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Neues Campus Center und Hörsaalgebäude - KOBRA - Universität ...

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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten:<br />

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

sind in Höhe der Ausgaben vor<br />

dem Bilanzstichtag angesetzt, die einen<br />

Aufwand für eine bestimmte Zeit nach<br />

dem Stichtag darstellen. Gemäß Bilanzierungshandbuch<br />

des Landes Hessen<br />

wird von der Bilanzierung geringfügiger<br />

Rechnungsabgrenzungsposten abgesehen,<br />

wenn Rechnungsabgrenzungsposten<br />

von unter 2.000 € pro Abgrenzungsfall<br />

gebildet werden müssten.<br />

Sonderposten:<br />

Die Position betrifft mit 15 207 856,19 €<br />

Investitionszuschüsse des Landes Hessen<br />

<strong>und</strong> von Dritten, aus denen keine Verpflichtungen<br />

zur Rückzahlung entstehen.<br />

Die Auflösung erfolgt gemäß der<br />

Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens.<br />

Erträge aus der Auflösung des<br />

Sonderpostens <strong>und</strong> Aufwendungen aus<br />

der Zuführung zum Sonderposten werden<br />

entsaldiert ausgewiesen.<br />

Rückstellungen:<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle<br />

erkennbaren Risiken <strong>und</strong> ungewissen<br />

Verpflichtungen in Höhe der erwarteten<br />

Inanspruchnahme. Sie sind nach Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />

bemessen.<br />

Auf Basis des Beschlusses des Kabinettsausschusses<br />

„Verwaltungsreform <strong>und</strong><br />

-informatik“ vom 19. Dezember 2006<br />

wurde die Organisation der Altersversorgung<br />

für die Bediensteten des<br />

Landes Hessen zum 1. Januar 2008<br />

umstrukturiert. Infolgedessen wurden<br />

die bisher für aktive Professoren <strong>und</strong><br />

Verwaltungsbeamte bei den Hochschulen<br />

bilanzierten Pensions- <strong>und</strong> Beihilferückstellungen<br />

zum 1. Januar 2008 auf<br />

die Vorsorgekasse (Buchungskreis 2525)<br />

übertragen. Da im gleichen Zuge die korrespondierenden<br />

Ausgleichsforderungen<br />

aus der Bildung von Rückstellungen für<br />

Pensionen <strong>und</strong> Beihilfen aufgelöst wurden,<br />

hat sich aus diesem Sachverhalt<br />

keine Ergebnisauswirkung ergeben.<br />

Die Bilanzierung der Rückstellungen für<br />

Pensions- <strong>und</strong> Beihilfeverpflichtungen<br />

gegenüber Emeriten <strong>und</strong> deren Hinterbliebenen<br />

erfolgt unverändert zum Vorjahr<br />

bei den <strong>Universität</strong>en. Dabei wurden<br />

im Berichtsjahr als versicherungsmathematische<br />

Annahmen die Richttafeln<br />

2005 G von Prof. Klaus Heubeck<br />

<strong>und</strong> ein marktgerechter Rechnungszinssatz<br />

von 4,5 % p. a. zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Die Rückstellungen für Altersteilzeit<br />

wurden durch das HCC ermittelt. Der<br />

Altersteilzeitrückstellung liegen ausschließlich<br />

bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge<br />

zugr<strong>und</strong>e. Altersteilzeitanwärter<br />

werden gemäß den Vorgaben<br />

des KHB nicht berücksichtigt.<br />

Gemäß der Vorgabe des Hessischen<br />

Ministeriums der Finanzen (HMdF) zur<br />

„Abbildung der Versorgungsverpflichtungen<br />

der hessischen Hochschulen <strong>und</strong><br />

Anbindung an die Vorsorgekasse“ (Stand<br />

21. November 2007) werden für zu leistende<br />

Abfindungen aus Altersteilzeitverträgen<br />

im Tarifbereich keine Rückstellungen<br />

gebildet.<br />

Anhang 2008 121

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