Kinderrechte Methodensammlung
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Einige Bundesländer haben in ihren Landesverfassungen Bezug zu den<br />
<strong>Kinderrechte</strong>n genommen. Und am 16. Februar 2011 wurden die<br />
<strong>Kinderrechte</strong> (teilweise) in die Österreichische Bundesverfassung<br />
aufgenommen. Das bedeutet, dass in Österreich kein Gesetz und keine<br />
Verordnung beschlossen werden kann, die dem Bundesverfassungsgesetz<br />
<strong>Kinderrechte</strong> widerspricht.<br />
Wer überprüft eigentlich die Einhaltung der <strong>Kinderrechte</strong>?<br />
Für die Überwachung der Konvention ist ein eigener UN-<strong>Kinderrechte</strong>ausschuss<br />
zuständig. Alle Länder, die die Konvention unterzeichnet haben,<br />
müssen regelmäßig einen Bericht über die Umsetzung der KRK in ihrem<br />
Land abliefern. Auch Nichtregierungsorganisationen können ergänzende<br />
Berichte abliefern. Der Ausschuss macht sich dann sein Urteil und schickt<br />
dem jeweiligen Land einen Katalog an Verbesserungsvorschlägen<br />
(Concluding Observations) zurück.<br />
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