Neues Campus Center und Hörsaalgebäude - KOBRA - Universität ...
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B. ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />
Die allgemeinen handelsrechtlichen Bilanzierungs-<br />
<strong>und</strong> Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
gem. §§ 238 ff HGB wurden beachtet.<br />
Sofern im Kontierungshandbuch des<br />
Landes Hessen, 6. Auflage (KHB) abweichende<br />
Regelungen getroffen sind, wurden<br />
diese berücksichtigt.<br />
Anlagevermögen:<br />
Die entgeltlich erworbenen immateriellen<br />
Vermögensgegenstände sowie das<br />
Sachanlagevermögen sind zum Bilanzstichtag<br />
gemäß der §§ 253 Abs. 1 S. 1<br />
i. V. m. Abs. 2 S. 1 u. 2 HGB gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten<br />
abzüglich planmäßiger<br />
linearer Abschreibungen, entsprechend<br />
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,<br />
bewertet. Die Nutzungsdauern<br />
richten sich nach den Abschreibungstabellen<br />
des Landes Hessen (vgl. KHB,<br />
Anlage 12).<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgleiche Rechte (Erbbaurechte)<br />
wurden unter Berücksichtigung<br />
der Restnutzungsdauern der Gebäude<br />
mit dem Barwert der jeweiligen Nutzungsentschädigung<br />
angesetzt. Ein unentgeltlich<br />
auf mindestens zehn Jahre<br />
nicht entziehbar eingeräumtes gr<strong>und</strong>stücksgleiches<br />
Recht ist mit dem Barwert<br />
der üblichen Nutzungsentschädigung<br />
angesetzt, wenn der dazu gehörende<br />
Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden wie Anlagevermögen<br />
genutzt wird. Die Erbbaurechte wurden<br />
unter Berücksichtigung der von den<br />
Gutachtern für die Eröffnungsbilanz festgestellten<br />
Wertansätze <strong>und</strong> Zinsfaktoren<br />
sowie der Immobilienneubewertung aus<br />
den Jahren 2002 <strong>und</strong> 2007 auf den<br />
Bilanzstichtag fortgeschrieben.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude sind auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage der „Verfahrensdokumentation<br />
zur Anpassung der Immobilienbewertung<br />
des Jahres 1999 an den Stichtag<br />
1. Januar 2007 im Rahmen der Bilanzierung<br />
des Immobilienvermögens des<br />
Landes Hessen“ vom 5. Juli 2007 neu<br />
bewertet worden. Die neuen Wertansätze<br />
traten zum 1. Januar 2007 an die Stelle<br />
des bisherigen Bilanzausweises <strong>und</strong> bilden<br />
die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für künftige<br />
planmäßige Abschreibungen.<br />
Anhang 2008 119