November 2023
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
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Abmeldung bei einer<br />
deutschen Krankenversicherung<br />
– zur Sicherheit<br />
selbst kümmern<br />
Ist die betreffende Person beim<br />
Arbeitgeber dagegen als Saisonarbeitskraft<br />
mit definiertem Ende<br />
angemeldet, wird die Mitgliedschaft<br />
bei der Krankenkasse automatisch<br />
beendet, wodurch sie<br />
nicht weiter krankenversichert ist.<br />
Ist dies nicht der Fall, muss bei der<br />
zuständigen Krankenversicherung<br />
ein Nachweis über die Abmeldung<br />
des Arbeitnehmers aus Deutschland<br />
eingereicht werden. Das kann<br />
beispielsweise über eine Abmeldebestätigung<br />
mit dem Hinweis<br />
„Verzug Ausland“ vom Einwohnermeldeamt<br />
sein, teilte die AOK<br />
Niedersachsen auf Nachfrage mit.<br />
Eine andere Möglichkeit ist die<br />
frühzeitige Kündigung der Krankenversicherung.<br />
Dazu gibt es im Internet Vorlagen<br />
für Kündigungsschreiben an<br />
die Krankenkasse. Hier muss die<br />
Versichertennummer, der Name<br />
der versicherten Person und das<br />
Datum, an dem die Kündigung in<br />
Kraft treten soll, angegeben werden.<br />
Die Kündigungsfrist der Krankenversicherungen<br />
in Deutschland<br />
beträgt zwei Monate. Um<br />
anfallende Kosten zu vermeiden,<br />
muss sich rechtzeitig vor Beschäftigungsende<br />
mit der zuständigen<br />
Krankenkasse in Verbindung gesetzt<br />
werden und der Versicherungsstatus<br />
geklärt werden. Zur<br />
Sicherheit immer selbst bei seiner<br />
Krankenkasse informieren, als sich<br />
auf die Abmeldung zu verlassen.<br />
Pflichtleistungen der<br />
Krankenversicherung und<br />
Familienversicherung<br />
<strong>November</strong> <strong>2023</strong><br />
Mit einer deutschen Krankenversicherung<br />
haben versicherte<br />
Personen Anrecht auf die in<br />
Deutschland gesetzlich geregelten<br />
Pflichtleistungen. Dazu gehören<br />
beispielsweise die freie Wahl des<br />
Hausarztes, die U1 bis U9 Untersuchungen<br />
bei Kindern, eine<br />
Hebamme, diverse Vorsorgeuntersuchungen<br />
oder auch verschiedene<br />
Zahnbehandlungen.<br />
Für eine genaue Auflistung ist die<br />
jeweilige Krankenkasse zu kontaktieren.<br />
Sofern ein Familienmitglied<br />
krankenversichert ist, können<br />
auch die Kinder sowie der/<br />
die EhepartnerIn mitversichert<br />
werden und die gleichen Leistungen<br />
der Krankenkasse in Anspruch<br />
nehmen. Hierfür muss ein Antrag<br />
bei der Krankenkasse ausgefüllt<br />
werden und/oder es sollte sich an<br />
die Beratung der Krankenkasse gewendet<br />
werden.<br />
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