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Land & Leben Ausgabe Februar 2024

Das Regionalmagazin für ROW, OHZ und umzu

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JOBS | STEUERN | FINANZEN | RUND UMS HAUS<br />

Steuertipp<br />

Chancen ohne Wachstum<br />

Erinnern Sie sich noch an das Wachstumschancengesetz?<br />

Im Spätsommer 2023 angekündigt,<br />

sollte es durch steuerlichen Entlastungen<br />

von jährlich etwa € 7,0 Milliarden die<br />

deutsche Wirtschaft nach überstandener<br />

Corona-Krise in einen wirtschaftlichen Aufschwung<br />

führen. Geplant war, dass das Gesetz<br />

im November 2023 die parlamentarischen<br />

Hürden nimmt und ab Januar <strong>2024</strong><br />

seine Wirkung entfaltet.<br />

Was allerdings nützt die beste Planung, wenn<br />

das Bundesverfassungsgericht mit seinem<br />

Urteil vom 15. November 2023 den Bundeshaushalt<br />

kippt. Über fest eingeplante Kreditermächtigungen<br />

von € 60,0 Milliarden, die<br />

eigentlich für Corona-Hilfen vorgesehen waren,<br />

darf nun nicht mehr verfügt werden. Die<br />

Energiewende ist in Gefahr und beim Bund<br />

stehen alle größeren <strong>Ausgabe</strong>positionen auf<br />

dem Prüfstand. Über Nacht war der Zuschuss<br />

für den Erwerb privater E-Autos gestrichen<br />

und den <strong>Land</strong>wirten ist es nur mit gewaltiger<br />

Kraftanstrengung und auf Kosten aller anderen<br />

Verkehrsteilnehmer gelungen, die<br />

Streichung der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge zu verhindern und das<br />

Auslaufen der Dieselsubventionen hinauszuschieben.<br />

Das Wachstumschancengesetz führt auf<br />

kurze Sicht zu Steuermindereinnahmen. Deshalb<br />

wurde die abschließende Entscheidung<br />

auf das neue Jahr vertagt. Nun wurden fest<br />

vereinbarte Termine des Vermittlungsausschusses<br />

gestrichen. Es verfestigt sich der<br />

Eindruck, dass ein wirklich gutes Jahressteuergesetz<br />

bereits still und leise zu Grabe getragen<br />

ist. Verabschieden müssen wir uns<br />

wohl von degressiver Gebäudeabschreibung,<br />

der Erhöhung der GWG-Grenze, den Investitionsprämien<br />

für Klimaschutzprojekte, der<br />

Erhöhung der Bilanzierungs- und Umsatzgrenzen<br />

sowie von der Erweiterung des<br />

Verlustrücktrags auf drei Jahre. Investoren<br />

werden enttäuscht und eine seriöse Steuerplanung<br />

ist nicht mehr möglich.<br />

Aber es gibt auch positive Entwicklungen ab<br />

Januar <strong>2024</strong>. So steigt der Mindestlohn von<br />

€ 12,00 auf € 12,41 und gleichzeitig die<br />

Höchstgrenze für Minijobs (Aushilfstätigkeiten)<br />

auf € 538,00 pro Monat. Dieser gleitende<br />

Anstieg macht die jährliche Anpassung vieler<br />

Arbeitsverträge überflüssig. Außerdem kann<br />

von den Arbeitgebern, freiwillig und zusätzlich<br />

zum vereinbarten Arbeitslohn, noch bis<br />

zum 31. Dezember <strong>2024</strong> die steuer- und sozialversicherungsfreie<br />

Inflationsausgleichsprämie<br />

von bis zu € 3.000,00 pro Mitarbeiter<br />

ausgezahlt werden, soweit dieser Höchstbetrag<br />

noch nicht verbraucht ist.<br />

Und falls Sie eine<br />

wechselwillige Steuerfachangestellte<br />

kennen,<br />

schicken Sie mir<br />

diese unbedingt vorbei.<br />

Ihr Steuerberater<br />

Thomas Feld<br />

www.steuerberaterfeld.de<br />

Mittelstand • <strong>Land</strong>wirtschaft • Privathaushalte ● Stader Str. 7 • 27432 BRV • Tel. 04761 9930-0 ● www.steuerberater-feld.de<br />

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