10.02.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 10. Februar 2024 • BZ Nr. 06/24<br />
5<br />
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Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />
Homepage www.stadtlindau.de.<br />
Ende der Bewerbungsfrist ist der 03.03.2024.<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />
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Kontakt und Informationen:<br />
Alle Informationen zur Ausbildung findest du unter www.stadtlindau.de.<br />
Für nähere Auskünfte steht euch die Personalabteilung (Tel.: 08382/918-<br />
108) gerne zur Verfügung.<br />
Deine Bewerbung:<br />
Hast du Interesse? Dann bewirb dich bis zum 29.02.2024 gleich online<br />
über unser Online-Portal unter www.stadtlindau.de.<br />
Bekanntmachung:<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau im Bereich des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage<br />
Waltersberg“ – Aufstellungsbeschluss und frühzeitige<br />
Beteiligung vom 19.02.2024 bis 22.03.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf mit Stand vom 20.10.2023 gebilligt. Gleichzeitig<br />
wurde die frühzeitige Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu<br />
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Absicht eines privaten Investors auf ca.<br />
2,4 ha eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten.<br />
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch. Die<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Das Plangebiet liegt nördlich sowie nordöstlich des Weilers Waltersberg in der Gemarkung Oberreitnau. Das Stadtgebiet<br />
der Stadt Lindau liegt ca. 6 km entfernt in südlicher Richtung. Das Plangebiet wird durch einen von Gitzenweiler<br />
im Süden nach Sauters im Norden verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg geteilt.<br />
Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberreitnau mit den Flurstücksnummern: 799 (Teilfläche),<br />
821 (Teilfläche) sowie 832/6 (Teilfläche)<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ ist in der unten aufgeführten Skizze unmaßstäblich<br />
dargestellt.<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />
Bekanntmachung<br />
Planfeststellung für das Bauvorhaben<br />
„651pä/006-2020#040 - Knoten Lindau - Maß.<br />
H: Neuerschließung des Giebelbachviertels“,<br />
Bahn-km 151,590 bis 153,150 der Strecke<br />
5362 Buchloe - Lindau in der Stadt Lindau (B)<br />
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle<br />
Nürnberg, vom 20.10.2023, Az. 651pä/006-2020#040, liegt mit einer<br />
Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)<br />
in der Zeit vom 14.02.2024 bis 27.02.2024 im Bauamt der<br />
Stadt Lindau in der Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B) während der<br />
Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch<br />
nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle<br />
Nürnberg, Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg, eingesehen werden.<br />
Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes<br />
unter https://www.eba.bund.de (Pfad: Themen - Planfeststellung -Anhörungsverfahren<br />
- „Knoten Lindau“ - Maß. H: Neuerschließung des Giebelbachviertels“<br />
eingesehen werden.<br />
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der<br />
Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung<br />
erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).<br />
Lindau (B), den 23.01.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Abbildung 1:<br />
Geltungsbereich der 8. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes,<br />
Vorentwurf mit Stand<br />
20.10.2023<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024 auf der<br />
Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/<br />
Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die<br />
Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis<br />
17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Zum Auftakt der frühzeitigen Beteiligung findet am Montag, den 19. Februar 2024 um 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung<br />
im Planungsgebiet, Höhe Waltersberg 85, 88131 Lindau, statt, bei der die Inhalte des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes vom Planungsbüro erläutert werden.<br />
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an: Stadtbauamt Lindau (B), Stadtplanung,<br />
Umwelt und Vermessung, Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B).<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch<br />
unter stadtplanung@lindau.de oder 08382/918 614 wenden.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche<br />
sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und<br />
anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer<br />
Änderung oder Ergänzung der Änderung des Flächennutzungsplans führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. §<br />
3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung<br />
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche<br />
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Lindau (B), den 02.02.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin