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Neues Campus Center und Hörsaalgebäude - KOBRA - Universität ...

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B. ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Die allgemeinen handelsrechtlichen Bilanzierungs-<br />

<strong>und</strong> Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

gem. §§ 238 ff HGB wurden beachtet.<br />

Sofern im Kontierungshandbuch des<br />

Landes Hessen, 6. Auflage (KHB) abweichende<br />

Regelungen getroffen sind, wurden<br />

diese berücksichtigt.<br />

Anlagevermögen:<br />

Die entgeltlich erworbenen immateriellen<br />

Vermögensgegenstände sowie das<br />

Sachanlagevermögen sind zum Bilanzstichtag<br />

gemäß der §§ 253 Abs. 1 S. 1<br />

i. V. m. Abs. 2 S. 1 u. 2 HGB gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten<br />

abzüglich planmäßiger<br />

linearer Abschreibungen, entsprechend<br />

der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,<br />

bewertet. Die Nutzungsdauern<br />

richten sich nach den Abschreibungstabellen<br />

des Landes Hessen (vgl. KHB,<br />

Anlage 12).<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgleiche Rechte (Erbbaurechte)<br />

wurden unter Berücksichtigung<br />

der Restnutzungsdauern der Gebäude<br />

mit dem Barwert der jeweiligen Nutzungsentschädigung<br />

angesetzt. Ein unentgeltlich<br />

auf mindestens zehn Jahre<br />

nicht entziehbar eingeräumtes gr<strong>und</strong>stücksgleiches<br />

Recht ist mit dem Barwert<br />

der üblichen Nutzungsentschädigung<br />

angesetzt, wenn der dazu gehörende<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden wie Anlagevermögen<br />

genutzt wird. Die Erbbaurechte wurden<br />

unter Berücksichtigung der von den<br />

Gutachtern für die Eröffnungsbilanz festgestellten<br />

Wertansätze <strong>und</strong> Zinsfaktoren<br />

sowie der Immobilienneubewertung aus<br />

den Jahren 2002 <strong>und</strong> 2007 auf den<br />

Bilanzstichtag fortgeschrieben.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude sind auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage der „Verfahrensdokumentation<br />

zur Anpassung der Immobilienbewertung<br />

des Jahres 1999 an den Stichtag<br />

1. Januar 2007 im Rahmen der Bilanzierung<br />

des Immobilienvermögens des<br />

Landes Hessen“ vom 5. Juli 2007 neu<br />

bewertet worden. Die neuen Wertansätze<br />

traten zum 1. Januar 2007 an die Stelle<br />

des bisherigen Bilanzausweises <strong>und</strong> bilden<br />

die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für künftige<br />

planmäßige Abschreibungen.<br />

Anhang 2008 119

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