft (<strong>ÖH</strong>).<br />

Studienassistentin/Studienassistent<br />

(oft auch: Tutor/in) Tutorinnen und Tutoren bzw.<br />

Studienassistentinnen und -Assistenten sind geringfügig<br />

bezahlte höhersemestrige Studierende,<br />

die typischerweise in einführenden Übungen zur<br />

Unterstützung der Lehre oder vom ZID zur Betreuung<br />

der Computerräume eingesetzt werden.<br />

Je nach Art der Lehrveranstaltung haben sie administrative<br />

Aufgaben oder sind dazu da, dir bei<br />

inhaltlichen Fragen zu helfen. Wenn du Probleme<br />

mit einer LV hast, solltest du diesen Service auf<br />

jeden Fall nutzen.<br />

Studienbeitrag<br />

(auch: Studiengebühr)<br />

Befreit von den Studiengebühren sind alle Studierenden,<br />

die eine österreichische oder EU StaatsbürgerInnenschaft<br />

nachweisen können oder mit<br />

diesen gleichgestellt sind. Neu ist nun, dass auch<br />

Studierende mit langfristigen Aufenthaltsberechtigungen<br />

von den Studiengebühren befreit sind.<br />

(Nachweis: EG- Aufenthaltstitel).<br />

Die Befreiung von den Studiengebühren gilt für die<br />

Mindeststudienzeit plus 2 Semester pro Abschnitt.<br />

Wer über diesen Zeitrahmen hinaus studiert, kann<br />

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