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10.02.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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4 10. Februar 2024 • BZ Nr. 06/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Sportlerehrung der Stadt Lindau –<br />

Jetzt Vereinsmitglieder melden<br />

Die Stadt Lindau ehrt auch dieses Jahr wieder die erfolgreichsten<br />

Sportlerinnen und Sportler aus dem vergangenen<br />

Jahr. Dazu melden die <strong>Lindauer</strong> Vereine ihre Vereinsmitglieder,<br />

die besondere Erfolge errungen haben.<br />

Außerdem werden auch Sportlerinnen und Sportler mit Hauptwohnsitz<br />

in Lindau geehrt, die für einen auswärtigen Verein<br />

Erfolge mit folgenden Kriterien im Jahr 2023 erzielt haben:<br />

• Teilnahme an einer Europa- oder Weltmeisterschaft<br />

• Deutsche Meisterschaft 1. - 5. Platz<br />

• Süddeutsche Meisterschaft 1. - 3. Platz<br />

• Bayer. Meister oder Bayer. Vizemeister<br />

• Württembergischer Meister oder Vizemeister<br />

• Internationaler Landesmeister oder Landesvizemeister<br />

(nicht IBL oder IABS)<br />

Es können nur Erfolge in Einzeldisziplinen, nicht im Mannschaftswettbewerb<br />

geehrt werden, es sei denn, der Erfolg<br />

wurde als Mitglied der jeweiligen Landesauswahl oder<br />

Nationalmannschaft erzielt.<br />

Die Leistung soll in einer vom deutschen Olympischen<br />

Sportbund anerkannten Sportart erzielt worden sein.<br />

Bei nationalen Meisterschaften soll der ausrichtende Verband<br />

Mitglied im DOSB sein.<br />

Bitte senden Sie Ihre Meldung schriftlich unter Angabe von<br />

- Name, Vorname des Sportlers (Rufname bitte unterstreichen)<br />

- Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum<br />

- Sportart, Rang (siehe o. g. Aufzählung)<br />

- genaue Titelbezeichnung, Altersklasse<br />

bis zum 23. Februar 2024 an die Stadtverwaltung Lindau,<br />

Abt. Kinder, Jugend, Sport, Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau,<br />

schulverwaltung@lindau.de.<br />

Infobox<br />

Mobilität<br />

PENDLER-FRÜHSTÜCKE<br />

Mai bis Oktober 2024<br />

Gratis Brezeln und Äpfel für alle, die umweltfreundlich mit<br />

dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.<br />

<br />

GRATIS<br />

Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung über die Aufhebung der Veränderungssperre<br />

für den Bereich der 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“<br />

des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 09.02.2021 eine Veränderungssperre für den Bereich der 12. Änderung<br />

„In der Grub 10 und 12“ des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“ erlassen. Diese wurde am 27.02.2021 ortsüblich<br />

bekannt gemacht und trat mit diesem Tag in Kraft.<br />

Um die mit dieser Bebauungsplanänderung verfolgten Planungsziele zu sichern, wurde diese Veränderungssperre<br />

erlassen. Als vorläufige Planungsziele wurden die Steuerung der vorhandenen Nachverdichtungspotentiale, die<br />

Sicherung der sozialen Infrastruktureinrichtung (Kinderbetreuung) und die Sicherung der gebäudebezogenen Freiräume<br />

aufgeführt.<br />

Da es derzeit nicht mehr notwendig ist, das Bestehen der Kindertagesstätte als städtebauliches Ziel planungsrechtlich<br />

abzusichern, hat der Stadtrat der Stadt Lindau (B) in der Sitzung am 31.01.2024 die nachfolgende Aufhebung<br />

der Veränderungssperre beschlossen.<br />

Aufhebungssatzung der Stadt Lindau (B) zur Veränderungssperre für den Bereich der 12. Änderung<br />

„In der Grub 10 und 12“ des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17<br />

Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das<br />

zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, und des Artikels<br />

23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS<br />

2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, – in<br />

den jeweils geltenden Fassungen – die Aufhebung der folgenden Veränderungssperre als Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Aufhebung der Veränderungssperre<br />

Die Satzung über den Erlass der Veränderungssperre vom 09.02.2021, bekanntgemacht am 27.02.2021 für den Bereich<br />

der 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“ des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“ wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung umfasst das Flurstück Nr. 307 der Gemarkung Lindau. Im beiliegenden<br />

Lageplan vom 31.01.2024 ist der Geltungsbereich der Satzung eingezeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil<br />

dieser Satzung.<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten<br />

Die Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre tritt am Tage ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der<br />

Stadt Lindau (B) in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).<br />

Hinweis:<br />

Die Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre einschließlich des dazugehörigen Lageplanes kann während der<br />

üblichen Dienststunden bei der Stadt Lindau (B), Stadtbauamt, Bregenzer Straße 8, von jedermann eingesehen werden.<br />

Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.<br />

Zusätzlich kann die Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre auf der Homepage der Stadt Lindau (B) eingesehen<br />

werden. Des Weiteren erfolgt die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Lindau (B).<br />

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgerechte Geltungmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für entstandene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des §<br />

18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltungmachung wird<br />

hingewiesen.<br />

Der Arbeitskreis Verkehr der Lokalen Agenda Stadt Lindau sucht für das<br />

Jahr 2024 einen Helfer/eine Helferin, der/die ehrenamtlich von Mai<br />

bis Oktober einmal im Monat morgens von 7 bis ca. 8:30 Uhr beim<br />

Verteilen der Brezen und Äpfel im Stadtbereich Lindau mithilft.<br />

Wir freuen uns sehr auf eure Meldung per Mail unter<br />

ak-verkehr-lindau@googlegroups.com<br />

Als kommunaler Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung bieten wir<br />

spannende und vielseitige Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsumfeld<br />

im historischen Toskana-Park direkt am Bodenseeufer. Profitieren Sie von<br />

flexiblen Arbeitszeiten mit mobilem Arbeiten und der bestmöglichen Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Privatleben.<br />

Für die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) suchen wir zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt<br />

• Leitung Rechnungswesen (m/w/d)<br />

• Baumkontrolleur (m/w/d)<br />

Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 25.02.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

Lageplan zur Aufhebung der Veränderungssperre vom 31.01.2024, unmaßstäblich<br />

Lindau (B), den 02.02.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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