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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 02/2024

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Finanzierung<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

€ €<br />

Schenkung 1:<br />

400.000 €<br />

Elternteil<br />

Schenkung 2:<br />

400.000 €<br />

€<br />

€<br />

Schenkung 1: 400.000 €<br />

Schenkung 2: 400.000 €<br />

€<br />

Schenkung 3: 200.000 €<br />

Elternteil<br />

Kind<br />

Kind<br />

Ehepartner<br />

und Elternteil<br />

€<br />

Schenkung 3: 200.000 €<br />

Variante 1: die Kettenschenkung<br />

Variante 2: mit Freibetrag<br />

MIT KETTENSCHENKUNGEN<br />

LEGAL SCHENKUNGSSTEUER UMGEHEN<br />

DIESE MÖGLICHKEITEN HABEN SIE<br />

Wie berechnet das Finanzamt den Wert einer Immobilie bei<br />

Schenkung? Bei einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt<br />

das Finanzamt auf gesetzlicher Grundlage nach einem festgelegten,<br />

„typisierenden Massenverfahren“ den Grundbesitzwert<br />

(„gemeinen Wert“) einer Immobilie. Welche Schenkungen müssen<br />

gemeldet werden? Die Anzeigepflicht besteht nur für Schenkungen<br />

unter Lebenden (also nicht für Schenkungen auf den<br />

Todesfall) und nur für bestimmte Vermögenswerte, wie z. B. Bargeld.<br />

Keine Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz<br />

besteht für Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken.<br />

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Umgehen von Schenkungssteuer<br />

helfen? Will man Möglichkeiten ausloten, wie man<br />

die Schenkungssteuer umgehen kann, ist ein erfahrener Anwalt<br />

für Erbrecht ein guter Berater. Dabei kann er darüber aufklären,<br />

welche Freibeträge für welche Verwandtschaftsverhältnisse möglich<br />

sind, welche darüber hinausgehenden Steuersätze gültig sind<br />

und wie oft diese Freibeträge in Anspruch genommen werden<br />

können. Hierbei kann er zu Splittungen von Schenkungen beraten<br />

und sogenannte Kettenschenkungen planen.<br />

Auch können in bestimmten Fällen Adoptionen eine Lösung<br />

sein, um größere Freibeträge bei Schenkungen ausnutzen zu<br />

können. Ferner kann ein Anwalt für Erbrecht auch darüber informieren,<br />

wie man durch geschickte Gelegenheitsschenkungen<br />

eine Schenkungssteuer umgehen kann. Außerdem wird ein Anwalt<br />

für Erbrecht darüber informieren, wie man Schenkungen<br />

an das Finanzamt meldet und wie Schenkungen ggf. noch Auswirkungen<br />

auf ein späteres Erbe haben können. Lassen Sie sich<br />

beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema<br />

Schenkungssteuer umgehen.<br />

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE<br />

Wer die Schenkungssteuer umgehen möchte, hat hierzu verschiedene<br />

Möglichkeiten. Die Schenkungssteuer legal umgehen<br />

kann man beispielsweise mit Kettenschenkungen. Bei Kettenschenkungen<br />

darf die Pflicht zur Weiterverschenkung nicht vertraglich<br />

festgehalten werden. Alle zehn Jahre kann der Freibetrag<br />

bei Schenkungen voll ausgeschöpft werden. Die Schenkungssteuer<br />

umgehen mit Bargeld ist nicht erlaubt.<br />

SCHENKUNGSSTEUER LEGAL UMGEHEN MÖGLICH?<br />

Wer die Schenkungssteuer legal umgehen möchte, hat verschiedene<br />

Möglichkeiten. Mit Schenkungen hat man grundsätzlich<br />

die Option, seinen Nachlass bereits vor dem eigenen Tod zu verteilen<br />

und spart sich so mitunter eine Testamentsaufsetzung.<br />

Schenkungen ermöglichen also die Durchsetzung des eigenen<br />

letzten Willens bereits zu Lebzeiten. Wer statt Schenkungen zu<br />

Lebzeiten lieber die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten lassen<br />

oder einen Erbvertrag aufsetzen möchte, sollte sich bei einem<br />

Anwalt für Erbrecht über seine Möglichkeiten informieren.<br />

SCHENKUNGSSTEUER UMGEHEN –<br />

DIESE MÖGLICHKEITEN HABEN SIE<br />

Es gibt einige Möglichkeiten, wenn man die Schenkungssteuer<br />

umgehen möchte. Diese Möglichkeiten zur Umgehung der<br />

Schenkungssteuer sind legal, können also ohne schlechtes<br />

Gewissen angewendet werden. Im Folgenden erläutern wir<br />

die gängigsten Möglichkeiten, wenn Sie die Schenkungssteuer<br />

umgehen möchten.<br />

Kettenschenkung: Die Schenkungssteuer legal umgehen kann<br />

man mit einer sogenannten Kettenschenkung. Möchte ein Vater<br />

seinem Sohn beispielsweise 800.000 Euro schenken, ist diese<br />

Schenkung nicht steuerfrei: Steuerfrei wäre der hier geltende<br />

Freibetrag von 400.000 Euro, auf die restlichen 400.000 Euro<br />

müssten 15 Prozent Schenkungssteuer gezahlt werden.<br />

Diese Schenkungssteuer umgehen lässt sich nun, indem der<br />

Vater seinem Sohn nur die 400.000 Euro schenkt, die den<br />

Freibetrag nicht überschreiten. Die restlichen 400.000 Euro<br />

schenkt er zunächst seiner Frau, bei der ein Freibetrag von bis<br />

zu 500.000 Euro ausgeschöpft werden kann. Die Frau schenkt<br />

die 400.000 Euro dann an den Sohn weiter, weil auch sie dem<br />

Sohn gegenüber einem Freibetrag von 400.000 Euro geltend<br />

machen kann. So erhält der Sohn mit einer Kettenschenkung,<br />

mit der man die Schenkungsteuer umgehen kann, wie geplant<br />

die vollen 800.000 Euro.<br />

Freibetrag: Die Schenkungssteuer umgehen kann man zudem<br />

durch die regelmäßige Ausnutzung des Freibetrages. Der Schenkungsteuer-Freibetrag<br />

darf alle 10 Jahre neu in voller Höhe<br />

genutzt werden. Das heißt, dass man, wenn man früh genug<br />

anfängt, ein Erbe mit Schenkungen noch zu Lebzeiten vollkommen<br />

steuerfrei verteilen kann. Möchte eine Großmutter ihrem<br />

Enkelsohn beispielsweise 400.000 Euro schenken, ist es sinnvoll,<br />

zunächst 200.000 Euro zu schenken, um die Schenkungssteuer<br />

zu umgehen, weil 200.000 Euro dem Freibetrag von Schenkungen<br />

an Enkel entsprechen. Nach Ablauf von zehn Jahren können<br />

dann die weiteren 200.000 Euro geschenkt werden.<br />

VORSICHT VOR DEM VORWURF<br />

VON GESTALTUNGSMISSBRAUCH<br />

Insbesondere bei Kettenschenkungen muss beachtet werden,<br />

dass die Weiterschenkung nicht vertraglich festgehalten wird.<br />

Wird sie vertraglich festgehalten, so kann von einem Gestaltungsmissbrauch<br />

ausgegangen werden, mit der ein gesetzlich<br />

nicht vorgesehener Steuervorteil erreicht werden soll. Mit<br />

Kettenschenkungen die Schenkungssteuer umgehen ist dennoch<br />

erlaubt; jedoch sollte die Kettenschenkung zur Steuereinsparung<br />

nicht zwischen den Schenkenden vertraglich festgehalten<br />

werden.<br />

Adoption: Wenn Sie die Schenkungsteuer umgehen möchten,<br />

könnte eine Adoption eine echte Alternative sein. Nicht-Verwandte<br />

zählen bei Schenkungen zur Steuerklasse III, haben also<br />

nur einen Schenkungssteuer-Freibetrag von 20.000 Euro. Durch<br />

eine Adoption erhöht sich dieser auf 400.000 Euro, weil adoptierte<br />

Kinder leiblichen Nachkommen gleichgestellt sind. Eine<br />

Adoption ist auch im Erwachsenenalter möglich und ein legaler<br />

Weg, die Schenkungssteuer zu umgehen. Allerdings ist eine enge<br />

und schon länger bestehende Bindung Voraussetzung für eine<br />

Adoption.<br />

Gelegenheitsgeschenke: Mit Gelegenheitsgeschenken die Schenkungssteuer<br />

zu umgehen, ist eine ebenso anerkannte Praxis. Anerkannte<br />

Anlässe für Gelegenheitsgeschenke sind beispielsweise<br />

Geburtstage oder das Abitur, ein Studienabschluss oder auch<br />

eine Hochzeit. Wichtig ist jedoch, dass die Gelegenheitsgeschenke<br />

ein angemessenes Maß nicht sprengen.<br />

MELDEPFLICHT DARF NICHT VERNACHLÄSSIGT WERDEN<br />

Sowohl der Beschenkte als auch der Schenker haben die Pflicht,<br />

eine Schenkung dem zuständigen Finanzamt zu melden. Dies<br />

muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Die Meldepflicht<br />

entfällt, wenn die Schenkung gerichtlich oder vom Notar beurkundet<br />

wurde. Notar und Gericht haben nämlich ihrerseits<br />

selbst eine Meldepflicht.<br />

SCHENKUNGSSTEUER UMGEHEN MIT BARGELD<br />

Wenn Sie die Schenkungssteuer umgehen möchten, sollten sie<br />

hierzu keine größeren Bargeldsummen verschenken. Auch bei<br />

Bargeldschenkungen sind nur Summen schenkungssteuerfrei,<br />

die den Freibetrag nicht überschreiten. Und das Finanzamt<br />

wird schnell argwöhnisch, wenn Sie über einen längeren Zeitraum<br />

hinweg immer wieder kleinere Bargeldsummen einzahlen.<br />

Sollte ein Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangt<br />

werden, könnte das eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung<br />

nach sich ziehen.<br />

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Foto: Andrii Yalanskyi – www.stock.adobe.com<br />

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