Neues Campus Center und Hörsaalgebäude - KOBRA - Universität ...
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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten:<br />
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
sind in Höhe der Ausgaben vor<br />
dem Bilanzstichtag angesetzt, die einen<br />
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach<br />
dem Stichtag darstellen. Gemäß Bilanzierungshandbuch<br />
des Landes Hessen<br />
wird von der Bilanzierung geringfügiger<br />
Rechnungsabgrenzungsposten abgesehen,<br />
wenn Rechnungsabgrenzungsposten<br />
von unter 2.000 € pro Abgrenzungsfall<br />
gebildet werden müssten.<br />
Sonderposten:<br />
Die Position betrifft mit 15 207 856,19 €<br />
Investitionszuschüsse des Landes Hessen<br />
<strong>und</strong> von Dritten, aus denen keine Verpflichtungen<br />
zur Rückzahlung entstehen.<br />
Die Auflösung erfolgt gemäß der<br />
Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens.<br />
Erträge aus der Auflösung des<br />
Sonderpostens <strong>und</strong> Aufwendungen aus<br />
der Zuführung zum Sonderposten werden<br />
entsaldiert ausgewiesen.<br />
Rückstellungen:<br />
Die Rückstellungen berücksichtigen alle<br />
erkennbaren Risiken <strong>und</strong> ungewissen<br />
Verpflichtungen in Höhe der erwarteten<br />
Inanspruchnahme. Sie sind nach Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />
bemessen.<br />
Auf Basis des Beschlusses des Kabinettsausschusses<br />
„Verwaltungsreform <strong>und</strong><br />
-informatik“ vom 19. Dezember 2006<br />
wurde die Organisation der Altersversorgung<br />
für die Bediensteten des<br />
Landes Hessen zum 1. Januar 2008<br />
umstrukturiert. Infolgedessen wurden<br />
die bisher für aktive Professoren <strong>und</strong><br />
Verwaltungsbeamte bei den Hochschulen<br />
bilanzierten Pensions- <strong>und</strong> Beihilferückstellungen<br />
zum 1. Januar 2008 auf<br />
die Vorsorgekasse (Buchungskreis 2525)<br />
übertragen. Da im gleichen Zuge die korrespondierenden<br />
Ausgleichsforderungen<br />
aus der Bildung von Rückstellungen für<br />
Pensionen <strong>und</strong> Beihilfen aufgelöst wurden,<br />
hat sich aus diesem Sachverhalt<br />
keine Ergebnisauswirkung ergeben.<br />
Die Bilanzierung der Rückstellungen für<br />
Pensions- <strong>und</strong> Beihilfeverpflichtungen<br />
gegenüber Emeriten <strong>und</strong> deren Hinterbliebenen<br />
erfolgt unverändert zum Vorjahr<br />
bei den <strong>Universität</strong>en. Dabei wurden<br />
im Berichtsjahr als versicherungsmathematische<br />
Annahmen die Richttafeln<br />
2005 G von Prof. Klaus Heubeck<br />
<strong>und</strong> ein marktgerechter Rechnungszinssatz<br />
von 4,5 % p. a. zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
Die Rückstellungen für Altersteilzeit<br />
wurden durch das HCC ermittelt. Der<br />
Altersteilzeitrückstellung liegen ausschließlich<br />
bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge<br />
zugr<strong>und</strong>e. Altersteilzeitanwärter<br />
werden gemäß den Vorgaben<br />
des KHB nicht berücksichtigt.<br />
Gemäß der Vorgabe des Hessischen<br />
Ministeriums der Finanzen (HMdF) zur<br />
„Abbildung der Versorgungsverpflichtungen<br />
der hessischen Hochschulen <strong>und</strong><br />
Anbindung an die Vorsorgekasse“ (Stand<br />
21. November 2007) werden für zu leistende<br />
Abfindungen aus Altersteilzeitverträgen<br />
im Tarifbereich keine Rückstellungen<br />
gebildet.<br />
Anhang 2008 121