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Kinderrechte Methodensammlung

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Einige Bundesländer haben in ihren Landesverfassungen Bezug zu den<br />

<strong>Kinderrechte</strong>n genommen. Und am 16. Februar 2011 wurden die<br />

<strong>Kinderrechte</strong> (teilweise) in die Österreichische Bundesverfassung<br />

aufgenommen. Das bedeutet, dass in Österreich kein Gesetz und keine<br />

Verordnung beschlossen werden kann, die dem Bundesverfassungsgesetz<br />

<strong>Kinderrechte</strong> widerspricht.<br />

Wer überprüft eigentlich die Einhaltung der <strong>Kinderrechte</strong>?<br />

Für die Überwachung der Konvention ist ein eigener UN-<strong>Kinderrechte</strong>ausschuss<br />

zuständig. Alle Länder, die die Konvention unterzeichnet haben,<br />

müssen regelmäßig einen Bericht über die Umsetzung der KRK in ihrem<br />

Land abliefern. Auch Nichtregierungsorganisationen können ergänzende<br />

Berichte abliefern. Der Ausschuss macht sich dann sein Urteil und schickt<br />

dem jeweiligen Land einen Katalog an Verbesserungsvorschlägen<br />

(Concluding Observations) zurück.<br />

21 | <strong>Kinderrechte</strong>-Infos

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