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Ärzt*in für Wien 2023/11

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NEWS INTERN<br />

Serie Wohlfahrtsfonds – Teil 5<br />

Steuervorteile des Wohlfahrtsfonds<br />

Der Wohlfahrtsfonds der <strong>Wien</strong>er Ärztekammer bietet <strong>für</strong> seine Mitglieder vor allem eines: soziale<br />

Sicherheit. Doch nicht nur das. Diesmal werfen wir das Schlaglicht auf ein oft übersehenes Element<br />

des Wohlfahrtsfondssystems: die Steuerersparnisse, die durch den Wohlfahrtsfonds geboten werden.<br />

Von Magdalena Gruber<br />

Fotos: Philip Steury/stock.adobe.com<br />

► Das Streben nach finanzieller<br />

Effizienz und Steuerersparnissen<br />

ist heute von großer Bedeutung.<br />

Umso besser, wenn auch die Mitgliedschaft<br />

im Wohlfahrtsfonds der <strong>Wien</strong>er<br />

Ärztekammer einen positiven Einfluss<br />

auf die finanzielle Gesundheit seiner<br />

Mitglieder hat. Heute schauen wir uns<br />

an, wie diese Steuervorteile des Wohlfahrtsfonds<br />

zustande kommen und<br />

welche Vorteile sie konkret bieten.<br />

Vollständig absetzbar<br />

Der Wohlfahrtsfonds ist rechtlich gesehen<br />

eine Pflichtversicherung, bei<br />

dessen Beiträgen es sich um gesetzlich<br />

vorgeschriebene Zahlungen zu sogenannten<br />

Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen<br />

handelt. Ärztinnen<br />

und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

haben dadurch im Laufe ihres Berufslebens,<br />

aber vor allem später in der<br />

Pen sion, Ansprüche auf verschiedene<br />

Leistungen. Diese umfassen im Wesentlichen<br />

eine Invaliditätsunterstützung,<br />

Hinterbliebenenversorgung, Kinderunterstützung,<br />

oder eben die Alterspension.<br />

Wohlfahrtsfonds<br />

aktueller denn je?<br />

Wir sagen, ja! Denn:<br />

•Beiträge sind zur Gänze steuerlich<br />

absetzbar<br />

•Der Wohlfahrtsfonds arbeitet<br />

nicht gewinnorientiert (sondern<br />

werterhaltend)<br />

•Professionelles Fondsmanagement<br />

(Beratung und Betreuung<br />

durch externe Expertinnen und<br />

Experten aus der Vermögensverwaltung<br />

und der Versicherungsmathematik)<br />

•Solidaritätsprinzip – Leistungsansprüche<br />

ab dem ersten Tag<br />

der Mitgliedschaft<br />

Beispiel<br />

Im Verlauf des Ansparzeitraums (Zeitraum<br />

der Beitragszahlungen), in unserem Beispiel<br />

20 Jahre, zahlt eine Ärztin in einem Angestelltenverhältnis<br />

Beiträge mit einem persönlichen<br />

Grenzsteuersatz von 50 Prozent.<br />

20 Jahre später, wenn die Ärztin ihre Wohlfahrtsfondspension<br />

erhält, liegt ihr Grenzsteuersatz<br />

zu diesem Zeitpunkt bei 40<br />

Prozent. Der nominelle Renditezuwachs aus<br />

der Beitragszahlung beträgt somit 10 Prozent<br />

der Beitragsleistung. Wenn man zusätzlich<br />

berücksichtigt, dass die Versteuerung erst 20<br />

Jahre nach den Beitragszahlungen erfolgt, erhöht<br />

sich dieser Renditezuwachs entsprechend<br />

dem Zinseffekt. Bei einer angenommenen<br />

Das Gesetz besagt, dass Pflichtbeiträge,<br />

die an Einrichtungen, die der Kranken-,<br />

Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung<br />

dienen, steuerlich<br />

zur Gänze geltend gemacht werden<br />

können. Durch diese gesetzliche Verpflichtung<br />

sind die Wohlfahrtsfondsbeiträge<br />

– im Unterschied zu Zahlungen<br />

an private Pensionskassen – steuerlich<br />

zur Gänze absetzbar.<br />

Selbstständig Erwerbstätige können die<br />

Wohlfahrtsfondsbeiträge als Betriebsausgaben<br />

von der Steuer absetzen.<br />

Bei Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern<br />

im Angestelltenverhältnis<br />

erfolgt dies im Regelfall automatisch<br />

über den Dienstgeber (im Zuge der<br />

Akontierung) beziehungsweise durch<br />

den Werbungskostenabzug bei Einkünften<br />

aus nichtselbständiger Arbeit.<br />

Das bedeutet, dass bis zu 50 Prozent der<br />

eingezahlten Beiträge (abhängig vom<br />

individuellen Grenzsteuersatz) über die<br />

Einkommensteuer zurückerstattet werden<br />

können.<br />

Das bedeutet,<br />

dass<br />

bis zu 50<br />

Prozent der<br />

eingezahlten<br />

Beiträge<br />

über die<br />

Einkommensteuer<br />

zurückerstattet<br />

werden<br />

können.<br />

durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent per<br />

anno ergibt dies über 20 Jahre gerechnet einen<br />

Renditezuwachs von rund 18 Prozent. Natürlich<br />

ist dieser Renditezuwachs bei Auszahlung<br />

der Pension in Form einer Rentenzahlung auch<br />

abhängig von der persönlichen Lebenserwartung<br />

der Ärztin.<br />

Bei einer Einmalauszahlung der Pensionsleistung<br />

im Zeitpunkt des Antritts der Pension<br />

ist der Renditeeffekt der Steuerersparnis naturgemäß<br />

geringer, da die Pensionsauszahlung<br />

hier unter Umständen (je nach persönlicher<br />

Steuersituation) auch dem 50-prozentigen<br />

Grenzsteuersatz (wie die Steuerersparnis aus<br />

den Beitragszahlungen) unterliegt.<br />

Dem gegenüber ist die Auszahlung der<br />

Pension allerdings ein steuerpflichtiger<br />

Bezug. Aufgrund der in der Regel<br />

niedrigeren Einkommenssituation im<br />

Ruhestand ergibt sich aber gleichzeitig<br />

auch ein geringerer persönlicher Grenzsteuersatz.<br />

Da die Beitragszahlungen oft viele Jahre<br />

vor der Rentenauszahlung erfolgen,<br />

tritt durch die Steuerersparnis auch<br />

noch ein nicht unbeachtlicher Zinseffekt<br />

ein. Diese beiden Faktoren machen<br />

die Wohlfahrtsfondspension aus steuerlicher<br />

Sicht äußerst attraktiv. <br />

Da die Beitragszahlungen<br />

oft viele Jahre<br />

vor der Rentenauszahlung<br />

erfolgen, tritt durch<br />

die Steuerersparnis ein<br />

Zinseffekt ein.<br />

<strong>11</strong>_<strong>2023</strong> <strong>Ärzt*in</strong> <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> 13

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