Ärzt*in für Wien 2023/11
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NEWS INTERN<br />
Serie Wohlfahrtsfonds – Teil 5<br />
Steuervorteile des Wohlfahrtsfonds<br />
Der Wohlfahrtsfonds der <strong>Wien</strong>er Ärztekammer bietet <strong>für</strong> seine Mitglieder vor allem eines: soziale<br />
Sicherheit. Doch nicht nur das. Diesmal werfen wir das Schlaglicht auf ein oft übersehenes Element<br />
des Wohlfahrtsfondssystems: die Steuerersparnisse, die durch den Wohlfahrtsfonds geboten werden.<br />
Von Magdalena Gruber<br />
Fotos: Philip Steury/stock.adobe.com<br />
► Das Streben nach finanzieller<br />
Effizienz und Steuerersparnissen<br />
ist heute von großer Bedeutung.<br />
Umso besser, wenn auch die Mitgliedschaft<br />
im Wohlfahrtsfonds der <strong>Wien</strong>er<br />
Ärztekammer einen positiven Einfluss<br />
auf die finanzielle Gesundheit seiner<br />
Mitglieder hat. Heute schauen wir uns<br />
an, wie diese Steuervorteile des Wohlfahrtsfonds<br />
zustande kommen und<br />
welche Vorteile sie konkret bieten.<br />
Vollständig absetzbar<br />
Der Wohlfahrtsfonds ist rechtlich gesehen<br />
eine Pflichtversicherung, bei<br />
dessen Beiträgen es sich um gesetzlich<br />
vorgeschriebene Zahlungen zu sogenannten<br />
Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen<br />
handelt. Ärztinnen<br />
und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
haben dadurch im Laufe ihres Berufslebens,<br />
aber vor allem später in der<br />
Pen sion, Ansprüche auf verschiedene<br />
Leistungen. Diese umfassen im Wesentlichen<br />
eine Invaliditätsunterstützung,<br />
Hinterbliebenenversorgung, Kinderunterstützung,<br />
oder eben die Alterspension.<br />
Wohlfahrtsfonds<br />
aktueller denn je?<br />
Wir sagen, ja! Denn:<br />
•Beiträge sind zur Gänze steuerlich<br />
absetzbar<br />
•Der Wohlfahrtsfonds arbeitet<br />
nicht gewinnorientiert (sondern<br />
werterhaltend)<br />
•Professionelles Fondsmanagement<br />
(Beratung und Betreuung<br />
durch externe Expertinnen und<br />
Experten aus der Vermögensverwaltung<br />
und der Versicherungsmathematik)<br />
•Solidaritätsprinzip – Leistungsansprüche<br />
ab dem ersten Tag<br />
der Mitgliedschaft<br />
Beispiel<br />
Im Verlauf des Ansparzeitraums (Zeitraum<br />
der Beitragszahlungen), in unserem Beispiel<br />
20 Jahre, zahlt eine Ärztin in einem Angestelltenverhältnis<br />
Beiträge mit einem persönlichen<br />
Grenzsteuersatz von 50 Prozent.<br />
20 Jahre später, wenn die Ärztin ihre Wohlfahrtsfondspension<br />
erhält, liegt ihr Grenzsteuersatz<br />
zu diesem Zeitpunkt bei 40<br />
Prozent. Der nominelle Renditezuwachs aus<br />
der Beitragszahlung beträgt somit 10 Prozent<br />
der Beitragsleistung. Wenn man zusätzlich<br />
berücksichtigt, dass die Versteuerung erst 20<br />
Jahre nach den Beitragszahlungen erfolgt, erhöht<br />
sich dieser Renditezuwachs entsprechend<br />
dem Zinseffekt. Bei einer angenommenen<br />
Das Gesetz besagt, dass Pflichtbeiträge,<br />
die an Einrichtungen, die der Kranken-,<br />
Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung<br />
dienen, steuerlich<br />
zur Gänze geltend gemacht werden<br />
können. Durch diese gesetzliche Verpflichtung<br />
sind die Wohlfahrtsfondsbeiträge<br />
– im Unterschied zu Zahlungen<br />
an private Pensionskassen – steuerlich<br />
zur Gänze absetzbar.<br />
Selbstständig Erwerbstätige können die<br />
Wohlfahrtsfondsbeiträge als Betriebsausgaben<br />
von der Steuer absetzen.<br />
Bei Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern<br />
im Angestelltenverhältnis<br />
erfolgt dies im Regelfall automatisch<br />
über den Dienstgeber (im Zuge der<br />
Akontierung) beziehungsweise durch<br />
den Werbungskostenabzug bei Einkünften<br />
aus nichtselbständiger Arbeit.<br />
Das bedeutet, dass bis zu 50 Prozent der<br />
eingezahlten Beiträge (abhängig vom<br />
individuellen Grenzsteuersatz) über die<br />
Einkommensteuer zurückerstattet werden<br />
können.<br />
Das bedeutet,<br />
dass<br />
bis zu 50<br />
Prozent der<br />
eingezahlten<br />
Beiträge<br />
über die<br />
Einkommensteuer<br />
zurückerstattet<br />
werden<br />
können.<br />
durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent per<br />
anno ergibt dies über 20 Jahre gerechnet einen<br />
Renditezuwachs von rund 18 Prozent. Natürlich<br />
ist dieser Renditezuwachs bei Auszahlung<br />
der Pension in Form einer Rentenzahlung auch<br />
abhängig von der persönlichen Lebenserwartung<br />
der Ärztin.<br />
Bei einer Einmalauszahlung der Pensionsleistung<br />
im Zeitpunkt des Antritts der Pension<br />
ist der Renditeeffekt der Steuerersparnis naturgemäß<br />
geringer, da die Pensionsauszahlung<br />
hier unter Umständen (je nach persönlicher<br />
Steuersituation) auch dem 50-prozentigen<br />
Grenzsteuersatz (wie die Steuerersparnis aus<br />
den Beitragszahlungen) unterliegt.<br />
Dem gegenüber ist die Auszahlung der<br />
Pension allerdings ein steuerpflichtiger<br />
Bezug. Aufgrund der in der Regel<br />
niedrigeren Einkommenssituation im<br />
Ruhestand ergibt sich aber gleichzeitig<br />
auch ein geringerer persönlicher Grenzsteuersatz.<br />
Da die Beitragszahlungen oft viele Jahre<br />
vor der Rentenauszahlung erfolgen,<br />
tritt durch die Steuerersparnis auch<br />
noch ein nicht unbeachtlicher Zinseffekt<br />
ein. Diese beiden Faktoren machen<br />
die Wohlfahrtsfondspension aus steuerlicher<br />
Sicht äußerst attraktiv. <br />
Da die Beitragszahlungen<br />
oft viele Jahre<br />
vor der Rentenauszahlung<br />
erfolgen, tritt durch<br />
die Steuerersparnis ein<br />
Zinseffekt ein.<br />
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