November 2023
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
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Borkum-Aktuell<br />
Recht Aktuell<br />
106<br />
DAS INSELMAGAZIN<br />
Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />
Diesmal: Hund aus dem Tierheim • Geschäftsfähigkeit • Wildunfall<br />
Die Rechtsanwältin Franziska<br />
Hentschel beantwortet hier<br />
Ihre Fragen und gibt allgemeingültig<br />
juristische Hinweise<br />
und berichtet über die aktuelle<br />
Rechtsprechung zu interessanten<br />
Themen. Haben Sie bitte<br />
Verständnis dafür, dass es sich<br />
hierbei immer nur um allgemeingültige<br />
Aussagen zu Rechten<br />
und Pflichten handeln darf<br />
und nicht auf spezielle Problematiken<br />
eingegangen werden<br />
kann.<br />
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?<br />
§<br />
§ §<br />
Wir planen als Familie einen<br />
Hund vom Tierheim<br />
aufzunehmen. Wir fragen uns,<br />
was wir beachten müssen?!<br />
Wenn Sie planen, ein Tier aus<br />
dem Tierheim aufzunehmen, ist<br />
es oftmals so, dass im Gegensatz<br />
zu einem Züchter das Tierheim<br />
grade keinen Kaufvertrag mit Ihnen<br />
schließt. Bevor Sie sich dazu<br />
entscheiden, ein Tier in Ihre Familie<br />
aufzunehmen, müssen Sie sich<br />
im Klaren sein, dass Sie genügend<br />
Zeit, Platz und auch Geld haben.<br />
Sie müssen sich auch bewusst sein,<br />
dass ein Haustier Verantwortung<br />
bedeutet.<br />
Meistens ist es so, dass die Tierheime<br />
Verträge haben, die teilweise<br />
Überlassungs-, Abgabe- oder<br />
Übergabeverträge heißen.<br />
Juristisch gesehen ist es so, dass<br />
dieser Vertrag Ihnen dann den<br />
Besitz am Tier einräumt, das Tierheim<br />
bzw. eine andere Tierschutzorganisation<br />
jedoch Eigentümer<br />
des Tieres bleibt.<br />
Bei dieser Art von Verträgen gibt<br />
es keine Gewährleistung.<br />
Sollte das Tier, kurz nachdem Sie<br />
es in Ihrer Familie aufgenommen<br />
haben krank werden, haben Sie<br />
gegenüber dem Tierheim keinen<br />
Anspruch.<br />
Bei einem Tier, welches durch einen<br />
Züchter vermittelt worden ist<br />
und dieser einen Kaufvertrag mit<br />
Ihnen geschlossen hat, sieht das<br />
anders aus. In diesem Fall haben<br />
Sie Gewährleistungsansprüche,<br />
die Sie auch geltend machen können.<br />
Sie sollten den Vertrag genau lesen,<br />
bevor Sie diesen unterschreiben.<br />
Sofern es sich bei Ihrem Tier<br />
um ein Fundtier handelt, kann sich<br />
der Eigentümer dieses Tieres innerhalb<br />
eines halben Jahres noch<br />
melden und das Tier zurückfordern,<br />
auch wenn es bereits bei Ihnen<br />
zuhause lebt.<br />
?<br />
Unsere Tochter war mit einer<br />
Freundin unterwegs in<br />
der Stadt und nachdem sie wiedergekommen<br />
sind, hatte unsere<br />
Tochter einen Hamster gekauft.<br />
Wir sind damit nicht einverstanden<br />
gewesen. Können wir etwas<br />
tun?<br />
An dieser Stelle muss geklärt werden,<br />
ob Ihre Tochter juristisch<br />
dazu in der Lage ist, ein Tier käuflich<br />
zu erwerben.<br />
Tiere sind grundsätzlich keine Sachen,<br />
werden jedoch vor dem Gesetz<br />
als solche behandelt.<br />
Kinder, die ihr 7. Lebensjahr nicht<br />
vollendet haben, sind geschäftsunfähig.<br />
Geschäftsunfähigkeit bedeutet,<br />
dass sie ohne die Einwilligung<br />
von Ihnen keine wirksamen Verträge<br />
abschließen können.<br />
Auch wenn Ihre Tochter das<br />
7. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
hat und dennoch mit einem Hamster<br />
nach Hause kommt, ist der<br />
Kaufvertrag nichtig. Sie können<br />
das Tier zurückbringen.<br />
Bei beschränkt geschäftsfähigen<br />
Jugendlichen gilt der Vertrag erstmal<br />
nur als schwebend unwirksam.<br />
Als Eltern bzw. als Erziehungsberechtigter<br />
haben Sie die Möglichkeit,<br />
diesen Vertrag zu genehmigen<br />
oder eben auch abzulehnen.<br />
Sie entscheiden letztendlich, ob