smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 02/2024
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Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
€ €<br />
Schenkung 1:<br />
400.000 €<br />
Elternteil<br />
Schenkung 2:<br />
400.000 €<br />
€<br />
€<br />
Schenkung 1: 400.000 €<br />
Schenkung 2: 400.000 €<br />
€<br />
Schenkung 3: 200.000 €<br />
Elternteil<br />
Kind<br />
Kind<br />
Ehepartner<br />
und Elternteil<br />
€<br />
Schenkung 3: 200.000 €<br />
Variante 1: die Kettenschenkung<br />
Variante 2: mit Freibetrag<br />
MIT KETTENSCHENKUNGEN<br />
LEGAL SCHENKUNGSSTEUER UMGEHEN<br />
DIESE MÖGLICHKEITEN HABEN SIE<br />
Wie berechnet das Finanzamt den Wert einer Immobilie bei<br />
Schenkung? Bei einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt<br />
das Finanzamt auf gesetzlicher Grundlage nach einem festgelegten,<br />
„typisierenden Massenverfahren“ den Grundbesitzwert<br />
(„gemeinen Wert“) einer Immobilie. Welche Schenkungen müssen<br />
gemeldet werden? Die Anzeigepflicht besteht nur für Schenkungen<br />
unter Lebenden (also nicht für Schenkungen auf den<br />
Todesfall) und nur für bestimmte Vermögenswerte, wie z. B. Bargeld.<br />
Keine Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz<br />
besteht für Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken.<br />
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Umgehen von Schenkungssteuer<br />
helfen? Will man Möglichkeiten ausloten, wie man<br />
die Schenkungssteuer umgehen kann, ist ein erfahrener Anwalt<br />
für Erbrecht ein guter Berater. Dabei kann er darüber aufklären,<br />
welche Freibeträge für welche Verwandtschaftsverhältnisse möglich<br />
sind, welche darüber hinausgehenden Steuersätze gültig sind<br />
und wie oft diese Freibeträge in Anspruch genommen werden<br />
können. Hierbei kann er zu Splittungen von Schenkungen beraten<br />
und sogenannte Kettenschenkungen planen.<br />
Auch können in bestimmten Fällen Adoptionen eine Lösung<br />
sein, um größere Freibeträge bei Schenkungen ausnutzen zu<br />
können. Ferner kann ein Anwalt für Erbrecht auch darüber informieren,<br />
wie man durch geschickte Gelegenheitsschenkungen<br />
eine Schenkungssteuer umgehen kann. Außerdem wird ein Anwalt<br />
für Erbrecht darüber informieren, wie man Schenkungen<br />
an das Finanzamt meldet und wie Schenkungen ggf. noch Auswirkungen<br />
auf ein späteres Erbe haben können. Lassen Sie sich<br />
beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema<br />
Schenkungssteuer umgehen.<br />
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE<br />
Wer die Schenkungssteuer umgehen möchte, hat hierzu verschiedene<br />
Möglichkeiten. Die Schenkungssteuer legal umgehen<br />
kann man beispielsweise mit Kettenschenkungen. Bei Kettenschenkungen<br />
darf die Pflicht zur Weiterverschenkung nicht vertraglich<br />
festgehalten werden. Alle zehn Jahre kann der Freibetrag<br />
bei Schenkungen voll ausgeschöpft werden. Die Schenkungssteuer<br />
umgehen mit Bargeld ist nicht erlaubt.<br />
SCHENKUNGSSTEUER LEGAL UMGEHEN MÖGLICH?<br />
Wer die Schenkungssteuer legal umgehen möchte, hat verschiedene<br />
Möglichkeiten. Mit Schenkungen hat man grundsätzlich<br />
die Option, seinen Nachlass bereits vor dem eigenen Tod zu verteilen<br />
und spart sich so mitunter eine Testamentsaufsetzung.<br />
Schenkungen ermöglichen also die Durchsetzung des eigenen<br />
letzten Willens bereits zu Lebzeiten. Wer statt Schenkungen zu<br />
Lebzeiten lieber die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten lassen<br />
oder einen Erbvertrag aufsetzen möchte, sollte sich bei einem<br />
Anwalt für Erbrecht über seine Möglichkeiten informieren.<br />
SCHENKUNGSSTEUER UMGEHEN –<br />
DIESE MÖGLICHKEITEN HABEN SIE<br />
Es gibt einige Möglichkeiten, wenn man die Schenkungssteuer<br />
umgehen möchte. Diese Möglichkeiten zur Umgehung der<br />
Schenkungssteuer sind legal, können also ohne schlechtes<br />
Gewissen angewendet werden. Im Folgenden erläutern wir<br />
die gängigsten Möglichkeiten, wenn Sie die Schenkungssteuer<br />
umgehen möchten.<br />
Kettenschenkung: Die Schenkungssteuer legal umgehen kann<br />
man mit einer sogenannten Kettenschenkung. Möchte ein Vater<br />
seinem Sohn beispielsweise 800.000 Euro schenken, ist diese<br />
Schenkung nicht steuerfrei: Steuerfrei wäre der hier geltende<br />
Freibetrag von 400.000 Euro, auf die restlichen 400.000 Euro<br />
müssten 15 Prozent Schenkungssteuer gezahlt werden.<br />
Diese Schenkungssteuer umgehen lässt sich nun, indem der<br />
Vater seinem Sohn nur die 400.000 Euro schenkt, die den<br />
Freibetrag nicht überschreiten. Die restlichen 400.000 Euro<br />
schenkt er zunächst seiner Frau, bei der ein Freibetrag von bis<br />
zu 500.000 Euro ausgeschöpft werden kann. Die Frau schenkt<br />
die 400.000 Euro dann an den Sohn weiter, weil auch sie dem<br />
Sohn gegenüber einem Freibetrag von 400.000 Euro geltend<br />
machen kann. So erhält der Sohn mit einer Kettenschenkung,<br />
mit der man die Schenkungsteuer umgehen kann, wie geplant<br />
die vollen 800.000 Euro.<br />
Freibetrag: Die Schenkungssteuer umgehen kann man zudem<br />
durch die regelmäßige Ausnutzung des Freibetrages. Der Schenkungsteuer-Freibetrag<br />
darf alle 10 Jahre neu in voller Höhe<br />
genutzt werden. Das heißt, dass man, wenn man früh genug<br />
anfängt, ein Erbe mit Schenkungen noch zu Lebzeiten vollkommen<br />
steuerfrei verteilen kann. Möchte eine Großmutter ihrem<br />
Enkelsohn beispielsweise 400.000 Euro schenken, ist es sinnvoll,<br />
zunächst 200.000 Euro zu schenken, um die Schenkungssteuer<br />
zu umgehen, weil 200.000 Euro dem Freibetrag von Schenkungen<br />
an Enkel entsprechen. Nach Ablauf von zehn Jahren können<br />
dann die weiteren 200.000 Euro geschenkt werden.<br />
VORSICHT VOR DEM VORWURF<br />
VON GESTALTUNGSMISSBRAUCH<br />
Insbesondere bei Kettenschenkungen muss beachtet werden,<br />
dass die Weiterschenkung nicht vertraglich festgehalten wird.<br />
Wird sie vertraglich festgehalten, so kann von einem Gestaltungsmissbrauch<br />
ausgegangen werden, mit der ein gesetzlich<br />
nicht vorgesehener Steuervorteil erreicht werden soll. Mit<br />
Kettenschenkungen die Schenkungssteuer umgehen ist dennoch<br />
erlaubt; jedoch sollte die Kettenschenkung zur Steuereinsparung<br />
nicht zwischen den Schenkenden vertraglich festgehalten<br />
werden.<br />
Adoption: Wenn Sie die Schenkungsteuer umgehen möchten,<br />
könnte eine Adoption eine echte Alternative sein. Nicht-Verwandte<br />
zählen bei Schenkungen zur Steuerklasse III, haben also<br />
nur einen Schenkungssteuer-Freibetrag von 20.000 Euro. Durch<br />
eine Adoption erhöht sich dieser auf 400.000 Euro, weil adoptierte<br />
Kinder leiblichen Nachkommen gleichgestellt sind. Eine<br />
Adoption ist auch im Erwachsenenalter möglich und ein legaler<br />
Weg, die Schenkungssteuer zu umgehen. Allerdings ist eine enge<br />
und schon länger bestehende Bindung Voraussetzung für eine<br />
Adoption.<br />
Gelegenheitsgeschenke: Mit Gelegenheitsgeschenken die Schenkungssteuer<br />
zu umgehen, ist eine ebenso anerkannte Praxis. Anerkannte<br />
Anlässe für Gelegenheitsgeschenke sind beispielsweise<br />
Geburtstage oder das Abitur, ein Studienabschluss oder auch<br />
eine Hochzeit. Wichtig ist jedoch, dass die Gelegenheitsgeschenke<br />
ein angemessenes Maß nicht sprengen.<br />
MELDEPFLICHT DARF NICHT VERNACHLÄSSIGT WERDEN<br />
Sowohl der Beschenkte als auch der Schenker haben die Pflicht,<br />
eine Schenkung dem zuständigen Finanzamt zu melden. Dies<br />
muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Die Meldepflicht<br />
entfällt, wenn die Schenkung gerichtlich oder vom Notar beurkundet<br />
wurde. Notar und Gericht haben nämlich ihrerseits<br />
selbst eine Meldepflicht.<br />
SCHENKUNGSSTEUER UMGEHEN MIT BARGELD<br />
Wenn Sie die Schenkungssteuer umgehen möchten, sollten sie<br />
hierzu keine größeren Bargeldsummen verschenken. Auch bei<br />
Bargeldschenkungen sind nur Summen schenkungssteuerfrei,<br />
die den Freibetrag nicht überschreiten. Und das Finanzamt<br />
wird schnell argwöhnisch, wenn Sie über einen längeren Zeitraum<br />
hinweg immer wieder kleinere Bargeldsummen einzahlen.<br />
Sollte ein Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangt<br />
werden, könnte das eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung<br />
nach sich ziehen.<br />
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Foto: Andrii Yalanskyi – www.stock.adobe.com<br />
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